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Lange Wartezeiten
Überprüfen sollte man auch die Wartezeiten, die erfüllt sein müssen, bis der Versicherer in vollem Umfang leistet. Viele werben damit, auf eine Gesundheitsprüfung zu verzichten. Dafür reduzieren sie in den ersten drei bis vier Versicherungsjahren ihre Erstattungsleistung erheblich, nicht selten auf lediglich 250 Euro im ersten Jahr (z.B. Dent-Fest der Signal Iduna). Vorteilhafter ist es, wenn das Unternehmen nur auf einer Wartezeit von acht Monaten besteht.
Manche Bedingungen in Policen mag der Versicherungsnehmer überlesen, weil er nichts damit anfangen kann. Geht es hinterher um seine Kostenerstattung, werden gerade jene Punkte zum Fallstrick. Ein solcher ist beispielsweise die Höhe der Zahnarzthonorare, die übernommen werden: Wird hier bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung, also den 3,5-fachen Satz erstattet oder nur bis zum Regelhöchstsatz, also den 2,3-fachen Satz? Auf ein Kündigungsrecht in den ersten drei Vertragsjahren sollte das Unternehmen verzichten.