Firmenwagennutzung
Wer einen Firmenwagen fährt, sollte sich hüten, fällige Reparaturkosten privat vorzustrecken. Denn wenn die Firma Pleite macht, bleibt ein Arbeitnehmer, der in Vorleistung getreten ist, auf den Kosten sitzen. Durch das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur sind diese Kosten jedenfalls nicht abgedeckt, befand das LSG Nordhein-Westfalen.
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