Mit dem im September 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 (Klimapaket) verfolgt die Bundesregierung ihren Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen. Diese gesetzlich verbindlichen Klimaziele haben auch Auswirkungen auf die Förderprogramme durch die KfW. Daher treten zu Beginn des neuen Jahres erste Produktänderungen in Kraft.
Die Förderung der Öl-Heizung hat ausgedient
Die Änderungen der KfW beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung. Unter anderem übernimmt seit dem 1. Januar 2020 die Heizungsförderung nahezu komplett das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA. Wobei Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung beziehungsweise Modernisierung der Heizungsanlage weiterhin von der KfW gefördert werden.
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Außerdem entfällt zukünftig die Förderung von Ölheizungen – zum Beispiel von Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen etc. Da Öl als Heizmittel grundsätzlich nicht mehr gefördert wird, trifft dies auch auf kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl zu.
Auch wenn solch ein Wärmeerzeuger nicht mehr gefördert wird, so kann er trotzdem in der energetischen Verbrauchsberechnung zum KfW-Effizienzhaus weiterhin berücksichtigt werden.
- Biallo-Tipp: Wer mit dem Wechsel seiner Ölheizung noch warten möchte, dem könnte Geld verloren gehen. Denn ab 2020 gelten zudem neue Steuerermäßigungen (Steuerbonus gemäß §35c Einkommensteuergesetz) für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Folgende KfW-Programme für private Eigentümer von Wohnimmobilien sind zunächst von Neuregelungen betroffen:
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)