Auf einen Blick
  • Die extrem hohen Energiekosten belasten Privathaushalte massiv. Noch nie zuvor musste so viel für Öl, Gas und Strom bezahlt werden.

  • Um Haushalte zu entlasten, soll ein einmaliger Heizkostenzuschuss von mindestens 270 Euro bezahlt werden.

  • Doch bei Weitem nicht alle Haushalte werden entlastet. Kritiker sprechen von einem Tropfen auf den heißen Stein.
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Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mussten private Haushalte mehr Geld für Heizen, Strom und Benzin bezahlen. Damit Millionen Bundesbürger nicht bald in einer kalten, dunklen Wohnung sitzen, will die Bundesregierung mit einem sogenannten Heizkostenzuschuss von mindestens 270 Euro gegensteuern. Doch für viele Kritiker ist das deutlich zu wenig.

 

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Insgesamt sollen rund 710.000 Haushalte vom einmaligen Zuschuss profitieren. Voraussetzung: Sie müssen zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben oder aktuell noch beziehen. Aber auch Studenten, Auszubildende sowie Hartz-4-Empfänger sollen Unterstützung erhalten.

 

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

Personen, die alleine leben, sollen laut Gesetzentwurf einmalig 270 Euro bekommen, Zwei-Personen-Haushalte bekommen 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner sind zusätzlich 70 Euro vorgesehen. Studenten, Auszubildende und andere Berechtigte erhalten 230 Euro.

  • Biallo-Lesetipp: Den größten Anteil an den Nebenkosten machen in der Regel die Heiz- und Wasserkosten aus. Anhand des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes (DMB) können Mieter einschätzen, ob ihre Nebenkosten im normalen Rahmen liegen. 

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Wie wird der Heizkostenzuschuss ausbezahlt?

Der Zuschuss soll spätestens zum Jahresende automatisch ausgezahlt werden. Hintergrund: Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten zu diesem Zeitpunkt die Betriebskostenabrechnung von ihrem Energieversorger. Es drohen satte Nachzahlungen und gestiegene Abschlagszahlungen. Der Zuschuss soll diese Belastung abfedern. Auf andere Sozialleistungen soll der Heizkostenzuschuss nicht angerechnet werden.

 

Kritik von Verbraucherschützern

Aus Verbraucherschutzkreisen hagelt es massiv Kritik am Heizkostenzuschuss. „Ein Heizkostenzuschuss von 270 Euro pro Ein-Personen-Haushalt für Wohngeldempfänger ist angesichts der aktuellen Erdgas- und Heizölpreise viel zu wenig“, heißt es vonseiten der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Zuschuss müsse mindestens 1.000 Euro betragen, damit Haushalte mit geringem Einkommen die Heizkostenrechnung bezahlen können.

Erfahren Sie in einem weiteren Artikel auf biallo.de, warum die Energiekosten explodieren und wie Sie profitieren können.

Biallo-Lesetipp:

Am 1. Dezember 2021 trat die neue Heizkostenverordnung in Kraft. Sie bringt für Mieter und  Vermieter ab dem Jahr 2022 zahlreiche neue Regeln und Verpflichtungen. Welche das sind, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.
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Über den Autor Kevin Schwarzinger
Jahrgang 1988, studierte Geschichte und Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und war währenddessen bereits als Werkstudent bei biallo.de angestellt. Seit 2016 ist er Mitglied der Redaktion und verfasst dort überwiegend Artikel zu Geldanlagethemen. Daneben publiziert er regelmäßig in Tageszeitungen, wie Münchner Merkur, Rhein Main Presse, Frankfurter Neue Presse oder Donaukurier.
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