Hartz IV-Härtefallkatalog
Extra-Leistungen soll es für manche Hartz-IV-Bezieher nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in „Härtefällen“ geben. Wer als Härtefall gilt, darüber gibt ein Härtefall-Katalog Auskunft, den die Bundesagentur für Arbeit am 19. Februar veröffentlicht hat.
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