Die Chemikantin Friederike Berger soll Ende des Jahres entlassen werden. Hoffnung auf eine neue Stelle macht sich die 59-Jährige nicht. Jetzt überlegt sie, ob sie sich mit ihrem 60. Geburtstag aus dem Erwerbsleben verabschiedet und das vorzeitige „Altersruhegeld für Frauen“ in Anspruch nimmt. Da sie Ende 1951 geboren wurde, geht das für sie noch – für jüngere Jahrgänge nicht mehr.
Doch bei einer frühzeitigen Verrentung würde sie statt der von der Rentenversicherung ausgerechneten 1.050 Euro nur noch 861 Euro monatliche Rente bekommen.
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Foto(s): Sebastian Willnow/ddp Norbert Milauer/ddp
2009 ging fast jeder zweite Neurentner vorzeitig in den Ruhestand. Im Schnitt müssen diese Vorruheständler Abschläge von 117 Euro (Männer: 127,44 / Frauen: 105,35 Euro) bei ihrer monatlichen gesetzlichen Rente hinnehmen – bis zum Lebensende. Pro Monat, den sie vorzeitig in Rente gehen, bekommen sie nämlich eine Rentenkürzung von 0,3 Prozent. Wer schon mit 60 statt mit 65 in Altersrente geht, muss mit einer Kürzung seiner bis dahin erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche um 18 Prozent rechnen. Damit gibt es beispielsweise für Frederike Berger eine Rentenkürzung um 189 Euro.
Ehe ältere Arbeitnehmer mit hohen Abschlägen vorzeitig in Rente gehen, sollten sie sich informieren, ob und welche Möglichkeiten es für sie gibt, den frühzeitigen Renteneintritt zu vermeiden – etwa so:
Arbeitslosengeld (ALG) I
Ältere Arbeitslose haben vielfach 24 Monate lang Anspruch auf diese Versicherungsleistung. Sie fällt oft deutlich höher aus als die Rente – und wird längstens bis zum 65. Geburtstag gezahlt. Die Zeit des Bezugs von ALG I erhöht die spätere Rente und vermindert Abschläge. Wer als 62-Jähriger ein (weiteres) Jahr lang ALG I bezieht und deshalb ein Jahr später in Rente geht, stockt dadurch nicht nur seine Rentenansprüche auf, er vermeidet so auch Rentenabschläge von 3,6 Prozent.
Krankengeld
Viele ältere Beschäftigte sind (chronisch) krank – und sehnen auch deshalb den Ruhestand herbei. Doch eigentlich ist für kranke Arbeitnehmer die Kranken- und nicht die Rentenversicherung zuständig. Arbeitsunfähige Ältere haben genau wie Jüngere Anspruch auf Krankengeld – und zwar für maximal 78 Wochen. Für Kranke lohnt es sich daher meist, zunächst Krankengeld und erst später Rente zu beziehen. Denn das Krankengeld ist in der Regel deutlich höher als die Altersrente. Außerdem: Zeiten mit Krankengeld sind für die Rente fast so viel wert wie „normale“ beitragspflichtige Beschäftigungszeiten. Auch sie stocken die spätere Rente auf und reduzieren Abschläge.
Schwerbehinderten-Anerkennung
Etliche ältere Beschäftigte mit starken gesundheitlichen Handicaps haben beim Versorgungsamt noch keinen Antrag auf eine Schwerbehinderten-Anerkennung gestellt. Dabei ist gerade für sie diese Anerkennung ein Schutzschirm gegen eine mögliche Entlassung und vorzeitige Verrentung. Für Schwerbehinderte gelten sogenannte Nachteilsausgleiche und besondere Kündigungsschutz-Bestimmungen. Bevor Arbeitgeber Schwerbehinderte entlassen dürfen, müssen sie die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Schwerbehinderte haben außerdem auch ein besonderes Recht auf Teilzeitarbeit. Sie können jederzeit verlangen, nur noch in einem zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden, der ihrer Behinderung angemessen ist.