BaFin warnt vor SPACs - Chancen und Risiken der Geldanlage

BaFin warnt vor SPACs: Chancen und Risiken der Geldanlage

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 08.07.2021

Auf einen Blick

  • SPACs (Special Purpose Acquisition Company) sind hüllenlose Unternehmen, welche Kapital über einen Börsengang einsammeln.
  • Später möchten SPACs mit dem eingesammelten Geld ein Unternehmen übernehmen. Das übernommene Unternehmen kommt so an die Börse, ohne den Weg des herkömmlichen Börsengangs zu bestreiten (IPO)
  • Kleinanleger erhoffen sich bei der Fusion, dass die Aktien durch die Decke gehen. Oftmals bleibt aber ein Kapitalverlust nicht aus.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das schnelle Geld möchte jeder gern verdienen. Genau das ist auch der Grund, warum im Internet immer wieder versucht wird, die richtige  Geldanlage  zu finden. Egal ob es sich um Festgeld mit hohen Zinsen oder Trading-Plattformen handelt, die Ihnen hohe Renditen versprechen. Damit Sie auf die unseriösen Anbieter nicht hereinfallen, haben wir Ihnen einen Ratgeber zusammengestellt, wie Sie unseriöse Geldanlagen im Internet erkennen. 

SPACs sind keine unseriösen Geldanlagen, wenn bei dem Unternehmen nicht gemogelt wurde. Leider ist dies in der Vergangenheit immer wieder passiert, um Sie als Investoren zu täuschen und zum Kapitalinvestieren zu überreden. SPACs versprechen ihren Investoren Traumrenditen. Oftmals bekommen Sie das genaue Gegenteil. Aus diesem Grund warnt die BaFin aktuell vor den riskanten Investments in SPAC-Aktien.  Vor allem  Neueinsteiger im Börsengeschäft  sollten vorsichtig sein.

Biallo News

Wollen Sie in Sachen Finanzen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was sind SPACs?

Um zu verstehen, wie SPACs agieren, müssen Sie zunächst einmal wissen, was SPACs genau sind. Laut Wikipedia handelt es sich bei SPACs um Special Purpose Acquisition Companys. SPACs sind hüllenlose Unternehmen oder auch Mantelgesellschaften. In der Regel haben diese weder ein Produkt noch ein Geschäft geschweift, denn Betriebs- oder Anlagevermögen. Die Mantelgesellschaften sind auch als Blankoscheck-Unternehmen bekannt, da zum Zeitpunkt des Börsengangs die Zielgesellschaft noch nicht bestimmt ist.

Der Initiator des SPAC sammelt zum Beispiel über einen Börsengang oder eine Privatplatzierung Kapital. Das Geld kommt von Investoren, die sich nach dem Zusammenschluss mit einem geeigneten noch nicht börsennotierten Unternehmen das große Geld erhoffen, indem sie die  Aktien  abheben. Durch die Fusion gelangt das „eingekaufte“ Unternehmen an frisches Kapital, ohne den normalen Börsenweg einhalten zu müssen.

Neu sind SPACs nicht. Doch durch die Unsicherheiten, welche im Zuge der Corona-Pandemie aufgetreten sind, sind Akquisitionszweckunternehmen immer beliebter geworden. Als Gründer der SPACs agieren am Kapitalmarkt tätige Manager, Investmentbanker oder Finanzierungsexperten.

Abgrenzung von SPACs zu anderen Unternehmen

Im Gegensatz zu Unternehmen, welche schon länger bestehen und börsennotiert sind beziehungsweise einen Börsengang planen, weisen SPACs eine Reihe von Besonderheiten auf. Je nach Mantelgesellschaft unterscheiden sich die folgenden Punkte.

Einzahlung des Emissionserlöses auf ein Treuhandkonto

Die Emissionserlöse (von Anlegern durch Ausgabe von Aktien eingesammeltes Kapital) wird meist auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Verwendet werden darf es nur gemäß den im Prospekt des SPACs dargestellten Einzelfällen.

Mitbestimmung der Anleger bei der Unternehmenszusammenführung

In der Regel sollen Sie als Aktionäre mit einer bestimmten Mehrheit (mindestens 50 Prozent) über die Verwendung des Treuhandvermögens entscheiden. Damit dürfen Sie auch über die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Unternehmenszusammenführung mitbestimmen.

Rückgaberecht bezüglich der Aktien

Sind Sie als Anleger mit der Unternehmenszusammenführung nicht einverstanden, können Sie Ihre Aktien in der Regel zum Ausgabepreis zurückgeben. Sollten Sie die Aktien über die Börse zu einem höheren Preis erstanden haben, müssen Sie sich beim Erstattungsanspruch trotz allem mit dem Ausgabepreis zufriedengeben. Ein Verlust ist nicht vermeidbar.

Zeitliche Fristierung der SPAC

Ein SPAC hat eine Satzung. In dieser ist der Zeitraum festgelegt, in dem eine geeignete Zielgesellschaft gefunden werden muss und es zu einer Unternehmenszusammenführung kommen soll. Geschieht dies in diesem Zeitraum nicht, sehen die meisten Vertragsbedingungen vor, dass eine SPAC liquidiert werden muss.

Bekannte Gründer setzen auf SPACs

Früher waren SPACs ein Nischenthema. Mittlerweile wird fast jeden Tag eine neue Zweckgesellschaft angekündigt. Unter anderem hat zuletzt auch der Hedgefonds-Manager Bill Ackman, der seine Strategie von  Warren Buffett  abgeschaut hat, ein SPAC gegründet. Von den Anlegern erhielt er vier Milliarden Dollar. So viel Geld hat ein SPAC noch nie zuvor bekommen. Ebenfalls mit dabei sind Silicon-Valley-Star Peter Thiel sowie diverse Ex-Politiker, Sportmanager und der ehemalige Chef des Autoherstellers Ford.

Betrug mit SPACs

Tesla-Konkurrent Nikola täuschte beispielsweise seine Investoren. Das Unternehmen setzte auf den Trend zu Elektrofahrzeugen und auf Kleinanleger, die den Reiz von Aktien während des Lockdowns entdeckt haben. Das Kuriose: Obwohl Nikola noch keinen emissionsfreien Truck auf der Straße hatte, hoben die Aktien nach dem Debüt ab. Sogar General Motors wollte mit zwei Milliarden Dollar einsteigen.

Leerverkäufer Nathan Anderson nahm Nikola unter die Lupe und warf dem Unternehmen Täuschungen vor. Ein entsprechender Bericht wurde zwei Tage nach dem Debüt veröffentlicht. In dem Bericht steht, dass Nikola die essenzielle Technologie nur eingekauft habe. Außerdem soll Nikola die Markenzeichen in Werbematerial überklebt haben. Auch ein entsprechendes Werbevideo wurde erstellt. Der im Video zu sehende Laster sei einen Hügel hinaufgeschleppt worden und von dort heruntergerollt. Mithilfe einer entsprechenden Kameraeinstellung sieht es in dem Video so aus, als fahre der Laster mit eigenem Antrieb auf flachem Gelände.

In einer Pressemitteilung äußerte sich Nikola dann, dass man nie behauptet habe, dass der Truck im Werbevideo mit eigenem Antrieb fahren würde.

Das manipulierte Video sorgt zunächst für einen ordentlichen Hype und führt dazu, dass das Unternehmen dringend benötigtes Kapital bekam. Doch der Erfolg war von kurzer Dauer. Sowohl General Motors als auch Bosch führten ihre Beteiligungen nach dem Bekanntwerden des „Schwindels“ herunter. Demzufolge sank auch der Wert der Aktie enorm.

Chancen und Risiken bei einer Investition in SPACs

Sie sind kein finanzstarker Risikokapitalanleger? SPACs bieten Ihnen die Möglichkeit von Investitionen, die sonst nur dieser Gruppe zugänglich sind. Schafft es ein SPAC, ein Unternehmen zu finden und hohe Erträge zu erwirtschaften sowie Wertzuwachs zu verzeichnen, ist das Risiko aufgegangen.

Das Risiko bei Akquisitionszweckunternehmen besteht darin, dass Sie in Unbekanntes investieren und nicht wissen, ob es am Ende zu einer Unternehmenszusammenführung oder einer Liquidation kommt. Zum Zeitpunkt der Investition sind für Sie die Chancen und Kapitalverlustrisiken schwer zu bewerten.

Als Anleger haben Sie zunächst wenig Einfluss auf das SPAC. Denn die Gründer und Vorstandsmitglieder müssen mit ihrem Verhandlungsgeschick, ihrer Expertise, ihrem Engagement und der Vernetzung dafür sorgen, dass es eine positive Wertentwicklung gibt. Bei der Suche nach einem börsentauglichen, aber noch nicht börsennotierten Unternehmen stehen die Gründer in Konkurrenz mit vielen anderen Akteuren.

Zudem kann es bei den Vorständen und Aufsichtsräten zu Interessenkonflikten kommen. Diese sind meist nicht nur für die SPAC tätig. Meist üben Sie noch Funktionen in Gesellschaften mit ähnlichen Geschäftszwecken aus. Manchmal halten Sie auch Beteiligungen an solchen Gesellschaften.

Teilweise oder umfassender Kapitalverlust möglich

Aufgrund der genannten Umstände besteht ein hohes Risiko, einen Teil oder das gesamte Kapital zu verlieren. Folgende Szenarien sind dabei denkbar.

Ablauf der zeitlichen Befristung - Liquidation der SPAC

Ist es in dem festgelegten Zeitraum nicht zu einem Zusammenschluss mit einem Zielunternehmen gekommen, wird das SPAC liquidiert. Gemäß den meisten Vertragsbedingungen wird das Treuhandvermögen an den Anleger ausgeschüttet. Dabei kommt es vor, dass der Liquidationserlös unter dem Ausgabepreis der Aktien liegt. Kein kompletter Kapitalverlust, aber dennoch eine Einzahlung für Sie.

Zusammenschluss mit ungeeigneter Zielgesellschaft

Manchmal passiert es auch, dass der Vorstand eine nicht geeignete Zielgesellschaft auswählt. Beispielsweise durch eine unzureichende Prüfung des Unternehmens im Vorfeld. Auch Zeitdruck aufgrund des Ablaufs der Befristung ist kein guter Berater. Ein Schnellschuss kann nach hinten losgehen. Wichtig zu wissen für Sie: Bei einer Liquidation der SPAC gehen die Gründer leer aus. Eine Vergütung gibt es nur bei einem Zusammenschluss. Auch dies kann ein Grund für eine Vereinigung mit einer nicht geeigneten Zielgesellschaft sein. Entscheiden sich Gründer für das „falsche“ Unternehmen, kann sich dies negativ auf den Aktienkurs auswirken.

Ungünstige Bedingungen beim Zusammenschluss

Da die Zielgesellschaften es benötigen, diese in der Regel zu bestimmen, zu welchen Bedingungen man sich zusammenschließt. Für die SPAC-Aktionäre müssen dies nicht die besten Bedingungen sein. So können beispielsweise Vorlauf- und Betriebskosten der SPAC (beispielsweise die Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen an Gründer zu günstigen Konditionen, Berater- und Prüfhonorare, Due-Diligence-Kosten) zu Buche schlagen.

Worauf sollten Sie als SPAC-Anleger achten?

Wenn Sie sich nicht ausreichend mit SPACs beschäftigt haben, sollten Sie bei einer Investition vorsichtig sein.

Als Voraussetzung, um in ein Akquisitionszweckunternehmen zu investieren, gilt, dass Sie sich mit dieser Form der Geldanlage vertraut machen. Schauen Sie sich dabei auch die Zielmärkte an. Dann kommt es natürlich auch auf Ihre Risikobereitschaft an. Sie stellen dem SPAC ja quasi einen Blankocheck für ein Investment aus, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht kennen.

Zudem sollten Sie sich trauen, die Unternehmenszusammenführung kritisch zu prüfen, einschließlich mit Blick auf die Auswirkungen auf Ihre Investition. Können Sie die Technologie des eingekauften Unternehmens bewerten? Sie müssen am Ende entscheiden, ob Sie dem Zusammenschluss zustimmen oder von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.

In dem Wertpapierprospekt des jeweiligen SPAC sind beispielsweise die Vergütungsvereinbarungen für Gründer, Berater und Mitarbeiter sowie sonstige Kosten aufgegliedert. Dieses Dokument sollten Sie im Vorfeld gründlich lesen und auch verstehen. Eigene Recherchen und gegebenenfalls sachkundige Beratung sollten Sie ebenfalls nicht außer Acht lassen.

Hinweis: Wenn Sie bei SPACs etwas nicht verstehen, dann sollten Sie auch nicht in SPACs investieren.

Auf der Suche nach einem lohnenswerten Investment sollten Sie auch unseren Ratgeber rund um Geldanlagen lesen. In einem weiteren Artikel informieren wir Sie über die  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) .

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.