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Kaum einer kennt sie genau – und doch sind sie eines der größten Ärgernisse für Fonds-Anleger: Die Fondskosten sind oft Renditekiller bei Investmentfonds. Sie fallen selbst dann an, wenn Anleger ihre Produkte bei günstigen Fondsvermittlern im Internet kaufen. Diese verzichten zwar in der Regel auf den Ausgabeaufschlag, der beim Kauf eines Fonds fällig wird. Laufende Gebühren jedoch müssen Anleger dennoch zahlen – etwa die Verwaltungs- oder Managementgebühr. Davon werden unter anderem Provisionen finanziert – die sogenannten "Kick-Backs" –, die die Vermittler von den Fondsanbietern erhalten. Es gibt jedoch mittlerweile eine ganze Reihe von Vermittlern, die solche Kickback-Vergütungen an ihre Kunden zurückzahlen.
Rückzahlung oft abhängig vom Anlagevolumen
So wirbt etwa der Internet-Fondsvermittler Envestor damit, dass seine Kunden einen Teil der Vertriebsprovisionen zurückerhalten können. Das gilt aber nur dann, wenn die Anleger auf die Beratung beim Fondskauf verzichten und stattdessen selbst entscheiden, in welches Produkt sie ihr Geld stecken. Andere Fondsvermittler geben ebenfalls Kick-Back-Zahlungen an die Anleger zurück. So zahlt der Berliner Fondsvermittler Profinance an Kunden mit einem Fondsvolumen von mehr als 10.000 Euro eine Treueprämie aus. Dadurch würden etwa zwei Drittel der Bestandsprovisionen, die der Anbieter erhält, an die Kunden weitergegeben, heißt es auf der Homepage von Profinance. Der Fondsvermittler AAV zahlt in seinem "Alphatarif" nach eigenen Angaben 80 Prozent der Provisionen an Kunden, die auf Beratung und Betreuung verzichten.
Auch Kunden von "Fonds-for-less" und "Fondsdiscountbroker" können Kick-Back-Zahlungen erstattet bekommen. Ihre Depots müssen dabei – wie bei Profinance – eine bestimmte Größe aufweisen: Bei Fonds-for-less sind es mindestens 25.000 Euro, bei Fondsdiscountbroker mindestens 10.000 Euro. Der Berliner Anbieter Rentablo wirbt mit zwei sogenannten "Cashback"-Angeboten. Bei der Variante "50" erhalten Sparer die Hälfte der Bestandsprovision zurück. Ein Mindestanlagevolumen ist dabei nicht nötig. Bei der Variante "100" bekommt man die gesamte Bestandsprovision erstattet – muss dafür allerdings eine monatliche Verwaltungsgebühr von 15 Euro zahlen. Das lohnt sich nach Angaben des Fondsvermittlers erst ab einem Anlagevolumen von 75.000 Euro. Dabei prüfe man jeweils quartalsweise rückwirkend, welches Modell sich für den Kunden besser rechne.
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Anleger profitieren vom Zinseszins-Effekt
Bei einigen Anbietern kann man dabei direkt online ermitteln, wie viel Geld man durch die Rückzahlungen bei jedem Fonds sparen kann. Die Bestandsprovisionen, die die einzelnen Fondsanbieter an die Vermittler zahlen, unterscheiden sich nämlich je nach Fondsanbieter – und nach Vermittler. So weist Rentablo etwa für den Fonds DWS Top Dividende eine Bestandsprovision von bis zu 0,57 Prozent im Jahr aus. Beim Anbieter Fondsdiscountbroker sind es 0,48 Prozent. Bei einer vollständigen Rückzahlung der Provisionen spart man je Anlagevolumen von 10.000 Euro daher 57 Euro beziehungsweise 48 Euro an jährlichen Gebühren.
Die Rückzahlungen sind vorteilhaft für die Anleger. Das Geld vermehrt das Fondsvermögen und erhöht so den Zinseszins-Effekt der Anlage. Anlegern sollte allerdings bewusst sein: Auch wenn die Anbieter Provisionen zurückzahlen – Gebühren verlangen sie immer noch. Vor dem Kauf eines Fonds sollte man daher stets auf einer detaillierten Kostenaufstellung bestehen. Dazu sind die Anbieter verpflichtet.
Viele verschiedene Kostenarten
Tatsächlich sind die Kosten, die bei der Fondsanlage anfallen, trotz verbesserter gesetzlicher Regelungen noch immer alles andere als transparent. So erhalten Anleger zwar seit 2019 eine sogenannte "Ex-post-Kosteninformation" für das abgelaufende Jahr. Darin listen Banken und Fondsgesellschaften auf, wie viel die Wertpapieranlage insgesamt gekostet hat. Die Transparenz dieser Informationen unterscheidet sich jedoch stark je nach Institut.
Insbesondere bei gemanagten Fonds, deren Aktienauswahl von einem Fondsmanager getroffen wird, sind die Kosten oft schwer zu durchschauen. Hauptgrund dafür sind unterschiedliche Kostenarten. Dabei sind bestimmte Kosten bereits in der ausgewiesenen Rendite eingepreist, andere nicht. Deutlich übersichtlicher gestalten sich die Kosten in der Regel bei sogenannten passiven Fonds, wie etwa börsengehandelten Indexfonds (ETFs). Diese weisen meist deutlich geringere Kosten auf.
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Fondkosten auf einen Blick
Laufende Kosten: Der englische Begriff dafür ist "Ongoing Charges" (OGC). Die OGC haben im Zuge der europäischen Fondsgesetzgebung die Total Expense Ratio (TER) abgelöst. Die Ongoing Charges umfassen einige Kostenarten mehr als die Total Expense Ratio. Zu den laufenden Kosten gehören insbesondere die Management- oder Verwaltungsgebühren, die von der Fondsgesellschaft erhoben werden. Diese sind in der Regel bereits in der Wertentwicklung des Fonds eingepreist und decken unter anderem die Kosten für Personal oder technisches Management ab.
Im Vergleich zu den TER enthalten die OGC dabei auch laufende Kosten für Dachfonds und entgangene Erträge, die durch Wertpapierleihen im Fonds anfallen. Ebenfalls in den laufenden Kosten enthalten sind die Depotbank- sowie die Servicegebühren der Fondsgesellschaft. Auch die Bestandprovisionen, die jährlich von der Fondsgesellschaft an die Vermittler für deren Betreuung der Kunden fließen, gehören dazu. Die laufenden Kosten betragen bei Aktienfonds meist zwischen 1,5 und 2,5 Prozent pro Jahr. Bei ETFs liegen sie meist deutlich unter einem Prozent.
Ausgabeaufschlag: Diese Gebühr wird einmalig beim Kauf eines gemanagten Fonds erhoben. Sie beträgt bei Aktienfonds oft zwischen vier und sechs Prozent. Der Ausgabeaufschlag wird gerne als Entgelt für die Beratung des Kunden ausgegeben. Fondsvermittler im Internet verzichten oft auf den Aufschlag. Wer seinen Fonds in einer Filialbank kauft, kann durchaus versuchen, über den Aufschlag zu verhandeln. Bei ETFs fallen in der Regel keine Ausgabeaufschläge an.
Transaktionskosten: Diese Gebühren werden von den Anbietern für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren innerhalb des Fonds erhoben. Sie hängen daher davon ab, wie oft das Fondsmanagement Wertpapiere handelt. In den laufenden Kosten, die im Fondsprospekt ausgewiesen werden, sind die Transaktionskosten nicht enthalten. Anleger finden sie im Jahresbericht für den Fonds.
Depotkosten: Diese werden meist jährlich von dem Geldinstitut erhoben, bei dem das jeweilige Finanzprodukt verwahrt wird. Sie werden oft auch dann fällig, wenn die Institute eine Bestandsprovision vom Fondsanbieter erhalten. Die Gebühr steigt in der Regel mit dem Anlagebetrag. Bei Direktbanken entfällt die Gebühr oft. Mit unserem Depot-Vergleich können Sie den für Sie passenden Broker ermitteln.
Erfolgsgebühr: Die "Performance Fee" ist eine erfolgsabhängige Vergütung. Sie wird am Ende eines Geschäftsjahres berechnet. Ihre Höhe orientiert sich an der erzielten Rendite des Fonds. Für Fonds, die in Deutschland aufgelegt wurden, gibt es dabei verpflichtende Regeln, wie die Erfolgsgebühr zu gestalten ist. Fonds aus Luxemburg etwa werden dadurch jedoch nicht erfasst. Die Erfolgsgebühr kann Gesamtkosten eines Investments deutlich erhöhen.