Gehaltszahlung:    
Schweigen ist Geld

 
   

Wer nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) bezahlt wird und schon längere Zeit mehr Geld erhält, als ihm nach seiner tariflichen Eingruppierung zusteht, sollte abwägen: Ist die Summe sehr hoch, kann sich ein arbeitsrechtlich pflichtwidriges Verschweigen der Zuvielzahlung durchaus lohnen.

Denn wenn der Arbeitgeber nach Entdecken seiner unfreiwilligen Großzügigkeit seinen Rückzahlungsanspruch zu spät geltend macht, darf der Arbeitnehmer das Geld behalten. Eine Schreibkraft hatte über mehrere Jahre rund 114.000 Euro zu viel Gehalt bezogen, da sie nach ihrer Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub nur noch die Hälfte der bisherigen Zeit arbeitete, aber das volle Gehalt bekam.

Dem Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber war bekannt, dass die Wochenarbeitszeit reduziert worden war. Das Land hatte aber erst als es schon mehrere Monate von der Überzahlung wusste, das Geld im Februar 2002 zurückgefordert. Zu spät befand jetzt das Bundesarbeitsgericht, die Frau durfte das Geld behalten (Urteil vom 10. März 2005, Aktenzeichen 6 AZR 217/04).

 
   
Quelle: www.biallo.de  

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