Auf einen Blick
  • Früh übt sich, um Vermögen aufzubauen. Daher bietet der Frankfurter Robo-Adivsor bevestor ein spezielles Junior-Depot für Minderjährige an.

  • Damit können Eltern langfristig für ihre Sprösslinge einen Kapitalstock aufbauen. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Kind dann selbst über das Depot verfügen.

  • Doch wie funktioniert das Junior-Depot genau und worauf sollte man auf jeden Fall achten? Der Robo-Advisor bevestor gibt Antworten auf die drängendsten Fragen.
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Wer für seinen Nachwuchs langfristig Vermögen aufbauen will, kommt am Kapitalmarkt nicht mehr vorbei. Klassisches Zinssparen etwa per Sparbuch,  Tages- und  Festgeld wirft keine  Rendite ab. Zudem führen immer mehr Banken und Sparkassen ein sogenanntes  Verwahrentgelt ein.

Doch nicht jeder verfügt über genügend Erfahrung, um sich selbstständig auf dem Börsenparkett zu bewegen. Abhilfe schaffen sogenannte  Robo-Advisor, die spezielle  Kinderdepots anbieten – wie beispielsweise  bevestor. Doch worauf sollte man achten? Im Folgenden beantwortet bevestor die wichtigsten Fragen.
 

Ist die Eröffnung eines Junior-Depots kompliziert und zeitaufwendig?

Die Eröffnung eines Junior-Depots bei bevestor ist vergleichsweise einfach und unkompliziert. Da das Kind als Minderjähriger selbst kein Depot eröffnen darf, müssen Sie das als Erziehungsberechtigter übernehmen. Depotinhaber ist allerdings das Kind.

Wie bei einem Einzel- oder Gemeinschaftsdepot auch, wird bei einem Junior-Depot zunächst einmal der Anlageassistent durchlaufen, um ein entsprechendes Anlegerprofil für das Kind zu ermitteln. Das geschieht entweder durch beide Erziehungsberechtigte oder durch die oder den Alleinerziehende/n. Auch von Ihnen als Erziehungsberechtigten benötigen wir die Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen von Wertpapieren.

Auf Basis des ermittelten Anlegerprofils erfolgt dann die Portfolio-Empfehlung und das Depot kann eröffnet werden. Dabei wird das Kind mittels Geburtsurkunde legitimiert. Haben Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind, benötigt bevestor zusätzlich einen Nachweis in Form eines gerichtlichen Beschlusses oder einer Negativbescheinigung des Jungendamts für das Kind. Dieser Nachweis darf nicht älter als sechs Monate sein.

Die jeweiligen Dokumente werden innerhalb der Depoteröffnung als Datei hochgeladen und im Anschluss geprüft. Für die Eröffnung eines Junior-Depots von bevestor benötigte die Biallo-Redaktion gerade mal rund 20 Minuten. Doch lesen Sie selbst in unserer ausführlichen Anleitung.

 

Nun zahlen Eltern regelmäßig Beträge ein. Doch wem gehört das investierte Geld eigentlich?

Das Geld gehört rechtlich dem Inhaber des Junior-Depots, also Ihrem Kind. Sie als Eltern sind die Bevollmächtigten für das Depot. Wird der Sprössling volljährig, erlischt die Vollmacht der Erziehungsberechtigten automatisch.

Welche Vorteile bietet ein Junior-Depot, das auf den Namen des Kindes eröffnet wurde?

  1. Ein großer Vorteil ist zum einen die steuerliche Behandlung. Sprich, Ihr Nachwuchs kann seinen eigenen Sparerpauschbetrag (801 Euro) und Grundfreibetrag (10.347 Euro in 2022) nutzen.
  2. Zum anderen läuft das Junior-Depot auf den Namen des Kindes – Inhaber ist also das Kind. Im Sterbefall des oder der Erziehungsberechtigten gehört das Vermögen also rechtlich dem Kind und wird nicht Gegenstand des Nachlasses.
  3. Egal für welches Sparziel Sie sich entscheiden, können Sie ein Junior-Depot bereits im Babyalter für Ihr Kind eröffnen. Nach dem Motto: Wer früh beginnt, der gewinnt! Denn mit dem sogenannten Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt) könnten Kursschwankungen langfristig ausgeglichen werden.
  4. Für ein Junior-Depot bei bevestor benötigen Sie kein großes Startkapital. Anlegen können Sie bereits ab einem Anlagebetrag von 1.000 Euro einmalig oder ab 25 Euro monatlich – entweder in ein klassisches oder ein Portfolio mit Nachhaltigkeitsmerkmalen, wobei beide Varianten mit attraktiven Investmentthemen individualisierbar sind.
  5. Für ein Junior-Depot müssen Sie zudem kein Börsenexperte sein. Denn der Vermögensverwalter sucht auf Basis des Anlegerprofils das passende Portfolio aus und verwaltet es entsprechend den Marktentwicklungen. Kurzum: Mit einem Junior-Depot bei bevestor müssen Sie sich nicht andauernd mit den Kapitalmärkten beschäftigen und auch kein Börsenexperte sein.
  6. Zusätzlich können Sie bei bevestor mit dem innovativen Spar-Service „Cent-Sparen“ auf Wunsch noch ganz nebenbei und regelmäßig ab einem Euro für Ihr Kind sparen. Wie das funktioniert, erfahren sie unter www.bevestor.de/cent-sparen.
 

Das Kind benötigt vor dem 18. Lebensjahr Geld aus dem Depot. Wie können die Eltern darauf zugreifen?

Beide Erziehungsberechtigte erhalten einen eigenen Zugang zum Kundenportal und haben jederzeit Zugriff auf das Junior-Depot.

Über das Kundenportal kann das Junior-Depot verwaltet werden. Bei Bedarf können beispielsweise die monatlichen Zahlungen pausiert oder Teilauszahlungen vorgenommen werden. So bleiben die Erziehungsberechtigten jederzeit flexibel und kommen bei Bedarf an das Geld. Allerdings sollte man das natürlich nach Möglichkeit nicht tun, es widerspricht dem Gedanken des kontinuierlichen und langfristigen Anlegens. Zudem müssen Eltern immer bedenken, dass sie sich nicht einfach das Geld auszahlen lassen können, um es für die eigenen Zwecke zu nutzen.

 

Können die Eltern das Junior-Depot auflösen, wenn ihnen die Performance nicht gefällt oder sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten?

Wie bei Einzel- oder Gemeinschaftsdepots, gibt es auch bei Kinderdepots keine Mindestanlagedauer und keine Kündigungsfristen. Eine Kündigung ist daher jederzeit möglich. Hierfür ist wie bei der Depoteröffnung von beiden Erziehungsberechtigten eine Bestätigung per mTAN notwendig. Bei der Kündigung wird ein Komplettverkauf angestoßen und der Gegenwert des Depots auf das Referenzkonto gutgeschrieben. Wie bereits erwähnt, gehört das Geld Ihrem Kind. Sie dürfen es also nicht für die eigenen Bedürfnisse verwenden.

 

Genügt es, wenn ein Erziehungsberechtigter der Depoteröffnung zustimmt? Was passiert, wenn sich die Eltern trennen? Wer ist dann für das Junior-Depot zuständig?

Die gesetzlichen Vertreter sind grundsätzlich Mutter und Vater. Wenn es nur einen Erziehungsberechtigten gibt, benötigen wir noch zusätzlich einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht für das Kind, zum Beispiel einen gerichtlichen Beschluss oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Eine Scheidung der Eltern ändert nicht automatisch den Status der Erziehungsberechtigten. Sollte sich der Status ändern, gibt es einen gerichtlichen Beschluss.

 

Wie können die Kinder ab dem 18. Lebensjahr auf das Depot zugreifen?

Zwölf Wochen vor Volljährigkeit wird der Prozess zum Übergang des Portfolios auf den Depotinhaber gestartet. Mit dem 18. Geburtstag des Depotinhabers erlischt die Vollmacht der Erziehungsberechtigten. Der dann volljährige Depotinhaber muss vor dem Zugriff auf das Depot ein eigenes Anlegerprofil ermitteln und sich erneut legitimieren, um auf das Depot zugreifen zu können. Wenn die Profilierung ergibt, dass das vorhandene Portfolio nicht geeignet ist, wird ein Portfoliotausch getätigt, bevor der Depotinhaber Zugriff auf das Depot hat.

Allgemeiner Risikohinweis: Die Investition in Finanzinstrumente unterliegt kapitalmarktbedingten Wertschwankungen und kann zu Wertverlusten führen.

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