Niemand scheint so richtig zufrieden mit dem korrigierten Ansatz der Grundsteuerreform. Viele Experten, darunter auch der Immobilienverband (IVD) oder der Deutsche Mieterbund, raten davon ab und zu mehr Klarheit. Die Mehrheit fordert eine wirklich einfache Grundsteuer, die jeder verstehen und nachvollziehen kann.
Aber die Uhr tickt. Bis Ende 2019 muss die Grundsteuer neu geregelt sein, denn so hat es das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, entfällt ab 2020 die Steuer – was den Hausbesitzer freuen würde, die Städte und Gemeinden aber weniger.
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Mit dem Neuansatz haben Bund und Länder erkannt, dass die Grundsteuer möglichst einfach und unbürokratisch zu regeln ist. "Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass nunmehr die pauschale Listenmiete anstelle der tatsächlichen Nettokaltmiete für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden soll", begründet Albert Füracker. Jedoch ist gerade die Miethöhe als wertabhängige Komponente für viele ein Dorn im Auge und nicht unproblematisch für den bereits angespannten städtischen Wohnungsmarkt.
Zudem wird die Reform gemäß Eckpunktepapier "aufkommensneutral gestaltet", was bedeutet, dass die Kommunen ihre wichtigste Finanzspritze von rund 14 Milliarden Euro Steuern im Jahr behalten.
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