Das erwartet Sie in diesem Artikel
Das Fondsprinzip: Viele Investoren stecken ihre Anlagegelder in einen großen Topf. Die Verwaltung und Steuerung des Vermögens übernimmt bei aktiv gemanagten Fonds ein professioneller Fondsmanager und bei Indexfonds ein Computer. Je nach Ausrichtung und Strategie erwirbt der Fonds Wertpapiere oder andere Vermögenswerte.
Für Aktienfonds kauft er vorrangig Aktien, für Rentenfonds Anleihen und für Immobilienfonds wie dem Deka Immobilien Europa Häuser, Grundstücke und Bürogebäude. Dachfonds erwerben Anteile an anderen Fonds.
Die strategisch zusammengehörigen Vermögenswerte werden in einem Portfolio gebündelt und bilden zusammen den Fonds. Kombiniert der Fondsmanager zum Beispiel verschiedene Dax-Aktien, entsteht ein Aktienfonds mit Anlageschwerpunkt deutsche Standardwerte. Das Fondskonzept bleibt während der Laufzeit des Fonds unverändert, die Zusammensetzung des Portfolios ist aber je nach Marktlage änderbar.
Hält der Fondsmanager einen Wert für nicht mehr aussichtsreich oder für absturzgefährdet, wird der Titel verkauft und durch einen anderen, chancenreicheren ersetzt. Entsprechend der Höhe der von den Anlegern eingezahlten Fondsgelder kann der Fondsmanager Aktien oder Anleihen kaufen oder das Geld als Cashvorrat auf die Seite legen. Das gesamte Fondskapital bildet das Anlagevolumen des Fonds.
Wie errechnet sich der Wert eines Fondsanteils?
Jeder Anleger erwirbt mit seinem Geld, das er in den Fonds einzahlt, einen Teil des Fondsvermögens. Je nach Höhe des Betrags bekommt er eine bestimmte Anzahl Fondsanteile in seinem Depot gutgeschrieben.
Um den Wert eines Fondsanteils zu ermitteln, addiert die Depotbank, also die Stelle, bei der die Anteile gelagert sind, börsentäglich sämtliche Vermögenswerte des Fonds, etwa Aktien oder Anleihen, zieht davon die anfallenden Kosten und Gebühren ab und teilt das Ergebnis durch die Zahl aller ausgegebenen Anteile.
Das Resultat ist der sogenannte Rücknahmepreis pro Fondsanteil. Dies ist der eigentliche Richtwert für Sparer, denn der Rücknahmepreis ist die Gutschrift, die sie erhalten, wenn sie Fondsanteile verkaufen.
Egal wie hoch die einzelne Beteiligung ist, jeder Fondsanteil besitzt die gleichen Anlagechancen. Wächst das Fondsvermögen um fünf Prozent, partizipiert jeder Anteil ebenfalls zu fünf Prozent. Rechtlich gesehen sind Anleger Miteigentümer des Fondsvermögens und damit weder Gläubiger wie bei Anleihen noch Firmeninhaber wie bei Aktien.
Das Fondsvermögen gilt innerhalb der Investmentgesellschaft als Sondervermögen. Vorteil: Sollte die Fondsgesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten geraten, stehen die Fondsgelder nicht zur Disposition.
Lesen Sie auch: Sind ETFs besser als aktiv gemanagte Fonds?
Spielregeln für Investmentfonds
Der Gesetzgeber möchte Anleger vor der missbräuchlichen Verwendung ihres Anlagekapitals schützen. Dazu werden den Investmentgesellschaften Auflagen erteilt, bis zu welcher Höhe sie das Fondskapital in bestimmte Anlageklassen investieren dürfen.
Dadurch wird erreicht, dass jeder Investmentfonds eine Mindest-Risikostreuung aufweist und keine undurchschaubaren Risiken eingeht. Die riskante Strategie der Leerverkäufe ist nur bestimmten Investmentfonds erlaubt.
Die wichtigsten Fondsregeln im Überblick:
- Investmentfonds müssen mindestens 90 Prozent ihrer Wertpapiere an international anerkannten, öffentlichen Börsen erwerben. Maximal zehn Prozent darf das Management in nicht börsennotierte Titel investieren.
- Ein Fonds kann höchstens fünf Prozent seines Vermögens in Wertpapiere desselben Emittenten investieren. In Ausnahmefällen sind bis zu zehn Prozent erlaubt.
- Dachfonds dürfen Anteile an anderen Investmentfonds erwerben, allerdings kann das Management nicht mehr als 20 Prozent des eigenen Fondsvermögens in einen anderen Fonds investieren.
- Andererseits kann der Dachfonds höchstens 25 Prozent Anteile von einem anderen Fonds erwerben. Zudem darf dieser Zielfonds maximal zehn Prozent seines Vermögens in einen anderen Fonds stecken.
- Investmentfonds können nur kurzfristige Kredite aufnehmen, und zwar maximal zehn Prozent des Fondsvermögens.
- Wird das Fondsvermögens nicht komplett in Wertpapiere investiert, darf das Management höchstens 20 Prozent davon bei einer einzelnen Bank verzinslich anlegen.
- Höchstens 49 Prozent der Fondsgelder sind als Barreserve erlaubt.
Lesen Sie auch: ETF, ETC, ETN – Wo liegen die Unterschiede?