Wohn-Riester
Mit staatlicher Förderung schneller ins Eigenheim
14.01.2009 08:00
Neben der Riester-Rente wird künftig auch Wohneigentum aus der Riester–Förderung bezuschusst. Riester-Sparer können ihren privaten Vorsorge-Vertrag auch für den Kauf einer Immobilie nutzen. Der Wegfall der Eigenheimzulage soll so zumindest teilweise ersetzen werden.
Was ist Wohn-Riester?
Beim so genannten Wohn-Riester kann die in einem Riester-Vertrag angesparte Summe schon vor dem 60. Geburtstag während der Einzahlphase zu 100 Prozent entnommen und für den Erwerb einer Immobilie oder Anteile an einem Altersheim verwenden werden. Der Entnahmebetrag wird auf einem fiktiven Wohnförderkonto beim Finanzamt geführt und dort jährlich mit zwei Prozent verzinst. Tilgen muss der Sparer hierbei nicht, dass Geld hilft also wirklich bei der Investition. Seinen leeren Vertrag kann der Sparer jederzeit wieder auffüllen und erhält dafür erneut Zulagen vom Staat.
Zielgruppen
Wohn-Riester ist wegen seiner Förderung für alle Zielgruppen interessant, die bereits über einen angesparten Riester-Vertrag verfügen oder mit einem Neuvertrag künftig noch schneller mit staatlicher Förderung in eine eigene Immobilie investieren möchten. Besonders profitieren Eltern mit mehreren Kindern, Sparer, die nur den Sockelbeitrag von 60 Euro leisten und Beschäftigte mit hohem Einkommen aufgrund des überproportionalen Steuervorteils.
Wer ist förderberechtigt?
Alle Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, ebenso Beamte, Richter und Soldaten. Während der dreijährigen Erziehungszeit sind auch Eltern förderberechtigt. Um die volle Förderung zu erhalten, genügt der Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr. Geringverdiener und Hausfrauen kommen bei Zahlung des Mindestbeitrags ebenfalls in den Genuss der vollen Förderung. Verheiratete Selbstständige genießen über den förderberechtigten Ehepartner einen abgeleiteten Zulagenanspruch; der Sonderausgabenabzug ist jedoch nicht möglich! Bei Arbeitslosigkeit geht die Förderung unvermindert weiter, vorausgesetzt die Arbeitsagentur überweist regelmäßig Lohnersatzleistungen.
Produktwahl und Risiko
Wer seine mit Wohn-Riester finanzierte Immobilie verkauft, muss die bereits erhaltene Förderung aus dem Riseter-Vertrag zurückzahlen. Nur wenn das Geld für den Kauf einer neuen Wohnung oder eines Hauses verwendet wird, läuft der Vertrag weiter.
Wie hoch ist die Steuerlast?
Wie bei allen anderen Riester-Produkten sind auch bei der Eigenheimrente die Beiträge in der Sparphase steuerfrei, die Leistungen müssen erst in der Auszahlungsphase besteuert werden. Wegen der nachgelagerten Besteuerung fällt also bei Renteneintritt Einkommensteuer an. Sparer können dann entscheiden, ob sie ihre Steuerschuld ganz begleichen wollen. In diesem Fall wird ihnen ein Abschlag von 30 Prozent gewährt. Möchte man über einen längeren Zeitraum abzahlen, unterliegt die volle Summe der Einkommenssteuer. Ob der Sparer dann überhaupt Steuern zahlen muss, hängt von seiner persönlichen Einkommenssituation ab. Sozialabgaben fallen nicht an.
Infos zu Ausstieg und Kündigung
Ein vorzeitiger Vertragsausstieg gilt als schädliche Verwendung des Vermögens. Deshalb erhält der Sparer nur die eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück, die Fördermittel samt Steuervorteile sind an das Finanzamt zurückzuzahlen. Ebenso gehen die Vertragskosten verloren. Die gleiche Regel gilt beim Ableben des Sparers während der Ansparphase, außer der Ehepartner überführt das Vorsorgekapital in einen eigenen Riester-Vertrag. Sonderfall: Ruht ein Sparvertrag ein Jahr lang, besteht in kein Anspruch auf Förderung.
Besonderheiten
Seit diesem Jahr bekommen Riester-Sparer jährlich 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro pro Kind vom Staat. Für Kinder, die ab 2008 geboren werden, steigt die Zulage sogar auf 300 Euro. Beispiel: Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen, zwei Kindern und einem Einkommen von 30.000 Euro schießt der Staat jährlich 678 Euro dazu. Die Familie selbst muss dafür 522 Euro einzahlen.Riester-Sparverträge sind Hartz-IV-geschützt. Die Auszahlung aus einem Riester-Vertrag kann frühestens mit 60 Jahren starten. Für Neuverträge gilt wegen der Einführung der Rente mit 67 das 62. Lebensjahr.