Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen fast täglich in der Kritik stehen, so ist man immer noch gut versorgt, wenn man medizinische Leistungen benötigt. Allerdings kann man das im Bereich Zahnarztleistungen nicht mehr mit voller Überzeugung behaupten. Was noch gezahlt wird.
Kosten beim Zahnarzt werden vor allem dann zum Thema, wenn es um Zahnersatz geht. Gemeint sind
- Kronen
- Teilkronen
- Brücken
- Brückenglieder
- Prothesen
- Inlays
- Implantate
- Reparaturen von Zahnersatz.
Die Kassenlösung ist dabei nicht immer die ästhetisch wünschenswerte. Kritiker sagen, es handelt sich bei der Kassenlösung um eine einfache, medizinisch fast schon veraltete Art von Zahnersatz. Jede Art von höherwertigem Zahnersatz - beispielsweise Implantate statt einer Brücke – bedeuten einen höheren Eigenanteil für den Versicherten.
Festzuschüsse
Im Jahr 2005 wurden die sogenannten Festzuschüsse eingeführt. Das heißt: Wer Zahnersatz benötigt, erhält zwar einen Zuschuss aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings gibt es für alle Befunde feste Beträge. Man spricht von „befundorientiertem Festzuschuss“: Alle Patienten erhalten bei gleichem Befund denselben Zuschuss. Das heißt, dass für jeden Befund eine medizinisch notwendige Regelversorgung definiert wurde, die die Basis für die Kostenerstattung der Kasse bietet.
Vorteil: Dieser Zuschuss wird auch für Behandlungsmethoden gewährt, die nicht im Leistungskatalog vorgesehen sind.
Mit den Festzuschüssen kann man jedoch im Durchschnitt nur die Hälfte der Regelversorgungsleistung (Standardtherapie) abdecken. Bei der Regelversorgung hat der festsitzende Zahnersatz Priorität vor beispielsweise herausnehmbaren Gebissteilen. Die entstehenden Kosten, die über dem Zuschussbetrag liegen, muss der Patient komplett selbst bezahlen. Je nachdem, ob er sich für eine einfache Standardlösung oder die Luxus-Gebisssanierung entscheidet, ist sein Eigenanteil unterschiedlich hoch.
Mit Bonusheft Zuschuss steigern
Die Krankenkassen belohnen regelmäßige Besuche beim Zahnarzt mit einem höheren Zuschuss. Wer einmal jährlich – Kinder halbjährlich – zu seinem Zahnarzt geht, sollte deshalb diesen Besuch in seinem Bonusheft vermerken lassen. Wer über fünf aufeinander folgende Jahre hinweg jedes Jahr einmal einen Kontrollbesuch beim Zahnarzt macht, erhält einen Aufschlag von 20 Prozent zum Festzuschuss. Wer sogar zehn Vorsorgejahre aufweisen kann, erhält einen Bonus von 30 Prozent. Die Bonushefte gibt es kostenlos in den Zahnarztpraxen.
Allerdings sollte man beachten, dass sich der Bonus allein auf den Festbetrag der gesetzlichen Krankenkasse bezieht. Beträgt der Festzuschuss also 200 Euro, dann erhöht er sich mit dem Fünf-Jahres-Bonus um 20 Prozent auf 240 Euro, mit dem Zehn-Jahres-Bonus entsprechend auf 260 Euro. Das klingt erstmal nicht nach viel. Stehen allerdings größere Sanierungsarbeiten an, dann können sich die Bonusprozente schon mal mit einigen Hundert Euro auswirken.