Steuerzahler, die für 2019 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Juli 2019 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar noch bis Ende Februar 2021 Zeit. Da der letzte Februartag 2021 auf einen Sonntag fällt, muss die Erklärung spätestens bis Montag den 1. März 2021 beim Finanzamt eingegangen sein.
Verstöße gegen die neuen Abgabefristen werden von den Finanzämtern seit letztem Jahr automatisch mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat geahndet. Einen Ermessenspielraum haben die Beamten nur in Erstattungs- oder Nullfällen.
- Biallo-Tipp: Papiermuffel überwinden ihren inneren Schweinehund und geben die Erklärung zeitig vor dem amtlichen Abgabetermin ab. Denn wer hat schon Lust, sich im Hochsommer und kurz vorm Jahresurlaub durch die eigene Zettelwirtschaft zu wühlen?
Wer die Steuererklärung verschwitzt oder auf die lange Bank schiebt, riskiert bares Geld. Denn nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erstatten die Finanzämter im Durchschnitt 1.007 Euro Steuern an Otto-Normalbürger zurück – das macht bei einem angenommenen Zeitaufwand von vier Stunden einen Stundenlohn von 252 Euro. Vergleichen Sie das mal mit ihrer aktuellen Gehaltsabrechnung. Und für viele Steuerzahler ist sogar noch mehr drin – auch wegen neuer steuerzahlerfreundlicher Urteile der Finanzgerichte.
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Steuererklärung – Alle können, manche müssen
Wenn Sie als Arbeitnehmer 2019 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und keinerlei Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen (Elterngeld & Co.) erhielten, sind Sie zum Ausfüllen der Steuerformulare samt Mantelbogen und Anlage et cetera nicht verpflichtet. Doch wenn Sie zum Beispiel Kirchensteuer gezahlt haben, hohe Werbungskosten geltend machen können, nur einige Monate gearbeitet haben oder sich Ihr Familienstand – etwa durch Hochzeit –verändert hat, lohnt sich die Mühe, die Formulare auszufüllen.
Haben Sie als Arbeitnehmer neben Ihrem üblichen Gehalt noch Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro eingestrichen? Dann haben Sie keine Wahl und müssen die Formulare ausfüllen – per Papier oder über die elektronische Steuererklärung Elster. Minijobs oder abgeltungssteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen hier nicht mit.
Gleiches gilt, wenn Sie im vergangenen Jahr mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatten. Oder wenn beide Ehepartner mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch, wenn Sie sich in der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) einen Steuerfreibetrag haben eintragen lassen und sie übers Jahr mehr als 11.600 Euro Arbeitslohn (Ehegatten 22.050 Euro) hatten, ist die Steuererklärung verpflichtend.
- Biallo-Tipp: Bei der Steuererklärung müssen keine Belege eingereicht werden. Nur auf Anforderung der Beamten sollte man sie vorlegen können.
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Online ist Trumpf – Mit Elster geht’s schneller!
Sie buchen Reisen online, kaufen online ein – dann sollten Sie nicht zögern, auch die Steuererklärung online zu machen. Die Devise für Steuersparfüchse lautet deshalb "Tippen und Klicken statt Lochen und Heften". Vorteil: Der Steuerbescheid kommt schneller.
Die elektronisch erledigte Einkommensteuerklärung liegt voll im Trend: Nach Informationen des Digitalverbandes Bitkom reichten im Jahr 2019 bereits 24 Millionen Bürger ihre Steuererklärung über Elster online ein. Seit 2012 (zwölf Millionen) hat sich die Zahl damit glatt verdoppelt. Die Finanzverwaltung hält im Internet unter www.elster.de eine kostenlose Steuersoftware für jedermann parat. Sie müssen sich für den Service online registrieren und – in der kostenlosen Variante – eine Zertifikatsdatei herunterladen.
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Geld sparen mit Werbungskosten
Arbeitnehmer können sämtliche Jobkosten als Werbungskosten über das Steuerformular Anlage N abrechnen. Das Finanzamt hat für das gesamte Jahr vorab bereits einen Pauschbetrag von 1.000 Euro beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt. Das Ausfüllen des Formulars lohnt also nur, wenn man entweder höhere Kosten geltend machen kann oder nicht das ganze Jahr in Lohn und Brot stand.
Für Arbeitnehmer bringt der tägliche Weg zur Arbeit die meiste Steuerersparnis. Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel rechnen ihre tatsächlichen Fahrtkosten ab. Für alle anderen gibt es die Pendlerpauschale (Zeilen 31 bis 40).
Bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Beamten bis zu 220 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 260 Tage. Für jeden Arbeitstag gibt es 0,30 Euro je Entfernungskilometer. So schaffen Sie bereits bei 220 Arbeitstagen und einem Arbeitsweg von 16 Kilometern leicht den Sprung über den Pauschbetrag. Übrigens dürfen Sie sogar als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft in Ihrer Steuererklärung die Pendlerpauschale ansetzen.
- Biallo-Tipp: Leiharbeiter können nach einem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Az. 9 K 130/16) die tatsächlich gefahrenen Kilometer abrechnen. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob Schichtarbeiter die Pendlerpauschale pro Arbeitstag abrechnen dürfen oder ob das Finanzamt den Betrag halbieren darf. Dazu ist ein Musterprozess vor dem Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 42/17).
Für Fachbücher, Büromöbel oder den beruflich genutzten Laptop akzeptieren die Finanzämter ohne Belege 110 Euro pauschal (Zeilen 42/43). Für Kontoführungsgebühren gibt es ohne Nachweis 16 Euro (Zeile 47).
Sind Sie aus beruflichen Gründen umgezogen und hat sich dadurch der tägliche Arbeitsweg um mehr als eine Stunde verkürzt? Die dabei entstandenen Kosten für Schönheitsreparaturen an der Wohnung, Trinkgelder für Helfer und die Abrechnung des Umzugsunternehmens rechnen Sie pauschal ab:
- 787 Euro (Ehegatten 1.573 Euro) für Umzüge bis Ende März 2019. Für jedes mitziehende Familienmitglied gibt es on top 347 Euro.
- 811 Euro (Ehepartner 1.622 Euro) für Umzüge ab April 2019, der Zuschlag für weitere Familienmitglieder erhöht sich auf 357 Euro.
Der erhöhte Betrag für Verheiratete gilt auch für eingetragene Lebenspartner gleichgeschlechtlicher Verbindungen, Verwitwete, Geschiedene und Alleinerziehende.
Muss der Nachwuchs die Schule wechseln und braucht Nachhilfe, um wieder Anschluss zu finden, sind ab April 2019 weitere Kosten bis zu 2.045 Euro (bis Ende März 1.984 Euro) absetzbar.
- Biallo-Tipp: Private Umzugskosten gehören als haushaltsnahe Dienstleistung in Zeile 5 der neuen Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Wer am auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhält, kann dafür Kosten bis zu 1.000 Euro monatlich als "doppelte Haushaltsführung" abrechnen (Zeilen 61-87).
- Biallo-Tipp: Nach einem aktuellen BFH-Urteil vom 4. April 2019 (Az. VI R 18/17) zählen Ausgaben für die Wohnungseinrichtung am Arbeitsort zusätzlich zu den auf 1.000 Euro gedeckelten Unterkunftskosten.
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Sonderausgaben & Co.
Private Ausgaben hat doch jeder – an manchen beteiligt sich sogar das Finanzamt. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gehören in zwei neue Steuerformulare der Steuererklärung 2019, die Anlage Sonderausgaben und die Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Die vom Arbeitgeber bescheinigte Kirchensteuer trägt man in Zeile 4 der Anlage Sonderausgaben ein. Die vom Fiskus in 2019 zurückerstattete Kirchensteuer übernimmt man aus dem Steuerbescheid für 2018 – ebenfalls in die Zeile 4. Auch Spenden und Mitgliedsbeiträge an mildtätige oder gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien honoriert der Fiskus mit einer Steuerrückzahlung (Zeile 5-12).
- Biallo-Tipp: Spendenbelege müssen nicht mehr mit der Steuererklärung vorgelegt werden – sie müssen aber zwei Jahre lang aufbewahrt werden, falls die Finanzbeamten die Unterlagen doch noch anfordern.
Haben Sie im vergangenen Jahr Ausgaben für Krankheit, Pflege oder Kur, Zahnersatz, Hörgerät oder eine neue Brille aus eigener Tasche getragen, vermerken Sie die Kosten in den Zeilen 13 bis18 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Nach Abzug einer Selbstbeteiligung rechnet das Finanzamt im Steuerbescheid automatisch aus, ob Sie darauf eine Steuerrückzahlung erhalten. Menschen mit Behinderung erhalten einen speziellen Steuerfreibetrag, wenn sie die Zeilen 4 bis 9 ausfüllen.
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Bargeld für Haushaltsdienste
Bares Geld bringen auch Handwerkerrechnungen, Schornsteinfegerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen (zum Beispiel Ausgaben für eine Putzfrau, einen Gärtner, Schneeräumdienst, Altenpfleger) in den eigenen vier Wänden. Den Steuerrabatt fordert man mit der neuen Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.
Bis zu 1.200 Euro Steuerrabatt zahlt das Finanzamt beispielsweise bei Handwerkerleistungen für Arbeitskosten ohne Material zurück, wenn die Rechnungen überwiesen wurden (Zeile 6). So kann man das Finanzamt auch am Aus- oder Umbau der eigenen vier Wände, einem neuen Wintergarten, einem neu gestalteten Garten oder dem Neubau eines Carports beteiligen.
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Versicherungen absetzen
Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung müssen über die Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Das bringt meist noch den ein oder anderen Steuer-Euro Rückzahlung zusätzlich – gerade für Ruheständler, die aufgrund ihrer Rentenbezüge eine Steuererklärung abgeben müssen. Kosten für private Haftpflicht-und Lebensversicherung trägt man in die Zeilen 48 und 49 ein. An Sachversicherungen wie Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung beteiligt sich das Finanzamt allerdings nicht.
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Die große Biallo Steuer-Serie
- Stichtag 31. Juli: Steuerspar-Tipps für die Steuererklärung 2019
- Steuererklärung 2019, Teil 1: Schritt für Schritt durch die Steuerformulare
- Steuererklärung 2019, Teil 2: Steuern sparen mit Sonderausgaben
- Steuererklärung 2019, Teil 3: Steuerabzug durch außergewöhnliche Belastungen
- Steuererklärung 2019, Teil 4: Steuerrabatt für Haushaltsnahe Aufwendungen
- Steuererklärung 2019, Teil 5: In Anlage N mit Werbungskosten Steuern sparen
- Steuererklärung 2019, Teil 6: In Anlage K mit Kindern Steuern sparen
- Steuererklärung 2019, Teil 7: Mit Anlage Vorsorgeaufwand Steuern zurückholen
- Steuererklärung 2019, Teil 8: Wie Rentner mit Anlage R Steuern sparen
- Steuererklärung 2019, Teil 9: Kapitalanleger sparen Steuern mit Anlage KAP