Auf einen Blick
  • Mehr als 75 Prozent aller antragsberechtigen Studenten und Fachschüler haben die Energiepreispauschale bereits erhalten.

  • Laut Bundesbildungsministerium wurden bislang 540 Millionen Euro infolge der eingegangenen Anträge ausgezahlt.

  • Wer noch keinen Antrag für die Energiepreispauschale gestellt hat, sollte sich sputen, denn die Frist dafür läuft Ende September  ab.
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Laut Bundesregierung haben es bereits 75 Prozent getan. Alle anderen haben noch bis Ende September Zeit, sich das Geld in Höhe von 200 Euro zu holen. Die Rede ist von der Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler. Wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert, erfahren Sie im Artikel.

 

Seit März 2023 ist Antrag möglich

Bereits über 540 Millionen Euro wurden als Energiepreispauschale an Studierende sowie Berufs- beziehungsweise ​Fachschülerinnen und Fachschüler ausgezahlt. Das bedeutet, dass über 2,7 Millionen Menschen in Ausbildung seit März 2023 den Antrag auf die Einmalpauschale abgegeben haben. Der staatliche Zuschuss soll dazu dienen, die gestiegenen Kosten während der Energiekrise ein wenig zu senken.

 

Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?

Es gibt eine klare Festlegung, wer die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen darf und den Zuschuss dann auch erhalten kann.

  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

Wichtig ist, dass Sie bis zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert beziehungsweise an einer Ausbildungsstätte angemeldet waren.

 

Wo können Sie die Einmalzahlung beantragen?

Für den Antrag haben Bund und Länder eine gemeinsame Antragsplattform entwickelt. Auf der Webseite www.einmalzahlung200.de können Sie die Energiepreispauschale beantragen. Für den Antrag benötigen Sie einen Zugangscode. Diesen erhalten Sie von Ihrer Ausbildungsstätte, wie etwa der UNiversität, Hochschule oder Berufsschule. Außerdem benötigen Sie ein Bund-ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion. Wie Sie dieses Konto anlegen, erfahren Sie ebenfalls auf der Webseite.

Um die Einmalzahlung zu beantragen, müssen Sie folgende vier Schritte ausführen:

  1. Geben Sie Ihren Zugangscode ein, den Sie von Ihrer Ausbildungsstätte erhalten haben.
  2. Melden Sie sich mit Ihrer Bund-ID an.
  3. Weisen Sie Ihre Identität mithilfe eines aktuellen Ausweisdokuments nach.
  4. Füllen Sie den Online-Antrag aus.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie per E-Mail einen Bescheid mit der Bewilligung. Für Fragen zum Antragsverfahren ist eine Hotline unter der Nummer 0800 2623003 geschaltet. Diese erreichen Sie dienstags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr.

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Franziska Baum

Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Verbaucherinnen und Vebrauchern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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