10.08.2010 16:35 Uhr - von Verbraucherschützer
Weitere Informationen für Geldanleger
Wie mir tel.mitgeteilt wurde, wird die Kontoeröffnung auch bei einer Festgeldanlage über ein Sparbuch abgewickelt, das bei allen Gutschriften, Abhebungen, Kontoauflösung etc. der Genossenschaft in Berlin zwecks Eintragungen vorgelegt (zugesandt) werden muss.
Eine Kontoeröffnung setzt eine Mitgliedschaft mit einem Genossenschaftsanteil von mind. 300 EUR voraus. Über dieses Geld kann bei Kündigung der Mitgliedschaft zwei Jahre nach Ablauf des laufenden Kalenderjahres wieder verfügt werden.