Die private Haftpflichtversicherung ist wohl die wichtigste Versicherung überhaupt, die in keinem Haushalt fehlen sollte. Denn wenn Sie jemanden schädigen, sind Sie von Gesetzes wegen zum Ersatz verpflichtet.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Personen-, Vermögens- oder Sachschäden handelt. Und diese Ersatzpflicht übernimmt und trägt die private Haftpflichtversicherung.
Das Wichtigste auf einen Blick
➤ Ausreichende Versicherungssumme: Mindestens zehn Millionen Euro in allen Leistungsbereichen versichern.
➤ Zusatzschutz: Haftung für Gefälligkeiten oder bei Deliktunfähigkeit mit absichern.
➤ Eigenschäden mitversichern: Mit einer Forderunsgausfalldeckung sind Sie auch bei eigenen Schäden gedeckt, wenn Ihr Schädiger nicht leisten kann.
Diese Schäden sind abgesichert
Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten auf. Sie bietet Privatpersonen Schutz vor den finanziellen Folgen, mitversichert sind: Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Von einem Sachschaden spricht man, wenn eine Sache eines Dritten zerstört oder beschädigt wurde. Bestes Beispiel: Der Fußball des Sohnes zerschlägt das Wohnzimmerfenster des Nachbarn. Hier ist ganz klar ein Schaden an einer Sache durch fahrlässiges Handeln entstanden. Eine Haftpflicht, je nach Tarif, deckt die Kosten für die neue Scheibe und den Einbau ab.
- Von einem Personenschaden spricht man immer dann, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist. Bei unglücklichen Verläufen können hier schnell Forderungen in Millionenhöhe entstehen. Verletzt man als Fahrradfahrer einen Fußgänger und erleidet dieser schwere Verletzungen mit körperlichen Langzeitfolgen, kann es im schlimmsten Fall sein, dass der Unfallverursacher den Rest seines Lebens private finanzielle Leistungen erbringen muss.
- Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn durch schuldhaftes Verhalten einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierzu zählt zum Beispiel auch ein entgangener Gewinn einer Geldanlage oder ein Verdienstausfall.
Haftpflicht-Risiko absichern
Wer ist mit der privaten Haftpflichtversicherung geschützt?
Eine Police für Singles versichert tatsächlich nur die versicherte Person, bei Familienpolicen gilt, dass Partner und Kinder mitversichert sind. Schäden, die durch im Haushalt beschäftigte Personen – wie Putzfrau oder Babysitter – entstehen, können ebenfalls durch die Haftpflichtversicherung abgesichert sein.
Wer ein Au-Pair beschäftigt, für den ist es sinnvoll, dieses für die Dauer des Aufenthaltes in die Familienpolice mit aufzunehmen. Und auch alleinstehende Elternteile können über eine Familien-Haftpflichtversicherung mitversichert werden.
Forderungsausfallschutz mitversichern
Immer mehr Anbieter von privaten Haftpflichtversicherungen schließen mittlerweile Forderungsausfall mit ein: Sie zahlen auch dann, wenn Sie als Versicherungsnehmer selber einen Schaden erleidet und der Verursacher nicht leistungsfähig ist bzw. keine Haftpflicht hat.
Können Sie die Ansprüche dann vor Gericht zwar durchsetzen, aber Ihre Forderung nicht eintreiben, tritt Ihre Haftpflichtversicherung ein. Im besten Fall ist der Rechtsschutz zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenfalls Bestandteil Ihrer Haftpflichtversicherung.
Private Haftpflichtversicherung: Versicherungssumme entscheidend
Kinder und Haftpflichtversicherung
„Eltern haften für Ihre Kinder!“ Diesen Hinweis kennen Sie wahrscheinlich vor allem von Baustellen. Aber er ist und bleibt falsch. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, dann haften sie durchaus – und damit springt auch die private Haftpflichtversicherung zur Schadensregulierung ein. Ansonsten haften Kinder ab dem siebten Lebensjahr für sich selbst – im Straßenverkehr erst drei Jahre später.
Für Eltern kann diese Sachlage durchaus unangenehm sein. Denn oft sind es Nachbarn, die geschädigt wurden oder vielleicht sogar gute Freunde. Um das gute Verhältnis nicht zu belasten, sollte die Haftpflichtversicherung Schäden durch Deliktunfähige mitversichern. Allerdings ist die Versicherungssumme bei Schäden meist beschränkt, etwa auf 5.000 Euro.
Mietsachschäden in der Haftpflichtversicherung
Haben Sie als Mieter einen Schaden an Ihrer Wohnung verursacht – ob vorsätzlich oder fahrlässig – sind Sie grundsätzlich dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig. Mietsachschäden sollten deshalb durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Mitversichert ist das festverbaute Inventar einer Mietsache. Das betrifft beispielsweise folgende Gegenstände:
- Böden in der Wohnung – wie zum Beispiel Parkett, Laminat, Teppich oder Fliesen
- Fenster und Sanitäranlagen – wie Toiletten, Badewannen, Waschbecken, Duschkabinen
- Einbauschränke, Einbauküchen und andere vom Vermieter überlassene Mietgegenstände
Haustiere in der Haftpflichtversicherung
Kleintiere wie Katzen, Kaninchen, Vögel und Bienen sind mitversichert. Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, sind ebenso wenig mitversichert wie Hunde, Pferde und wilde Tiere.
Zu Letzteren zählen auch Exoten wie Vogelspinnen, Schlangen etc. Für Hunde-Besitzer lohnt sich der Abschluss einer separaten Hundehaftpflichtversicherung.
Privathaftpflicht und geliehene Sachen
Wenn Sie Ihren Kaffee aus Versehen auf einen geliehenen Laptop schütten oder sich beispielsweise vom Freund ein Fahrrad leihen und damit einen Unfall verursachen, dann können Sie sich nicht immer auf die private Haftpflichtversicherung verlassen. Nicht alle privaten Haftpflichtpolicen bieten Ihnen auch einen Schutz für geliehene und gemietete Sachen. Zwar übernimmt die Privathaftpflicht im Fall des Fahrradunfalls mit einem Dritten die Schadensregulierung, wenn Sie mit dem geliehenen Rad eines Freundes unterwegs sind. Doch zahlt sie auch für das dabei demolierte teure Rad des Freundes?
Oft winkt die Versicherung hier ab. Der Grund: Für Schäden an fremden Sachen, die geliehen, gemietet, gepachtet oder geleast sind, kommt der Versicherer nicht auf. Die geliehene Sache ersetzt hier praktisch Eigentum. Und Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Dabei ist es unerheblich, ob etwas unentgeltlich oder bei einem gewerblichen Verleih gemietet oder geliehen ist. Ausnahmen machen Versicherer lediglich bei Schäden an Mietwohnungen.
Internet und Haftpflichversicherung: Online-Risiken gut absichern
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Police für Internetnutzer: Internetnutzer können sich nämlich schnell einen Virus oder ein Schadprogramm einfangen und dieses verbreiten, zum Beispiel einen Trojaner – und zwar ohne es zu merken. So ein Schadprogramm gelangt auf den eigenen PC, indem Nutzer zum Beispiel Anhänge von E-Mails öffnen. Man öffnet sie, weil man meint, den Absender zu kennen, und schon ist das schädliche Programm auf dem eigenen PC. Bevor man es merkt, hat sich der Trojaner auch schon verbreitet, denn er kann sich selbstständig an die gesamte eigene Adressdatenbank versenden. Dadurch können auch Daten auf der Festplatte anderer geschädigt werden.
Für Schäden, die der Trojaner bei anderen anrichtet, haftet derjenige, der ihn verbreitet hat, auch wenn das unbeabsichtigt und unwissentlich geschehen ist. Er muss für eventuelle Schadensersatzforderungen aufkommen. In dem oben genannten Fall würde die private Haftpflichtversicherung einspringen und den entstandenen Vermögensschaden begleichen. Denn neuere Tarife decken auch Internetschäden. Bei älteren Tarifen muss der Versicherte möglicherweise nachrüsten und in einen neueren Tarif wechseln. Bei manchen Versicherungsverträgen ist die Versicherungsleistung bei Internetschäden limitiert.
So oft geschieht Betrug im Internet
Cybercrime in Deutschland insgesamt: 85.960 Fälle im Jahr 2017, davon u. a.:
Computerbetrug (zum Beispiel Geldströme umleiten bei Online-Bezahlvorgängen): 63.939 Fälle
Ausspähen/Abfangen von Daten (zum Beispiel Diebstahl von digitalen Identitäten, Kreditkarten-, E-Commerce- oder Kontodaten, zum Beispiel Phishing): 9.600 Fälle
Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung (zum Beispiel durch Zusendung von E-Mails unter Vorspiegelung realer Identitäten. Das Opfer soll so u. a. zur Preisgabe von Kreditkartendaten oder zu Zahlungen bewegt werden): 8.352 Fälle
Datenveränderung, Computersabotage (zum Beispiel Verbreitung von Trojanern oder Viren): 3.596 Fälle
Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten (zum Beispiel unberechtigter Zugriff auf Router, um teure Auslandstelefonverbindungen anzuwählen oder gezielt Premium- bzw. Mehrwertdienste in Anspruch zu nehmen): 473 Fälle
Anbieter | Tarif | Beitrag | |
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EXKLUSIV
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EXKLUSIV | 82,48 Euro
Versicherungssumme bis zu 50 Mio. Euro.
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Vergleich |
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Top
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Top | 86,71 Euro
Versicherungssumme bis zu 30 Mio. Euro.
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Vergleich |
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Komplett
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Komplett | 91,63 Euro
Versicherungssumme bis zu 50 Mio. Euro.
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Vergleich |
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Einfach Besser
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Einfach Besser | 92,82 Euro | Vergleich |
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PrivatHaftpflicht Exklusiv
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PrivatHaftpflicht Exklusiv | 96,22 Euro | Vergleich |
Haftpflichtversicherung und Gefälligkeiten
Sie kennen das: Unter Bekannten ist es üblich, dass man gegenseitig mal auf das Haus oder die Wohnung des anderen aufpasst oder beim Umzug hilft. Solche Gefälligkeiten übernehmen Freunde oder Nachbarn in der Regel gerne, gerade in der Urlaubszeit. Doch auch die beste Absicht kann plötzlich zu Unstimmigkeiten führen, wenn dabei Dinge zu Schaden kommen. Dann stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn …
- Sie als Helfer über ein Kabel stolpern und einen teuren Laptop vom Schreibtisch reißen,
- Ihnen der Fernseher beim Transport aus der Hand rutscht und die Treppe hinunterkullert,
- Sie des Nachbars Pflanzen begießen und große Wasserflecken den Teppichboden ruinieren?
Ist versehentlich so ein Malheur passiert, gehen Sie als Verursacher in der Regel davon aus, dass Ihre private Haftpflichtversicherung (so Sie eine haben) den entstandenen Schaden erstattet.
Und hier beginnt nun oft das Problem: Laut Gesetzgebung sind Sie für Schäden, die aus reiner Gefälligkeit entstehen, nicht ersatzpflichtig. Das Gesetz geht hier von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Und wenn Sie als Versicherter nicht haften und den Schaden nicht ersetzen müssen, so muss dies in so einem Fall Ihre Versicherung auch nicht. Dies ist dann eine meist sehr unangenehme Situation, gerade wenn es Freunde, Verwandte oder Nachbarn betrifft. Da viele Betroffene sich jedoch moralisch zum Schadensersatz verpflichtet fühlen, bleibt meist nichts anderes übrig, als den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Damit das nicht passiert, ist es wichtig, dass Sie einen Tarif in der privaten Haftpflichtversicherung wählen, der solche Gefälligkeitsschäden mit einschließt.
Die private Haftpflichtversicherung ist kein Rundumschutz!
Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei allen Schäden. Ausgeschlossen sind zum Beispiel …
- vorsätzlich verursachte Schäden,
- Schäden, die bei der Begehung von Straftaten entstehen,
- Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen,
- Schäden aus beruflichem Fehlverhalten,
- Ansprüche zwischen Personen, die im gleichen Haushalt leben oder im gleichen Haftpflicht-Vertrag versichert sind,
- Schäden, für die eine eigene Haftpflichtversicherung einstandspflichtig ist – etwa die Hundehalter-Haftpflicht oder die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht.