Haftpflichtversicherung sollte auch bei Forderungsausfall leisten
Teuer kann ein Skiausflug für alle werden, die im Wintervergnügen einen Skiunfall verursachen, bei dem andere Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen. Eine
Privathaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sowohl für Behandlungskosten als auch Schmerzensgeld und Ansprüche wegen Verdienstausfall oder bleibenden Gesundheitsschäden des Geschädigten. Bianca Boss erklärt: „Wenn aber die Forderungen unberechtigt sind, wehrt die Gesellschaft solche unberechtigten Forderungen ab - notfalls auch vor Gericht.“
Trifft man selbst auf rücksichtslose Skifahrer und wird von ihnen geschädigt, so leistet in der Regel deren Privathaftpflichtversicherung. „Haben Ihre Unfallgegner allerdings keine Versicherung und auch sonst kein Vermögen, ist es sinnvoll, wenn in der eigenen Haftpflichtversicherung der so genannte Forderungsausfall mitversichert ist. Dadurch übernimmt die Versicherung dann den eigenen Schaden, allerdings meist erst ab einem Betrag von ca. 2.500 Euro“, so BdV-Expertin Boss.