| Ratgeber |
Vollmacht
und Patientenverfügung:
Eigene Wünsche für den Notfall regeln Jeden kann es treffen - durch eine
Krankheit, einen Unfall oder durch nachlassende geistige Kräfte im Alter ist
man nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die meisten
Menschen gehen davon aus, dass in dieser Situation automatisch die nächsten
Verwandten ohne weiteres für sie handeln dürfen. Ein weit verbreiteter Irrtum. Liegt der Ehemann nach einem
Autounfall im Koma, darf die Gattin ohne eine Vollmacht nicht einmal ein
Einschreiben für ihn in Empfang nehmen. Sie darf nicht an sein Bankkonto, hat
keine Möglichkeit eine Rente für ihn zu beantragen. Das Vormundschaftsgericht
ist zunächst für den Gatten zuständig. Es leitet ein offizielles
Betreuungsverfahren ein und benennt einen Betreuer. Mehrere Wochen können so
vergehen und die Wahl muss nicht zwangsläufig auf die Gattin fallen. Wer also
will, dass im Ernstfall seine Wünsche realisiert werden, muss vorsorgen. Doch
bei der Abfassung von Schriftstücken, die eine so große Bedeutung besitzen,
schleichen sich leicht Fehler ein: Detailmangel kann die Verfügung komplett
entkräften, unbedachte Formulierungen können einen Handlungsspielraum eröffnen,
den die Betroffenen nicht beabsichtigt haben. Wollen Sie mehr wissen? In der
Langfassung informieren wir über: ·
Situation ohne jede Vollmacht ·
die Vorsorgevollmacht und ihre Details ·
die Betreuungsverfügung und ihre Details ·
die Patientenverfügung und ihre Details ·
Umstände unter denen ein Notar beauftragt werden sollte ·
besondere Dringlichkeit für Verfügungen ·
Ansprechpartner für Rat und Hilfe 309 / Quelle: www.biallo.de
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| 1 | Ikano Bank | 2,22 %
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| 2 | Bank of Scotland | 2,20 %
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