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Der Strom vom Balkon soll künftig noch öfter fließen. Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürgern die Stromerzeugung mit sogenannten Balkonkraftwerken erleichtern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch (16.08.2023) beschlossen hat. Demnach sollen die sogenannten Steckersolargeräte künftig mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand installiert werden können. Auch bei der Photovoltaik (PV) auf dem Dach, der Nutzung von Sonnenenergie auf Freiflächen und beim sogenannten Mieterstrom soll es Erleichterungen geben.
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Photovoltaik-Strategie soll Bürokratie beseitigen
Die Maßnahmen sind Teil der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung. Die Koalition will sie in zwei „Solarpaketen“ umsetzen. Das erste davon – das Solarpaket I – wurde jetzt im Kabinett beschlossen. Es soll im Herbst im Bundestag beraten werden und könnte Anfang 2024 in Kraft treten. Anschließend folgt ein zweites Paket. Ziel sei es dabei, „Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen“, so das Bundeswirtschaftsministerium. Mit anderen Worten: Es soll weniger Bürokratie beim Thema Photovoltaik geben. Das soll den Ausbau beschleunigen.
Regierung will Balkonkraftwerke und Mieterstrom fördern
Die Photovoltaik-Strategie nennt dafür knapp ein Dutzend Handlungsfelder. Dazu gehören unter anderem:
- Balkonkraftwerke: Sie sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. So wird die Anmeldung der Stecker-Anlage beim Netzbetreiber entfallen. Außerdem dürfen die Anlagen künftig mit 800 statt 600 Watt Leistung laufen. Und: Man soll sie mit einem normalen Schuko-Stecker betreiben können. Bislang ist dazu ein Spezial-Stecker nötig. Darüber hinaus will die Regierung auch rückwärts drehende Stromzähler dulden – zumindest solange, bis der Netzbetreiber diesen durch einen digitalen Zähler austauscht. Auf diese Weise lässt sich direkt mit jeder eingespeisten Kilowattstunde (kWh) Geld sparen. Fachleute gehen davon aus, dass ein Balkonkraftwerk Einsparungen von zehn bis 20 Prozent bei den Stromkosten eines Haushalts bringen kann.
- Freiflächenanlagen: Auch auf Freiflächen soll die Nutzung der Sonnenenergie weiter ausgebaut werden. So könnten verstärkt an Autobahnen und Bahnstrecken Photovoltaik-Anlagen entstehen. Außerdem soll es öfter sogenannte Agri-PV-Anlagen geben. Sie ermöglichen es, Flächen gleichzeitig für die Gewinnung von Solarenergie und den landwirtschaftlichen Anbau oder Gartenbau zu nutzen. Die Felder werden dabei mit der PV-Anlage überdacht. Die Regierung will prüfen, welche Flächen dafür geeignet sind.
- Mieterstrom: Der Strom vom Dach eines Mehrfamilienhauses – der sogenannte Mieterstrom –soll von Eigentümern und Mietenden ohne großen Bürokratieaufwand genutzt werden können. So plant die Regierung eine “gemeinschaftliche Gebäudeversorgung”, bei der die Strommengen aus der Solaranlage anteilig auf die Nutzer verteilt werden. Gleichzeitig will sie den Mieterstrom steuerlich fördern und damit attraktiver für Gebäudeeigentümer machen. PV-Anlagen für Mieterstrom sollen überdies auf benachbarten, nicht bewohnten Gebäuden entstehen dürfen – etwa Parkhäusern oder Garagen.
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PV-Anlagen sollen künftig schneller ans Netz gehen
Die Photovoltaik-Strategie sieht daneben zahlreiche weitere Maßnahmen vor. So soll der Anschluss von PV-Anlagen ans Stromnetz „für alle Beteiligten beschleunigt werden“, heißt es in dem Konzept. Unter anderem will die Regierung dabei die Frist für den Zähleraustausch verkürzen. Hintergrund: Weil zuletzt so viele Solaranlagen auf Dächern entstanden sind, verzögerte sich der Austausch oft. Künftig ist vorgesehen, den alten Zähler innerhalb eines Monats gegen eine moderne Messeinrichtung zu tauschen.
Mit der Strategie will die Regierung nach eigenen Angaben die Ausbaugeschwindigkeit der Photovoltaik in den kommenden Jahren verdreifachen. Dies sei sinnvoll, weil der Sonnenstrom „einer der günstigsten Energieträger ist“, heißt es in dem Konzept. Wegen der zusätzlichen Förderungen rechnet das Wirtschaftsministerium bis 2027 mit Mehrkosten von 25 Millionen Euro für den Ausbau. Insgesamt will die Regierung den Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Stromverbrauch in Deutschland bis 2030 auf rund 80 Prozent verdoppeln.