Auf einen Blick
  • Eigenheimbesitzer sind nicht automatisch reich. Das Vermögen ist oft in der Immobilie gebunden. Durch die Verrentung der Immobilie auf Nießbrauchbasis wird das Kapital wieder flüssig. Der ausgezahlte Betrag ist sofort frei verfügbar.

  • Hauseigentümer genießen hohe Sicherheit: Dank der erstklassigen Grundbuchabsicherung können sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen und bleiben lebenslang wirtschaftlicher Eigentümer. Der eingetragene Nießbrauch sichert das volle Nutzungsrecht, sodass man die Immobilie bei Bedarf auch vermieten kann.

  • Interessenten sollten die Entwicklung im Auge behalten, denn die Politik plant Änderungen. So könnte die bislang steuerfreie Auszahlung bei Immobilienverrentung bald der Vergangenheit angehören. Einige Parteien möchten die Zehnjahresfrist für steuerfreie Grundstücksverkäufe abschaffen. Fällt diese Spekulationsfrist, sind Immobilienverkäufe auch nach zehnjähriger Haltedauer steuerpflichtig. Und das kann teuer werden!
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Für viele Eltern ist klar: Das mit viel Fleiß erwirtschaftete Familienheim erben später die Kinder. Doch der Übertrag des Eigenheims ist leichter gesagt als getan, denn Immobilien lassen sich nur selten sinnvoll teilen. Oft entbrennt um das Immobilienerbe heftiger Streit. Nicht selten bleibt als Ausweg nur der Verkauf und die geldwerte Aufteilung des Vermögens. Diese Lösung hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Die Eltern verlieren ihren Wohnsitz.

Damit das nicht passiert und die Eltern in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, sind Alternativen gefragt. Eine absolut bewährte Lösung ist die Verrentung des Eigenheims auf Nießbrauchbasis. Bei dieser Immobilienverrentung können die Eltern bis an ihr Lebensende ihr Haus selbst nutzen, erhalten eine hohe Einmalzahlung und profitieren zusätzlich bei vorzeitigem Auszug von Mieterträgen oder einer weiteren Auszahlung. „Damit lässt sich das Erbe einvernehmlich regeln und die Lebensqualität dauerhaft verbessern“, erklärt Otto Kiebler, Gründer und Geschäftsführer der Verrentungsgesellschaft HausplusRente GmbH.

Neue Gesetze könnten Eigenheimverkauf verteuern

Familien, die einen Immobilienübertrag planen, sollten allerdings auf der Hut sein. Denn die Pläne der Parteien nach der Bundestagswahl verheißen für Immobilienbesitzer wenig Gutes. So möchten gleich mehrere Parteien die Zehnjahresfrist für steuerfreie Grundstücksveräußerungen abschaffen. Fällt die Spekulationsfrist, sind Immobilienverkäufe auch nach zehnjähriger Haltedauer steuerpflichtig. Und das kann teuer werden.

In unserem Nachbarland Österreich lässt sich beobachten, welche Folgen das haben kann. Die Alpenrepublik hat bereits 2012 die steuerfreie Spekulationsfrist abgeschafft. Seither fordert der Fiskus bei jedem Immobilienverkauf 30 Prozent des Veräußerungsgewinns für die Staatskasse. Für ein Eigenheim, das mit einem Wertgewinn von 500.000 Euro verkauft wird, sind demnach 150.000 Euro Steuern fällig.

„Wer nicht von dieser Steuer überrascht werden möchte, sollte die Entwicklung im Auge behalten und vorausschauend handeln“, rät der Immobilienexperte Otto Kiebler. Schließlich brauche der Staat Geld, um die leeren Kassen nach der Corona-Pandemie wieder zu füllen. Ideen, die die Einnahmenseite verbessern, kommen da gerade recht. Eine Zielgruppe stehe traditionell besonders im Visier: die Immobilienbesitzer. „Die clevere Erbschaftsgestaltung mittels Immobilienverrentung, die bis heute die steuerfreie Auszahlung des Verkaufserlöses garantiert, könnte bald der Vergangenheit angehören“, warnt Kiebler.

Mit so viel Geld können Sie bei der Verrentung Ihrer Immobilie rechnen

Beispiel: Ein 74-jähriger Rentner wohnt in einer Immobilie im Münchner Umland. Laut Gutachter beträgt der Verkehrswert seines Hauses 850.000 Euro. Würde er das Haus vermieten, bekäme er 1.770 Euro Miete pro Monat. Statistisch gesehen hat der Rentner noch eine Lebenserwartung 17,7 Jahren. Durch das Nießbrauchrecht – die Immobilie lebenslang nutzen zu können – ergibt sich daraus ein Wert von 330.000 Euro. Vom Verkehrswert von 850.000 Euro wird der Nießbrauchwert von 330.000 Euro abgezogen. Dadurch erhält der Verkäufer eine Einmalzahlung in Höhe von 520.000 Euro sowie das lebenslange, unentgeltliche Nutzungsrecht an seiner Immobilie.

Quelle: HausplusRente

Für die steuerfreie Auszahlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei einer eigengenutzten Immobilie:

  • Keine Frist, außer die eigengenutzte Immobilie war zuvor vermietet, dann ist eine zweijährige Sperrfrist einzuhalten.

Bei einer vermieteten Immobilie:

  • Sie sind seit über zehn Jahren Eigentümer dieser Immobilie

Immobilienverrentung: Maximale Sicherheit, null Risiko

Bei einer so einschneidenden Entscheidung wie der Verrentung des Eigenheims, kommt es auf größtmögliche Sicherheit an. Schließlich geht es um viel Geld und um das weitere Nutzungsrecht an der Immobilie. Das Konzept der Immobilienverrentung garantiert 100-prozentige Sicherheit. Wer sein Haus oder seine Wohnung auf Nießbrauchbasis verrentet, genießt nicht nur lebenslanges Wohnrecht, sondern auch das lebenslange Ertragsrecht. Pfändungs- oder Ausfallrisiken sind dauerhaft ausgeschlossen.

Hoher Schutz bei Immobilienverrentung

  • Sicherheit, dass das wirtschaftliche Eigentum der Immobile lebenslang zu
    100 Prozent gewährleistet ist.

  • Sicherheit, dass ausschließlich Sie über die Nutzung der Immobilie entscheiden.

  • Sicherheit, dass die Einmalzahlung sofort und in voller Höhe erfolgt.

DasNießbrauchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1030 ff) verankert. Es geht über das Wohnrecht weit hinaus. „Wird eine Immobilie auf Nießbrauchbasis verkauft, wird der Verkäufer in Abteilung II an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Dieser Eintrag garantiert dem Nießbrauchnehmer Insolvenz- und Pfändungsschutz“, betont Verrentungsexperte Kiebler. Zudem ist damit geregelt, dass er bis an sein Lebensende Anspruch auf den Nutzen an seiner Immobilie hat – entweder durch die Vermietung oder durch eine weitere Einmalzahlung des Käufers, mit der dann der Nießbrauch gelöscht wird. Auf jeden Fall sei sichergestellt, dass Senioren nach der Verrentung ihrer Immobilie weiterhin unentgeltlich in ihrem Haus wohnen können. Sollte später ein Verlassen des Hauses aus Altersgründen notwendig werden, können sie die Immobilie vermieten und die Einnahmen für sich verwenden, etwa für hohe Pflegeheimkosten.

So funktioniert der Nießbrauch

Die Immobilie wird unter dem Vorbehalt der weiteren unentgeltlichen und lebenslangen Nutzung – juristisch Nießbrauch genannt – verkauft. Der Verkäufer ist im Grundbuch erstrangig abgesichert und bleibt wirtschaftlicher Eigentümer. Ein großer Teil des in der Immobilie gebundenen Vermögens wird in Barliquidität umgewandelt. Es erfolgt eine Einmalzahlung. Optional kann diese Einmalzahlung ganz oder teilweise in eine sofort beginnende private Rente von einer großen Versicherungsgesellschaft umgewandelt werden. Grundsätzlich sind sowohl Häuser als auch Wohnungen, gleich ob eigengenutzt oder vermietet, verrentungsfähig.

Vielfältige Gründe sprechen für die Immobilienverrentung

Trotz hohem Immobilienvermögen begegnen den Experten von HausplusRente immer wieder Seniorenhaushalte, die über geringe finanzielle Mittel verfügen. Sei es, dass das Eigenheim noch nicht abgezahlt ist, dass hohe Unterhaltskosten für Haus und Garten anfallen oder die Rente keine großen Sprünge erlaubt. Steckt das Vermögen in der Immobilie fest, lassen sich die finanziellen Ressourcen nur schwer heben.

Mit der Verrentung des Eigenheims ändert sich die Situation. Das Kapital wird wieder flüssig und steht für die unterschiedlichsten Bedürfnisse zur Verfügung. Senioren können offeneImmobiliendarlehen tilgen, ihren Lebensstandard erhöhen oder ihre Rente dauerhaft aufbessern. Das Original und Marktführer HausplusRente - bei der Verrentung auf Nießbrauchbasis - arbeitet mit Europas größter Versicherungsgesellschaft, der Allianz, zusammen. Wird der Erlös dort eingezahlt, garantiert der Branchenprimus lebenslang die vereinbarte monatliche Zusatzrente.

Auch die Unterstützung von Angehörigen ist durch die Verrentung des Eigenheims möglich, zum Beispiel wenn die Enkel zum Studieren ins Ausland gehen möchten, aber teure Wohnkosten und hohe Studiengebühren dem Auslandsstudium im Weg stehen. Können die Eltern die Ausgaben nicht allein tragen, ist die Unterstützung der Großeltern sehr willkommen. Für viele Fälle ist die Immobilienverrentung eine gewinnbringende Lösung. Sie hilft, finanzielle Engpässe zu entschärfen und langgehegte Wunschträume zu erfüllen – egal ob für Jung oder Alt.


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