
Gesetzliche Krankenkasse Bald gibt es Brillengläser auf Rezept

Diese Nachricht hat vergangene Woche Brillenträger begeistert: Gesetzlich versicherte Patienten mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien sollen künftig Brillengläser auf Rezept erhalten. Diese Regelung wurde mit dem vergangenen Donnerstag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen. Die Neuregelung soll ab März greifen.
Für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kommt diese Regelung zu spät: "Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war längst überfällig", sagt BBSV-Präsidentin Renate Reymann.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) geht derzeit davon aus, dass lediglich 1,4 Millionen der insgesamt 41,2 Millionen Deutschen mit Sehschwäche die nötige Fehlsichtigkeit aufweisen, um von der Neuregelung profitieren zu können.
"Die Medienberichterstattung der letzten Tage war bisweilen geeignet, beim Verbraucher den Eindruck entstehen zu lassen, die Krankenkassen würden bei den Betroffenen wieder für die gesamte Brille aufkommen", so der ZVA. In Wahrheit gebe es lediglich einen Zuschuss seitens der Krankenkassen für Brillengläser und Kontaktlinsen.
Die Höhe der Subvention richtet sich nach Festbeträgen, die der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) festlegt. "Die Festbeträge variieren zwischen 10 und 112 Euro, erklärt GKV-Sprecherin Ann Marini gegenüber dem MDR.
Bis 2003 hatten alle gesetzlich Versicherten mit Sehschwächen Anspruch auf eine Brille. Seitdem gilt: Nur, wer mit Sehhilfe maximal 30 Prozent Sehvermögen hat, bekommt von der Krankenkasse die Brille bezahlt.
Derzeit gibt es in Deutschland 113 gesetzliche Krankenkassen. Diese unterscheiden sich in erster Linie über den Preis. Damit Sie sich im Tarif-Dschungel besser zurechtfinden, nutzen Sie unseren Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
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Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de