
Versicherung Mietsachschäden in der Haftpflicht mitversichern

In Deutschland leben die meisten Privathaushalte zur Miete. Und in der Regel ist beim Einzug die Mietwohnung keineswegs so leer, wie im ersten Moment vielleicht angenommen wird. Da finden sich oft Parkett oder Teppichboden, Waschbecken, Badewanne, Heizung, Fliesen oder gar eine komplette Einbauküche. Wer haftet, wenn Mieter daran etwas beschädigen?
Hat der Mieter den Schaden verursacht – ob vorsätzlich oder fahrlässig – ist er grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Und eine kaputte Badewanne kann schnell ins Geld gehen. Vor allem beim Auszug gibt es dann oft Ärger. Der Vermieter entdeckt Schäden an der Wohnung und bittet seinen Mieter dafür zur Kasse.
Mieter sollten sich am besten gegen solche finanziellen Risiken durch eine private Haftpflichtversicherung absichern. "Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Klausel Mietsachschäden im Vertrag enthalten ist", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Die Police deckt Schäden an gemieteten Räumen ab, sei es in der Hauptwohnung, in der Ferienwohnung, in der Garage oder im Schrebergarten.
Mitversichert ist das festverbaute Inventar einer Mietsache. Das betrifft beispielsweise folgende Gegenstände:
Aber Achtung: Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung sind jedoch in der Regel nicht mit abgedeckt. Lesen Sie hier genau das Kleingedruckte.
Eine gute private Haftpflichtversicherung bis zu einer Gesamtdeckungssumme von zehn Millionen Euro ist für die ganze Familie bei der Gothaer, Hanse Merkur oder Synchro 24 bereits für rund 60 Euro im Jahr zu haben. Für Singles gibt es die Haftpflichtpolice für rund 50 Euro.
Diesen wichtigen und preiswerten Schutz sollten Sie sich grundsätzlich leisten. Vergleichen Sie aber die Tarifangebote und den Leistungskatalog. Auf einen Selbstbehalt sollten Sie bei einer privaten Haftpflichtversicherung eher verzichten.
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Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de