Immobilieneigentümer, die mit Aus- und Anbauten den Wohnwert ihres Hauses erhöhen, sollten auch an die Wohngebäudeversicherung denken. Sonst ist das schöne, neue Gartenhaus oder die Garage nicht versichert.
Wenn das eigene Haus steht, ist erst einmal Ruhe für ein paar Jahre. Es gibt noch genug zu tun, bis alles rundum stimmt. Dann aber, wenn das Konto sich vom Baustress erholt hat und die Lust am Bauen wieder kommt, geht es an die Sonderwünsche: Vielleicht das Dachstudio endlich ausbauen, eine ordentliche Garage statt des zugigen Carports oder ein schönes Gartenhaus, in dem man auch mal ein Fest feiern kann oder die Sauna unterbringt.
Vergessen sollte man dabei aber nicht den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. „Durch Aus- und Neubauten kann sich sehr schnell die Situation ergeben, dass überhaupt kein Versicherungsschutz besteht oder sich die Versicherung auf Unterversicherung berufen kann“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Cornelius Knappmann-Korn.
Davon hängt die Höhe der Prämie ab
Prinzipiell sind für die Höhe der Versicherungsprämie der Wohnort mit genauer Adresse, die Umgebung (zum Beispiel in der Nähe einer Autowerkstatt), die Bauart des Hauses aus massivem Mauerwerk, Holz oder Fachwerk und die Eindeckung des Daches mit Dachziegeln oder im ungünstigeren Falle mit Reet entscheidend. Bedeutend ist auch der Wert der Immobilie, der bei Abschluss des Vertrags auf einen versicherungstechnischen Wert von 1914 umgerechnet wird. Anhand der Baupreissteigerungen reguliert die Wohngebäudeversicherung dann im Falle eines Falles den Schaden – und der Eigentümer erhält ein neues oder saniertes Haus nach dem aktuellen Stand der Technik.