Steuerbelastung im Ruhestand:
Kluge
Vorsorge hält Fiskus auf Distanz
Ruheständler müssen einen immer
größeren Teil ihrer Bezüge beim Finanzamt abrechnen. Im Jahr 2005 waren
erstmalig 50 Prozent der gesetzlichen und betrieblichen Rentenleistungen
steuerpflichtig, in diesem Jahr sind es bereits 52 Prozent. Und der
Steueranteil für Neurentner
steigt weiter. Ab 2040 sind alle gesetzlichen und betrieblichen Renten
sowie Pensionen zu 100 Prozent der Einkommensteuer unterworfen.
Der steigenden Abgabenlast im Alter
sollten künftige Senioren bereits heute entgegenwirken. Eine Möglichkeit
besteht darin, den wachsenden Anteil der privaten Zusatzrente an der
Altersversorgung möglichst steuergünstig zu gestalten. Verschiedene
Vorsorgewege bieten sich dazu an: Riester-Rente, Privatrente, Fondssparpläne
und das Eigenheim.
Wie sich die
Steuerbelastung im Alter entwickelt und welche Belastungen alternative
Vorsorgevarianten hervorrufen, dies zeigt der folgende Artikel. Er erklärt
unter anderen die Unterschiede zwischen vor- und nachgelagerter Besteuerung und
erläutert, auf welche Aspekte Vorsorgesparer bei den einzelnen Rentenvarianten
besonders achten sollen.
Wollen
Sie mehr wissen? In der Langfassung informieren wir über:
- die
Grundzüge der Besteuerung und den wachsenden Steueranteil an gesetzlichen
Altersrenten
- steuerlich
absetzbare Höchstbeträge
- finanzielle
Vorzüge der Riester-Rente
- steuerliche
Vorteile der privaten Rentenversicherung
- welchen
Bonus Aktienfondssparpläne genießen
- alternative
Investmentfonds und deren Steuerbelastung
- die
Zusammensetzung eines Fondsauszahldepots für steuersensible Senioren
- die
Steuerquote der einzelnen Vorsorgebausteine
- Vorteile
der eigenen Immobilie für Senioren
260 / Quelle:
www.biallo.de