Auf einen Blick
  • Die Bundesregierung errichtet einen Schutzschild für von der Corona-Krise betroffenen Firmen und Solo-Unternehmer.

  • Wo erhalten Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen finanzielle und steuerliche Hilfen?
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Das Coronavirus bedeutet ausbleibende Aufträge, Kinderbetreuung, Quarantäne. Selbstständige, Kleinunternehmer, Künstler und Freiberufler trifft das Virus besonders hart – von einem auf den anderen Tag haben sie nichts mehr zu tun, haben keine Einnahmen mehr. Viele wissen nicht, wie sie die nächsten Wochen überstehen sollen. Der Bund springt ihnen jetzt mit einem Soforthilfepaket zur Seite.

Bundesregierung sagt Unternehmen umfassende Unterstützung zu

Die Bundesregierung will Unternehmer nicht alleine lassen. Die zentrale Botschaft: "Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen."

Das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Unternehmen beruht auf vier Säulen:

  • Erleichterung der Kurzarbeit

  • Flexibilität bei Steuern

  • Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

  • Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

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Flexibilität und Entlastung bei der Steuer

Bund und Länder bieten sofort steuerliche Entlastung an. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Herabsetzung oder Auslassung laufender Vorauszahlungen, wie etwa der Einkommenssteuer

  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

  • Stundung fälliger Steuerzahlungen

  • Erlass von Säumniszuschlägen

Details dazu finden Sie auf den Webseiten des Bundesfinanzministeriums (BMF). Rückfragen und Anträge stellen Betroffene beim zuständigen Finanzamt oder bitten ihren Steuerberater um Hilfe.

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Finanzielle Hilfe mit KfW-Krediten

Die KfW soll die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Dazu wird sie bei bestehenden Krediten von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern die Zugangsbedingungen und Konditionen nachbessern. Zur Antragsstellung wenden sich Betroffene an ihre Hausbank oder den entsprechenden Finanzierungspartner. Die KfW hat eine Internetseite mit Informationen eingerichtet.

"Ab 23. März 2020 können Unternehmerinnen und Unternehmer bei ihrer Bank einen Notkredit beantragen", sagt Ruth Schöllhammer, Vorstand der Accelerest AG, die die digitale Plattform Smartaxxess.de. "Die KfW wird bis zu 80 bis 90 Prozent für diese Kredite bürgen." Allerdings betrifft das nur Unternehmen, die älter sind als drei Jahre. Für junge Unternehmen muss noch nachgebessert werden.

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Unterstützungsmaßnahmen in den einzelnen Bundesländern

Soforthilfe Bayern

Die Bayerische Staatsregierung reagierte bisher am schnellsten. Sie hat ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberuflereingerichtet. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu fünf Erwerbstätige 5.000 Euro

  • bis zu zehn Erwerbstätige 7.500 Euro

  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro

  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro

Je nach Bundesland gibt es bereits Hilfen für Unternehmer – oder es wird sie bald geben. Neuigkeiten zu Soforthilfen und weiterführende Links stellen die Länder auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Da sich hier einiges tut, ist es sinnvoll, sich in regelmäßigen Abständen zu informieren.

  • Baden-Württemberg: Die Landesregierung plant Direkthilfen in Milliardenhöhe, um Unternehmen sowie Solo-Selbstständigen zu helfen.

  • Berlin: Antrag für mögliche Finanzhilfen seit 19. März 2020 möglich.

  • Brandenburg: Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus in akute betriebswirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sich an die Wirtschaftsförderung Brandenburg wenden.

  • Bremen: Die Bremer Aufbau-Bank stellt eine Task-Force zur Unterstützung der Wirtschaft bereit. 

  • Hamburg: Die Hansestadt bietet über die Hamburgische Investitions- und Förderbank und die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg Förderinstrumente an.

  • Hessen: Das Land will zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen auf Mittel zur Entlastung der hessischen Unternehmen setzen. Weiter möchte die Landesregierung kleinen und mittleren Unternehmen helfen. Über die WIBank bietet Hessen den Betrieben Förderkredite und Bürgschaften an.

  • Niedersachsen: Hat ebenfalls ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Geplant sind Liquiditätshilfen bei der NBB.

  • Nordrhein-Westfalen:Will mit dem NRW-Rettungsschirm möglichst unbürokratisch helfen. Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen und Expressbürgschaften.

  • Rheinland-Pfalz:Bietet Bürgschaften und Darlehen.

  • Saarland: Stellt Maßnahmen für die saarländische Wirtschaft

  • Schleswig-Holstein: Informiert Unternehmen mit Infoblatt der Landesregierung.

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Auf Krisenmodus einstellen

Selbstständige und Unternehmer können selbst Maßnahmen treffen. Wer offene Rechnungen hat, sollte diese schnellstmöglich begleichen lassen oder im persönlichen Gespräch um Verständnis in Zeiten des Corona Virus bitten. Dazu hilft erfahrungsgemäß der Griff zum Telefon.

Wer kann, sollte Ausgaben reduzieren und bei Telefonanbietern, Vermietern, Plattformbetreibern nachsehen, welche Optionen sie bieten, um die Kosten zu senken oder Zahlungen zu stunden.

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