Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zum Abbau des Solidaritätszuschlages beschlossen. Das geplante Gesetz zielt auf eine weitgehende Abschaffung der Abgabe. Nach Angaben des Finanzministeriums werden 90 Prozent der Steuerzahler vom Soli befreit. Grundlage dafür sind höhere Freigrenzen als bisher.
Der Fiskus orientiert sich für den Soli an der Einkommensteuer. Für Alleinstehende soll die Freigrenze ab übernächstem Jahr 16.956 Euro betragen (bisher: 972 Euro). Bei zusammenveranlagten Partnern soll der Soli erst ab einer Einkommensteuer von 33.912 anfallen (bisher: 1.944 Euro). Entsprechendes gilt für den Lohnsteuerjahresausgleich – bei Lohnsteuerklasse III sind es 33.912 Euro, bei I, II und IV 16.956 Euro.
Kein Soli bei 70.000 Euro Jahreseinkommen
Wird die Freigrenze überschritten, soll nicht gleich der volle Satz in Höhe von 5,5 Prozent greifen. Der Gesetzgeber sieht eine "Milderungszone" vor. In solchen Fällen steigt der Soli in Abhängigkeit von der festgesetzten Einkommensteuer nach und nach. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass 6,5 Prozent der Steuerzahler ab 2021 einen verringerten Soli bezahlen. Allein Spitzenverdiener – die übrigen 3,5 Prozent – müssen weiterhin 5,5 Prozent abführen.
Lesen Sie auch: Freistellungsauftrag – Sparerpauschbetrag optimal nutzen
Die neuen Freigrenzen bedeuten, dass etwa Familien mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 Euro und Alleinstehende bis 73.874 Euro keinen Soli mehr entrichten müssen (Tabellen).
Lesen Sie auch: Investmentsteuer – Banken zwacken Vorpauschale ab
Faustformel für Soli auf Abgeltungsteuer
Unverändert bleibt der Soli bei Kapitalerträgen, zur Abgeltungsteuer in Höhe 25 Prozent etwa kommen 5,5 Prozent Soli hinzu, Steuer und Abgabe summieren sich auf 26,375 Prozent ((0,25 x 5,5) % + 25 % = 26,375 %).
Solidaritätszuschlag für Alleinlebende
Brutto-Einkommen (Euro) |
zu veranschl. Einkommen (Euro) |
Einkommensteuer (Euro) |
Soli (2021) (Euro) |
Soli (bisher) (Euro) |
---|---|---|---|---|
15.000 | 11.115 | 310 | 0 | 0 |
20.000 | 15.650 | 1.305 | 0 | 67 |
40.000 | 32.432 | 6.037 | 0 | 332 |
70.000 | 58.973 | 15.988 | 0 | 879 |
100.000 | 88.238 | 28.279 | 1.347 | 1.555 |
120.000 | 108.238 | 36.679 | 2.017 | 2.107 |
Solidaritätszuschlag für Alleinverdiener-Paar ohne Kinder
Bruttoeinkommen (Euro) |
zu veranschl. Einkommen (Euro) |
Einkommensteuer (Euro) |
Soli (2021) (Euro) |
Soli (bisher) (Euro) |
---|---|---|---|---|
30.000 | 23.208 | 798 | 0 | 0 |
80.000 | 68.230 | 13.158 | 0 | 724 |
120.000 | 108.202 | 27.898 | 0 | 1.543 |
140.000 | 128.202 | 36.283 | 282 | 1.996 |
200.000 | 188.202 | 61.438 | 3.281 | 3.382 |
240.000 | 228.202 | 78.283 | 4.306 | 4.306 |
Solidaritätszuschlag für Alleinverdiener-Paar mit zwei Kindern
Bruttoeinkommen (Euro) |
zu veranschl. Einkommen (Euro) |
Einkommensteuer (Euro) |
Soli (2021) (Euro) |
Soli (bisher) (Euro) |
---|---|---|---|---|
30.000 | 23.208 | 798 | 0 | 0 |
40.000 | 32.301 | 2.856 | 0 | 0 |
80.000 | 68.366 | 13.202 | 0 | 467 |
140.000 | 113.098 | 29.939 | 0 | 1.647 |
200.000 | 173.098 | 55.139 | 2.526 | 3.033 |
240.000 | 213.098 | 71.939 | 3.957 | 3.957 |
Quelle: Die Beispielrechnungen in den Tabellen stammen vom Münchner ifo-Institut.
Was laufenden Arbeitslohn angeht, soll sich die Freigrenze wie folgt ändern:
Steuerklasse | neue Freigrenze (Euro) | aktuelle Freigrenze (Euro |
---|---|---|
III (monatl. Lohnzahlung) | 2.826 | 162 |
I,II, IV, VI (monatl. Lohnzahlung) | 1.413 | 81 |
III (wöchentl. Lohnzahlung) |
659,40 |
37,80 |
I, II, IV, VI (wöchentl. Lohnzahlung) | 329,70 | 18,90 |
III (tägl. Lohnzahlung) | 94,20 | 5,40 |
I, II, IV, VI (tägl. Lohnzahlung) | 47,10 | 2,70 |
Keine Entlastung bringt die Reform voraussichtlich für Körperschaften wie GmbHs oder andere Unternehmen. "Im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums wird auf Körperschaften nicht eingegangen", betont eine Sprecherin des Bundes der Steuerzahler. Der Organisation geht der Schritt der Bundesregierung nicht weit genug. Sie fordert, dass der Soli "spätestens ab dem Jahr 2020" nicht mehr erhoben wird.
Doch die vor rund drei Jahrzehnten eingeführte Abgabe soll noch länger Geld in die Staatskasse spülen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ließ durchblicken, dass erst in der kommenden Legislaturperiode darüber entschieden werden soll, ob der Soli für Top-Verdiener und Unternehmen bleibt. Dieses Jahr beschert das Abgabenkonstrukt dem Staat schätzungsweise gut 19 Milliarden Euro. Bis 1995 schlug der Staat 7,5 Prozent auf Lohn-, Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer auf. Seither liegt der Satz bei 5,5 Prozent.