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19.12.2011 16:05

Wintersport

Nur gut versichert auf die Piste

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Jetzt nach den ersten Schneefällen kann die Saison starten: Da nach offiziellen Angaben rund 60.000 Ski- und Snowboard-Fahrer bei Slalom oder Schussfahrt verunglücken und viele von ihnen lebenslängliche Folgen davontragen, kommt der richtigen Versicherung hohe Bedeutung zu.
Wintersport Nur gut versichert auf die Piste Finanzportal Biallo.de
Wer einen Skiunfall verursacht, für den kann der Ausflug auf die Piste teure Folgen haben
Ohne die wichtigen und richtigen Versicherungsverträge sollten Wintersportler die Fahrt in die weiße Pracht nicht antreten. Noch vor dem Start sind auch vorhandene Versicherungen genau zu überprüfen. So rät der Bund der Versicherten (BdV) zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die zahlt, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Invalidität bleibt. Außerdem übernimmt die Unfallversicherung nach Angaben des BdV häufig auch die Bergungskosten nach einem Unfall. BdV-Beraterin Bianca Boss mahnt: „Aber Achtung an alle, die sich auf der Skihütte das ein oder andere Gläschen genehmigen wollen: Die Unfallversicherung muss nicht bei Schäden leisten, die durch eine "Bewusstseinsstörung" verursacht werden.“ Und eine solche Störung kann nach Angaben der Verbraucherschützer bereits gegeben sein, wenn Wintersportfreunde den Weg ins Tal unter Alkoholeinfluss antreten.

Noch wichtiger als eine private Unfallversicherung ist nach Meinung von Fachleuten eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leistet, wenn man aufgrund eines Unfalles oder auch einer Krankheit auf Dauer seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann.
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Ins Reisegepäck gehört auch die Auslandsreisekrankenversicherung, wenn sich das Skigebiet nicht in Deutschland befindet. Die Versicherung übernimmt die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport. Bei dieser Versicherung sind die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen besonders wichtig, denn häufig werden vorhersehbare Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. BdV-Expertin Boss sagt: „Was der Versicherer darunter versteht, sollte deutlich in den Versicherungsbedingungen definiert sein. Vorhersehbar ist beispielsweise eine Behandlung, wenn sie für die Zeit der Reise geplant war oder aufgrund einer ärztlichen Diagnose schon vor Reiseantritt feststand.“ Einschränkungen der Leistungspflicht auf „unvorhergesehene", „nicht absehbare" oder „akute" Erkrankungen sollten die Bedingungen nach Ihrer Meinung jedoch nicht enthalten: „Dadurch wird der Versicherungsschutz besonders für chronisch Kranke ausgehöhlt, weil sie aufgrund ihrer Erkrankung mit Behandlungen während der Auslandsreise rechnen müssen.“
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Haftpflichtversicherung sollte auch bei Forderungsausfall leisten

Teuer kann ein Skiausflug für alle werden, die im Wintervergnügen einen Skiunfall verursachen, bei dem andere Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sowohl für Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibenden Gesundheitsschäden des Geschädigten. Bianca Boss erklärt: „Wenn aber die Forderungen unberechtigt sind, wehrt die Gesellschaft solche unberechtigten Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht.“

Trifft man selbst auf rücksichtslose Skifahrer und wird von ihnen geschädigt, so leistet in der Regel deren Privathaftpflichtversicherung. „Haben Ihre Unfallgegner allerdings keine Versicherung und auch sonst kein Vermögen, ist es sinnvoll, wenn in der eigenen Haftpflichtversicherung der so genannte Forderungsausfall mitversichert ist. Dadurch übernimmt die Versicherung dann den eigenen Schaden, allerdings meist erst ab einem Betrag von ca. 2.500 Euro“, so BdV-Expertin Boss.
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