Zugverspätung:    
Bahnkunden haben Anspruch auf Entschädigung

 
   

Bahnkunden haben seit kurzem einen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Zug verspätet am Zielort eintrifft. Damit ist die deutsche Bahn Vorreiter in Europa. Eine Entschädigung wird aber nur im Fernverkehr gezahlt und auch nur dann, wenn die Bahn für die Ursache der Verspätung selbst verantwortlich ist.

Hat ein ICE, IC oder EC über 60 Minuten Verspätung, erhält der Bahnfahrer einen Gutschein im Wert von 20 Prozent des Fahrpreises. Der Gutschein kann beim nächsten Ticket-Kauf eingelöst werden. Bei Verspätungen von bis zu 30 Minuten gehen ICE-Reisende jetzt allerdings leer aus.

Kann der Kunde seine Reise nicht wie geplant mit einem anderen Zug bis 24 Uhr fortsetzen, entschädigt die Bahn die Verspätung mit einer Taxifahrt zum Zielort. Allerdings darf das Taxi maximal 80 Euro kosten. Liegt der Preis darüber und möchte der Kunde den Rest nicht aus eigener Tasche zuzahlen, so übernimmt die Bahn auch eine Übernachtung in einem Hotel am Ort.

 
   
Quelle: www.biallo.de  

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