Wie können Verbraucher aber überhaupt erkennen, ob ihnen Extragebühren berechnet wurden. "Es muss im Bestellvorgang beobachtet werden, ob sich die Preisangabe nach Eingabe der Zahlungsart geändert hat. Wenn dies der Fall ist, sollten vorher/nachher - screenshots oder gut lesbare Kopien gemacht werden", erklärt Schaarschmidt.
"Anbieter weisen Extragebühren fürs Bezahlen auch separat auf der Rechnung aus oder bezeichnen diese anders – zum Beispiel als Servicegebühr, ohne dies näher zu erläutern. Vorstellbar ist auch eine zweite Buchung auf der Kreditkarte, die dann freilich erst bei Durchsicht der Kartenumsätze auffällt."
Bleibt die Frage, was der Verbraucher unternehmen kann, wenn er unberechtigte Extragebühren bezahlt hat. "Grundsätzlich sollten Verbraucher jene Anbieter meiden, welche ein Entgelt fürs Zahlen berechnen. Lässt sich das nicht (mehr) vermeiden, fordert man unter Fristsetzung von 5-6 Werktagen die Rückzahlung dieses Betrages", erläutert Schaarschmidt.
"Eventuell lassen sich Beträge auch zurück buchen. Da bedarf es dann aber einer genauen Prüfung, ob das Sinn macht oder noch mehr Ärger verursacht, etwa bei einem erst bevorstehenden Flug. Die Verbraucherzentralen helfen bei der Prüfung."
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