Die Behörden reagieren damit auf Fälle, in denen
gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen hatte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen rund 1,5 Millionen Rückbuchungen in Höhe von rund 490 Millionen Euro veranlasst. Dabei spielten eine schädliche Verwendung ebenso eine Rolle wie falsche Angaben im Antrag oder fehlende nachträgliche Angaben zu veränderten Lebensumständen. Die Aktion hatte bundesweit für Unmut unter Sparern, Verbraucherschützern und Anbietern gesorgt. Darauf hat die Bundesregierung jetzt mit einem Gesetzentwurf regiert, der diese Woche das Kabinett passierte.
Wer ist vor allem betroffen?
Betroffen sind selbst nicht berufstätige Ehepartner von Riester-Sparern. Sie müssen bisher auf ihren eigenen Riester-Vertrag keinen Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Zulage zu bekommen. Sie sind über ihren Partner „mittelbar“ zulagenberechtigt.
Dieser Status ändert sich aber zum Beispiel bei der
Geburt eines Kindes. Meist wird die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, so dass der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet.