Eike Schulze
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Auf einen Blick
  • Das Baukindergeld ist das staatliche Förderinstrument für Selbstnutzer von Immobilien. Der Zuschuss beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für eine Dauer von zehn Jahren.

  • Familien haben nun etwas mehr Zeit, um in den Genuss des Baukindergeldes zu kommen. Die Frist soll um drei Monate verlängert werden. Neuer Stichtag ist der 31. März 2021. Bis dahin muss die Immobilie per notariellem Kaufvertrag erworben sein. Bei Neubauten ist das Datum der Baugenehmigung relevant. 

  • Einkommensgrenzen von 90.000 Euro für eine Familie mit einem Kind dürfen nicht überschritten werden. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.

  • Bis Ende August 2020 hatten laut Bundesinnenministerium 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt.
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Eigentlich sollte zum 31. Dezember 2020 vorerst Schluss sein mit dem Baukindergeld. Bis zu diesem Stichtag musste die Immobilie per notariellem Kaufvertrag erworben sein oder bei Neubauten die Baugennehmigung vorliegen. Die Corona-Pandemie erschwert jedoch vielen Familien, diese Frist einzuhalten. Deshalb sieht das Bundesinnenministerium vor, die Frist um drei Monate auf den 31. März 2021 zu verlängern. Dafür sollen pandemiebedingt ungenutzte Fördermittel in das kommende Jahr übertragen werden. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 aktiv. Weiterhin gilt, dass Familien das Baukindergeld innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beantragen müssen. 

Zuvor hatte eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag von Anfang Juni Klarheit verschafft, dass es vorerst keine generelle Neuauflage des Baukindergeldes geben sollte. Entsprechend galt der 31. Dezember 2020 als Ende des Förderzeitraums. Ob und in welcher Form das Baukindergeld wieder aufgelegt wird, ist zurzeit nicht ganz klar. Darüber soll die Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode entscheiden, die Ende 2021 beginnt. Ein wichtiger Grund für das Auslaufen scheint, dass die angepeilte Förderung von zwei Milliarden Euro bereits Mitte 2019 überschritten wurde. Außerdem möchte die Bundesregierung vor einer weiteren Entscheidung zum Baukindergeld eine Studie zur Antragstellung und dazu, wie bestimmte Familientypen durch die Förderung erreicht werden, abwarten.

Wie können Verbraucher jetzt noch Baukindergeld bekommen?

Wer vom Baukindergeld noch profieren will, hat nun zwar etwas mehr Zeit. Allzu viel Zeit lassen sollten sich Familien aber dennoch nicht. Ist noch keine Immobilie oder kein Bauplatz in Aussicht, könnte es schon knapp werden. Bis eine passende Immobilie gefunden ist, können schon mehrere Monate ins Land gehen. Dann gilt es noch die Finanzierung abzuklären und schließlich per Notar den Kaufvertrag zu unterzeichnen. 

Schwieriger haben es Käufer von Baugrundstücken. Hier reicht eine Baugenehmigung zwar aus, aber die Ausstellung dauert länger. Das heißt, ein Bauantrag mit allen Unterlagen muss rechtzeitig eingereicht sein, damit die Baugenehmigung erteilt wird. Je nach Auslastung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde kann der gesamte Vorgang drei Monate dauern. 

Biallo-Tipp: Mehrwertsteuer sparen

Wer in diesem Jahr noch eine Immobilie erwirbt, profitiert von der Mehrwertsteuersenkung bis zum 31. Dezember 2020. So fallen auf alle Notarleistungen 16 Prozent statt 19 Prozent an. Das kleine Steuergeschenk gilt auch, wenn Sie ein Objekt durch die Vermittlung eines Immobilienmaklers erwerben. 

Wichtig zu wissen: Der 31. März 2021 ist der neue Stichtag, um alle Bedingungen zur Förderung einzuhalten. Für den Antrag auf Baukindergeld gilt aber weiterhin, dass dieser innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug erfolgen muss - bis spätestens 31. Dezember 2023. 

 

Weiterhin hohe Nachfrage nach dem Baukindergeld

Die Nachfrage nach Baukindergeld ist immens. Laut KfW wurden bislang rund 260.500 Familien durch das Baukindergeld gefördert (Stand: Ende August 2020). Das beantragte Fördervolumen liegt bei 5,5 Milliarden Euro. Zwei Drittel der Familien haben Kinder unter sechs Jahren. Bei mehr als der Hälfte der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushalteinkommen bei unter 40.000 Euro pro Jahr. 

Baukindergeld nach Bundesländern

Bundesland Anzahl Prozent Fördervolumen
in Millionen Euro
Baden-Württemberg 35.413 13,5 % 767,9
Bayern 36.773 14,1 % 769,1
Berlin 3.838 1,4 % 80,6
Brandenburg 10.922 4,1 % 213,0
Bremen 2.035 0,7 % 43,2
Hamburg 2.703 1,0 % 57,4
Hessen 18.363 7,0 % 391,2
Mecklenburg-Vorpommern 6.189 2,3 % 122,5
Niedersachsen 31.492 12,0 % 666,4
Nordrhein-Westfalen 55.450 21,2 % 1.182,1
Rheinland-Pfalz 15.607 5,9 % 327,8
Saarland 3.580 1,3 % 71,7
Sachsen 12.513 4,8 % 255,9
Sachsen-Anhalt 7.869 3,0 % 148,0
Schleswig-Holstein 10.963 4,2 % 224,8
Thüringen 6.863 2,6 % 136,0
Gesamt 260.573 100 % 5.457,8

Quelle: KfW, Stand: Ende August 2020


Biallo-Tipp

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Was ist Baukindergeld?

Mit dem Baukindergeld spendiert der Staat über zehn Jahre hinweg 12.000 Euro pro Kind für Wohneigentum. So soll es Familien erleichtert werden, in der eignen Immobilie zu wohnen.

Das Baukindergeld im Überblick

Höhe der Förderung

1.200 Euro pro Kind und Jahr, Anzahl der Kinder ohne Begrenzung.

Laufzeit der Förderung

10 Jahre

Auszahlung der Förderung

Jährlich, immer im selben Monat.

Welche Immobilien werden gefördert?

Erwerb eines Hauses oder Wohnung zur Selbstnutzung, egal ob Neubau oder Bestand, sofern noch keine eigene Immobilie vorhanden ist. Dies gilt nur für Gebäude, die zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021 erworben wurden. Für Neubauten muss die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erfolgen.

Kinder

Bei Antragstellung dürfen Kinder noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt wie die Eltern oder der/die Alleinerziehende leben, es muss ein Kindergeldanspruch bestehen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Die Förderung ist ab dem ersten Kind möglich.

Einkommen

Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, pro weiterem Kind gibt es einen Freibetrag von jeweils 15.000 Euro.

Ab wann wird das Baukindergeld ausbezahlt?

Die erste Teilauszahlung erfolgt nach erfolgreicher Prüfung seitens der KfW. Die jährlichen Auszahlungen erfolgen dann jeweils zum gleichen Termin.

Ab wann ist die Antragstellung möglich?

Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug in die selbstgenutzte Wohnimmobilie gestellt werden. Eine Antragstellung vor Einzug ist nicht möglich. Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

Antrags-
zeitraum

Wer den Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 abgeschlossen beziehungsweise im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erhalten hat, kann bis spätestens 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Maßgeblich ist, dass die Antragstellung spätestens sechs Monate nach Einzug erfolgt.

Antragsweg

Das Baukindergeld wird über das KfW-Zuschussportal beantragt und kann mit anderen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden.

 

Was wird durch das Baukindergeld gefördert?

Bezahlbarer Wohnraum ist vielerorts Mangelware. Durch das Baukindergeld soll es Familien erleichtert werden, eine eigene Immobilie zu kaufen. Das kann ein Haus oder auch eine Eigentumswohnung sein.

 

Wer erhält das Baukindergeld? Wer erhält kein Baukindergeld?

Damit Familien in den Genuss des Baukindergeldes kommen, dürfen die Kinder bei Antragstellung noch nicht volljährig sein und es muss für sie ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, pro weiteres Kind gibt es einen Freibetrag von jeweils 15.000 Euro. Es muss sich zum Stichtag um die einzige Immobilie handeln. Details zu den einzelnen Anforderungen erfahren Sie im weiteren Text:

 

Was sind die Voraussetzungen, um Baukindergeld zu bekommen?

Bis zu welchem Einkommen gibt es Baukindergeld?

Entscheidend dafür, wer eine Förderung erhält oder nicht, ist zunächst das Einkommen. Hier gilt ein familiäres Einkommen von maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Bruttoeinkommen als Grenze, für jedes weitere Kind kommen dann 15.000 Euro hinzu, sodass eine vierköpfige Familie Einkünfte bis zu 105.000 Euro im Jahr erzielen kann, um von der Förderung zu profitieren.

Bruttoeinkommen Definition

Das Bruttoeinkommen beschreibt in diesem Fall das zu versteuernde Gesamteinkommen der Familie. Beim Arbeitseinkommen zählen auch Urlaubsgeld, das 13. und 14. Monatseinkommen, Tantiemen usw. hinzu, aber beispielsweise auch staatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Das Kindergeld wird nicht gezählt, da es nicht der Einkommensteuer unterliegt.

Wie weist man das Einkommen nach?

Nachweisen müssen der oder die Antragsteller das Einkommen über die Steuererklärungen des zweiten und dritten Vorjahres, also wer 2020 die Förderung beantragen will, braucht hierzu die Steuerbescheide aus den Jahren 2017 und 2018. Dabei ist der Durchschnittswert der Einkünfte maßgeblich. Die Nachweispflicht gilt natürlich auch für Selbstständige, auch diese müssen ihre Steuerbescheide vorlegen.

Die für die Anträge notwendigen Nachweise können Antragsteller online über das KfW-Zuschussportal hochladen.

Alter und Anzahl der Kinder: Zeitpunkt der Antragsstellung ist maßgeblich

Die Kinder dürfen vor Antragstellung nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Und: Es gilt immer die Situation bei Antragstellung. Kommt ein weiteres Kind während der Laufzeit der Förderung hinzu, so ändert dies nichts mehr an der Förderung und der Förderhöhe. Gleiches gilt, wenn ein Kind während der Laufzeit versterben sollte. Auch wenn sich das Einkommen während der Laufzeit erhöht und so eigentlich die Fördergrenze überschritten wird, wird die Förderung nicht beendet. Denn für die Ermittlung des Einkommens sind – wie bereits erwähnt – das zweite und dritte Jahr vor Antragsstellung relevant.

Baukindergeld und Schwangerschaft: Gibt es Baukindergeld auch, wenn das Kind noch nicht geboren ist?

Viele Paare bauen oder kaufen eine Immobilie, sobald sich Nachwuchs ankündigt. Wer schwanger ist, hat jedoch noch keinen Anspruch auf Baukindergeld. Voraussetzung für das Baukindergeld ist, dass das Kind am Tag der Antragstellung bereits geboren ist. Die KfW empfiehlt deshalb auf ihrer Internetseite, dass bei noch ungeborenen Kindern die sechsmonatige Antragsfrist ausgeschöpft werden solle. Eine Schwangerschaft berechtigt noch nicht, Baukindergeld zu erhalten.

Keine Sonderregelung für behinderte Kinder

Bei vielen Fördermitteln gelten für Kinder mit Behinderung Sonderregelungen, diese gibt es für das Baukindergeld nicht, da es sich nicht um ein klassisches Förderprogramm der KfW handelt. Unerheblich ist die Art der Immobilie, die selbst genutzt wird, das heißt, sowohl ein Einfamilienhaus wie auch eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung sind förderfähig. Allerdings: Der finanzielle Aufwand für das Gebäude (ohne Erwerbsnebenkosten) muss höher sein als die gesamte Fördersumme.

Kind muss bei Antragstellung im Haushalt wohnen

Wichtige Voraussetzung für das Baukindergeld ist auch, dass die Kinder bei Antragsstellung in der neuen Wohnung mit leben. Zudem muss eine Kindergeldberechtigung vorliegen: "Der Antragsteller muss für das im Haushalt lebende minderjährige Kind kindergeldberechtigt sein oder mit dem Kindergeldberechtigten (Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) in einem Haushalt leben", heißt es von Seiten der KfW.

Übrigens: Das Baukindergeld wird auch dann weiter bezahlt, wenn die Kinder während der Förderphase aus der Immobilie ausziehen. Eine Einschränkung der Regelung gilt allerdings im Todesfall der oder des Antragsteller(s).

Gibt es kein Baukindergeld bei früherem Immobilienbesitz?

Es flatterten zuletzt viele Meldungen durch den Blätterwald, nur der Ersterwerb einer Immobilie sei förderfähig, doch dem ist nicht unbedingt so, es kommt auf den Einzelfall an.

Im Merkblatt der KfW steht "Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes". Dies führt zu Missverständnissen bei der Interpretation der Auslegung des Förderprogrammes.

Daher mehrere Beispiele zur Klarstellung:

Kauft sich ein Paar noch ohne Kinder Wohneigentum, hat aber aufgrund zunehmenden Platzbedarfes vor, sich zu vergrößern, und kauft sich nun eine weitere Immobilie neben der bestehenden, so ist keine Förderung möglich.

Anders im folgenden Fall: Ein Paar hat sich eine Immobilie gekauft, stellt nun fest, dass die Wohnung für eine Familie doch zu knapp ist, und veräußert diese gleichzeitig mit dem Neuerwerb – so verfügt die Familie nur über eine Immobilie, die dann auch wieder förderfähig ist. Allerdings müssen laut KfW zwischen dem Verkauf der ersten Immobilie und dem Neuerwerb mindestens 24 Stunden vergangen sein. "Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung oder Bauanzeige für die neu erworbene beziehungsweise geschaffene Wohnimmobilie", heißt es hierzu im Merkblatt der KfW.

Die Ausnahme gilt auch, wenn nur einer der beiden Partner oder ein zum neuen Haushalt gehöriges Mitglied (Antragsteller sowie Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder Kinder) bereits eine Immobilie besessen und diese rechtzeitig vor dem Erwerb der neuen Immobilie verkauft hat.

Zum Haushalt gehörige Großeltern, Freunde oder WG-Mitglieder bleiben außen vor und dürfen eine Immobilie besitzen. Die KfW prüft allerdings nach Antragstellung stichprobenartig, ob es sich dabei wirklich nur um ein WG-Mitglied handelt oder nicht doch um einen Ehe- beziehungsweise Lebenspartner. Denn bei falschen Angaben handelt es sich um Subventionsbetrug, wodurch empfindliche Strafen drohen.

Ein weiterer Punkt: Auch Nießbrauch schließt das Baukindergeld aus. Der Ausschluss gilt dabei doppelt. Wer ein Haus im Eigentum und dies per Nießbrauch überlassen hat, kann keine Förderung erhalten und auch beim umgekehrten Fall der Nießbrauchnutzung ist das Baukindergeld ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall, dass der Nießbrauch gegen eine Geldleistung gewährt wurde.

Gibt es Baukindergeld beim Hauskauf unter nahen Angehörigen?

Nicht förderfähig ist der Erwerb oder die Eigentumsübertragung unter Ehegatten, Lebenspartnern oder bei einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Dies gilt ebenso unter Verwandten gerader Linie, Also Eltern, Großeltern Kinder. Auch wird bei Erwerb oder Übertragung kein Baukindergeld gewährt.

Gibt es auch Baukindergeld bei Immobilien im Ausland?

Die Förderung gilt nur für Wohneigentum in Deutschland und für den Hauptwohnsitz. Weder Wohneigentum im Ausland noch die Staatsangehörigkeit sind ein Förderausschluss. Auch Kinder könnten im Ausland Wohneigentum besitzen, ohne dass die Förderung infrage steht.

Muss das Haus oder die Wohnung vollständig im Eigentum des oder der Antragsteller sein?

Nein. 50 Prozent Eigentumsanteil reichen aus. Die anderen 50 Prozent können beispielsweise im Eigentum der Eltern sein. Hingegen sind geschenkte oder geerbte Immobilien beispielsweise im Rahmen einer Erbengemeinschaft nicht förderfähig, selbst wenn sich daraus finanzielle Verpflichtungen ableiten. Anders sieht dies nur bei Grundstücken aus, die dann mit dem förderfähigen Wohneigentum bebaut werden.

Auch nicht förderfähig beziehungsweise zum Ausschluss der Förderung führen Immobilien, die sich nicht im Eigentum, aber im Besitz befinden. Dazu zählen beispielsweise beim Nießbrauch oder unentgeltlich überlassene Immobilien oder leerstehende Wohnimmobilien, die zur Dauernutzung geeignet sind. In diesen Fällen ist keine Förderung möglich.

Bekommen auch Alleinerziehende und Unverheiratete mit Kindern Baukindergeld?

Alleinerziehende und unverheiratete Paare mit Kindern können das Baukindergeld ebenfalls bekommen. Die Förderung hängt vom Bezug des Kindergeldes ab und nicht von der Art der Familie. Die Förderung entfällt, falls das Haus verkauft oder vermietet wird oder die Familie auszieht (Wohnsitzveränderung). Eine Scheidung hingegen ist nicht zwingend ein Ausschlussgrund, solange der Antragsteller im Haus wohnen bleibt.


 

Wie hoch ist das Baukindergeld?

Pro Kind erhält die Familie insgesamt bis zu 12.000 Euro, verteilt auf die nächsten zehn Jahre ab Antragstellung, bei zwei Kindern wären dies also insgesamt 24.000 Euro.
Eine Begrenzung gibt es für den Kinderzuschuss nicht, wer also beispielsweise sieben Kinder hat, der erhält insgesamt 84.000 Euro Förderung. Die Förderhöhe ist grundsätzlich gleich, es gibt die gleichen Förderbeträge in Hamburg wie in Kelbra in Thüringen.

  • Biallo-Tipp: Da das Baukindergeld nur eine Finanzspritze ist, benötigen Familien ohne viel Eigenkapital meist zusätzlich noch eine Baufinanzierung. Die besten Konditionen am Markt finden Sie in unserem Baufinanzierung-Vergleich.


Anzahl der Kinder

Maximales Einkommen

Höhe des Baukindergeldes

1

90.000 Euro

12.000 Euro

2

105.000 Euro

24.000 Euro

3

120.000 Euro

36.000 Euro

4

135.000 Euro

48.000 Euro

...

15.000 Euro pro weiteres Kind

12.000 Euro pro weiteres Kind

 

Baukindergeld in Bayern

Einen regionalen Unterschied gibt es, dieser hat weniger mit dem eigentlichen Baukindergeld als mit der zusätzlichen Förderung in Bayern zu tun. Hier werden zusätzlich noch die bayerische Eigenheimzulage und das "Baukindergeld Plus" gezahlt. Pro Kind und Jahr werden noch einmal 300 Euro spendiert, zuzüglich einer Eigenheimzulage von 10.000 Euro extra, die allerdings auch Familien ohne Kinder und Singles erhalten.

Gegenüber 24.000 Euro beim Baukindergeld erhalten Familien mit zwei Kindern in Bayern inklusive Eigenheimzulage 40.000 Euro. Ob sich noch weitere Bundesländer diesem Beispiel anschließen wollen, ist zurzeit unklar. Bereits seit 1. September 2018 ist eine Antragstellung für die Eigenheimzulage möglich. Zuständig hierfür ist die BayernLabo. 

Die Einkommensgrenze für die bayerische Eigenheimzulage liegt je nach dem zu versteuernden Einkommen für Alleinstehende bei 50.000 Euro, für Haushalte ohne Kinder bei 75.000 Euro, für Familien mit einem Kind bei 90.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern bei 105.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 15.000 Euro.

Hinweis

Die Eigenheimzulage erhalten auch Familien ohne Kinder oder auch Alleinstehende. Dies ist eine allgemeine Bau- oder Kaufförderung in Bayern.

 

Schritt für Schritt: So beantragen Sie das Baukindergeld

1. Antrag einreichen

Der Antrag muss bei der KfW eingereicht werden. Dies ist spätestens bis sechs Monate nach Einzug in die zu fördernde Immobilie (Meldebestätigung) möglich. Der Antrag auf Zuschuss erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.


  • Biallo-Tipp: Es ist das Datum entscheidend, an dem der oder die Antragsteller in dem neuen Zuhause gemeldet sind. Ziehen beispielsweise die Partner aus unterschiedlichen Wohnungen erstmals zusammen, so gilt das Datum, an dem der erste Antragsteller in der neuen Immobilie gemeldet ist. Zieht der weitere Antragsteller dort später mit ein, so gilt trotzdem das Datum des Einzugs des ersten Antragstellers als maßgeblich. Beim Kauf der bereits genutzten Mietwohnung gilt das Datum des notariellen Kaufvertrages. In beiden Fällen greift die Sechs-Monats-Frist. Eine Antragstellung vor Einzug wird hingegen abschlägig beschieden.

2. Identifizieren

Nun ist noch eine Identifizierung nötig. Dies erfolgt entweder über Video-Identifizierung oder über das PostIdent-Verfahren. Danach gilt es, die Nachweise vollständig über das KfW-Zuschussportal hochzuladen.

  • Biallo-Tipp: Fehlende Seiten führen meist zu Rückfragen. So kann es dann beispielsweise bei Steuerbescheiden auch zu Verwirrungen kommen, wenn das Finanzamt unter jeder Seite "folgende Seite" stehen hat, aber keine weitere Seite mehr folgt. Auf diese Eigenart sollten dann Antragsteller gleich bei der Antragstellung hinweisen.

3. Eingangsbestätigung

Im nächsten Schritt erfolgt die Eingangsbestätigung durch die KfW. Für die Originalnachweise gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach Beginn der ersten Zahlung durch die KfW.

Diese Nachweise müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung hochladen:


  • Einkommensnachweise des zweiten und dritten Jahres vor Antragsstellung
  • Nachweis über den Bezug von Kindergeld
  • Meldebestätigung von allen Familienmitgliedern an der Adresse des gekauften oder gebauten Hauses, die zur Bemessung der Förderhöhe dienen.
  • Wird eine bereits bewohnte Mietwohnung gekauft, so muss statt der Meldebestätigung eine formlose Beschreibung des Sachverhaltes (also der Übernahme der Mietwohnung) als Nachweis erbracht werden.
  • Außerdem muss ein Grundbuchauszug hochgeladen werden, aus diesem müssen die Eigentumsverhältnisse hervorgehen. Liegt ein Grundbuchauszug bei Antragstellung noch nicht vor, so kann alternativ auch eine "Auflassungsvormerkung" verwendet werden. Der Grundbuchauszug muss dann aber nachgereicht werden.
  • Die KfW kann im Einzelfall auch noch weitere Dokumente, wie den notariellen Kaufvertrag anfordern, um die Fördervoraussetzungen abzuklären.

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Wann beginnt die Auszahlung des Baukindergeldes?

Sind alle erforderlichen Unterlagen bei der KfW eingegangen und ist dann der Antrag positiv beschieden, kann im Prinzip die Auszahlung auch beginnen. Die Auszahlung erfolgt dann jährlich in einer Summe, also beispielsweise für ein Kind 1.200 Euro. Diese Summe wird dann die nächsten neun Jahre, jährlich im gleichen Monat überwiesen. 

Der Zuschuss wird in der Regel zum nächsten Monatsende auf das angegebene Konto überwiesen. Den genauen Auszahlungstermin finden die Antragsteller in ihrer Auszahlungsbestätigung, die unter dem Menüpunkt "Meine Anträge" im KfW-Portal abgelegt ist.

 

So setzen Sie das Baukindergeld am besten ein

In jedem Fall ist das Baukindergeld eine gute Sache. Gerade beim Hausbau in ländlichen Regionen ist das schon ein ordentlicher Betrag. Außerdem erhöht auch das Baukindergeld in gewissem Umfang die Bonität gegenüber Banken. Eingesetzt werden kann das Baukindergeld auch im Rahmen der Sondertilgung.

Nach Berechnungen des Immobiliendienstleisters CERES beträgt die durchschnittliche Ersparnis bei einem Kind vier Prozent, bei drei Kindern sogar zehn Prozent gegenüber einer nicht beantragten Förderung. Im ländlichen Raum und besonders in Bayern ist dieser Effekt nochmals deutlich größer.

Dass die Wirkung in ländlichen Regionen größer ist als in den Metropolen, ist durchaus beabsichtigt. Denn in den großen Städten ist der Wohnraum sowieso knapp, wer nun ins ländliche Umfeld zieht, profitiert dann doppelt, in Form von niedrigeren Immobilienpreisen und einer anteilmäßig höheren Förderung.

Allerdings äußern sich auch ernst zu nehmende Kritiker mit der Befürchtung, dass das Baukindergeld wiederum zur Erhöhung der Immobilienpreise auch im ländlichen Raum führt, da das Baukindergeld dann als Sockel mit eingepreist wird.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welchen Anteil das Baukindergeld beim Neubau eines Einfamilienhauses hat.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Grundstück muss noch erworben werden oder ist bereits vorhanden. Falls es gekauft werden muss, erhöht sich die Summe natürlich entsprechend. In der Stadt dürften die Grundstücke eher kleiner sein, im ländlichen Raum größer.


Neubau eines Hauses mit 140 Quadratmetern Wohnfläche nach Bundesländern
inklusive Förderungsanteil für eine Familie mit 2 Kindern = Gesamtförderung 24.000 Euro

Bundesland Durchschnittliche Baukosten Gesamtpreis Neubau ohne Grundstück Gesamtförderung
Baden-Württemberg 1.987 Euro 278.180 Euro 24.000 Euro
Bayern 2.176 Euro 304.640 Euro 40.000 Euro 1)
Berlin 1.756 Euro 245.820 Euro 24.000 Euro
Brandenburg 1.573 Euro 220.220 Euro 24.000 Euro
Bremen 1.405 Euro 196.700 Euro 24.000 Euro
Hamburg 1.763 Euro 246.820 Euro 24.000 Euro
Hessen 1.752 Euro 245.280 Euro 24.000 Euro
Mecklenburg- Vorpommern 1.609 Euro 225.260 Euro 24.000 Euro
Niedersachsen 1.494 Euro 209.160 Euro 24.000 Euro
Nordrhein-Westfalen 1.630 Euro 228.200 Euro 24.000 Euro
Rheinland-Pfalz 1.862 Euro 260.680 Euro 24.000 Euro
Saarland 1.867 Euro 261.380 Euro 24.000 Euro
Sachsen 1.591 Euro 222.700 Euro 24.000 Euro
Sachsen-Anhalt 1.396 Euro 195.440 Euro 24.000 Euro
Schleswig-Holstein 1.700 Euro 238.000 Euro 24.000 Euro
Thüringen 1.630 Euro 228.200 Euro 24.000 Euro

1) inklusive Baukindergeld plus und Bayrischer Eigenheimzulage
Quelle: Daten Neubaukosten Statista.de für das Jahr 2019; eigene Berechnungen

Baukindergeld zur Sondertilgung nutzen

Kreditnehmer können den jährlichen Zuschuss als  Sondertilgung für eine beschleunigte Entschuldung einsetzen. Wird das Baukindergeld regelmäßig als Extrazahlung in den Darlehensvertrag eingezahlt, erhöht sich der finanzielle Vorteil beträchtlich. Grund: Kreditnehmer sparen Zinsen, die Restschuld des Erstdarlehens fällt geringer aus und der Kredit ist früher abgezahlt. 


Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern nimmt einen Baukredit in Höhe von 200.000 Euro mit 15-jähriger Sollzinsbindung auf. Der effektive Jahreszins beträgt 1,80 Prozent. Bei einer Anfangstilgung von 3,8 Prozent beträgt die monatliche Kreditrate exakt 933 Euro. Das Baukindergeld in Höhe von 2.400 Euro bringen die Eltern als jährliche Sondertilgung ein. Ohne Förderung wären über die Kreditlaufzeit rund 37.238 Euro an Zinszahlungen zu leisten, mit Baukindergeld dagegen nur 32.727 Euro – rund 4.500 Euro weniger. 
Zudem verbliebe am Ende der 15-jährigen Zinsbindung nur noch eine Restschuld von 40.727 Euro. Ohne Baukindergeld bestände hingegen noch eine Restschuld von 69.238 Euro.


 

Kritik am Baukindergeld

Das Baukindergeld soll vor allem junge, finanziell nicht so gut gestellte Familien beim Immobilienerwerb unterstützen. Genau hier sehen Kritiker aber den Knackpunkt. Ihrer Meinung nach sei der Zuschuss nicht sinnvoll, da die Falschen vom Baukindergeld profitieren. Nämlich jene, die sich sowieso eine eigene Immobilie leisten können. Oder aber Familien, die in ländlichen Gegenden oder strukturschwachen Städten bauen möchten. Aber hier gebe es bereits genug Immobilien, von denen viele leer stehen. Neubebauung überflüssig.

In Ballungszentren ist der Wohnraum so extrem überteuert, dass die 12.000 Euro pro Kind laut Kritiker nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Junge Familien ließen trotz der Subvention die Finger vom Wohnungskauf, von Alleinerziehenden ganz zu schweigen.

Lesen Sie auch: Baufinanzierung für Alleinerziehende

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geht mit ihrer Kritik noch weiter: Die Zuschüsse für Familien würden lediglich "den ohnehin schon boomenden Wohnimmobilienmarkt weiter anheizen, der unter Arbeitskräfteengpässen und einer unzureichenden Angebotsflexibilität leidet", heißt es in einer Veröffentlichung. Ihrer Meinung nach wäre es besser "sich auf weitere Investitionen in Bildung und Infrastruktur zu konzentrieren, die zu Produktivitätswachstum und Inklusivität beitragen."

 

Sonderfall Tod des Antragstellers

Wird die Immobilie durch den Tod des Antragstellers nicht mehr förderfähig? In diesem Fall ist eine Einzelfallentscheidung durch die KfW notwendig. Verbleiben die Kinder im Haushalt, die ihren ‚Beitrag‘ zur Finanzierung leisten, entfällt normalerweise nicht der Zuschuss. Anders sieht dies aus, wenn die Kinder die Immobilie nicht weiter nutzen.

 

Bis wann gibt es Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist zeitlich befristet. Anträge werden aus heutiger Sicht nur erfolgreich beschieden, wenn der Kaufvertrag der Immobilie zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 geschlossen wird.  Wer ein Haus  baut, muss die Baugenehmigung im genannten Zeitraum erhalten haben, um von der Förderung zu profitieren. Bei nach dem Landesbaurecht nicht genehmigungspflichtigen Bauten ist der frühestmögliche Baubeginn entscheidend.

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Über den Autor Eike Schulze

Diplom-Geograph und Diplom-Betriebswirt. Nach einigen Jahren als Referent einer großen Versicherungsgesellschaft für den Bereich Akademiker folgte eine Tätigkeit als Redakteur für große Finanzdienstleister. Seit 20 Jahren als freier Journalist für Verbraucher unterwegs  – mit dem Ziel, präziseInformationen zur Geldanlage sowie zu Immobilien und Versicherungen zu liefern. Die Texte erscheinen regelmäßig in verschiedenen Printmedien. Viele Informationen beruhen dabei auf praktischen Erfahrungen. Ausführliche Texte von Eike sind beispielsweise in „Geldtipps“ oder „Fakten & Tipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu lesen.S eit 2008 schreibt Eike für biallo.de. Mehr als 20 Bücher in 20 Jahren stammen – meist als Co-Autor - aus seiner Feder. 

Co-Autoren:
  Sebastian Schick
  Sabina Hoerder
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