Durch eine schwere Krankheit, einen plötzlichen Unfall oder durch schwindende geistige Kräfte kann jeder – ob jung oder alt - unverhofft in eine Situation kommen, in der er seine Dinge nicht mehr selbst in die Hand nehmen kann. Dann müssen andere für ihn entscheiden. Die Meisten gehen davon aus, dass in so einer Situation automatisch die nächsten Verwandten sofort für sie handeln dürfen. Ein verbreiteter Irrtum.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie - für den Fall, dass Sie vorübergehend (oder auch für immer) Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren - eine andere Person zu seinem gesetzlichen Vertreter. Dort legen Sie fest, was Ihre Vertrauensperson für Sie regeln darf oder nicht, z.B. :
- Führung der Rechtsgeschäfte
- Verwaltung des Vermögens
- Regelung des Aufenthaltsortes und aller Wohnungsangelegenheiten.
- Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge
Diese Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten sofortige Handlungsfähigkeit. Die automatische Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts entfällt.
Eine Vollmachtgebung sollte wegen der notwendigen Rechtssicherheit immer schriftlich erfolgen. Eine notarielle Form ist nur notwendig, wenn Grundstücksgeschäfte oder Gesellschaftsrechte mit betroffen sind. Eine Änderung oder ein Widerruf einer Vollmacht ist jederzeit möglich. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Vollmacht so präzise wie möglich formulieren, sonst ist Ihre Vertrauensperson im Ernstfall eventuell blockiert. Haben Sie mehrere Bevollmächtigte eingesetzt, so können Sie ihnen auch eine gegenseitige Überwachung übertragen. In Ihrer Vollmacht sollte immer auch geregelt sein, ob der Bevollmächtigte für seine Hilfe eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung bekommen soll.
Manche Geldinstitute akzeptieren keine normale Vollmacht, deshalb ist es ratsam, sich dort vorher zu erkundigen. Oft ist es hier notwendig, die Unterschrift notariell oder bankintern beglaubigen zu lassen.
Auch für seine medizinische Versorgung sollte jeder klare Richtlinien vorgeben. Dies können Sie mit einer Patientenverfügung festlegen.
Deponieren Sie Kopien Ihrer Vollmachten in Ihrer Dokumentenmappe und prüfen Sie diese immer wieder auf Ihre Zweckmäßigkeit. Oder noch besser: Lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen (www.vorsorgeregister.de, Telefon: 01805/355050). Gerichte können dadurch schnell und sicher online abfragen und klären, ob Informationen über eine Vollmacht vorliegen.