Sebastian Bauer
 

 
Auf einen Blick
  • Führerscheine sollen künftig in der gesamten Europäischen Union nach einem einheitlichen Muster gestaltet sein.

  • Die Umstellung auf den EU-Kartenführerschein soll die Kontrolle der Führerscheinklassen erleichtern und für mehr Sicherheit vor Fälschungen sorgen.

  • Deutschlandweit müssen 42 Millionen Führerscheine nach und nach umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist künftig 15 Jahre lang gültig.
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In Deutschland müssen in den nächsten Jahren rund 42 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Damit es nicht zu einem übermäßigen Andrang kommt und sich dann Massen von Anträgen in den Behörden stapeln, soll der Umtausch über mehrere Jahre hinweg gestaffelt erfolgen. Die nächste Frist für den Führerscheinumtausch endete am 19. Januar 2023, weshalb betroffene Führerscheinbesitzer bereits jetzt tätig werden sollten. 2022 sorgte der Führerscheinumtausch teilweise für überlastete Behörden. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten ihren Führerschein erst auf den letzten Drücker umtauschen wollen, was aufgrund fehlender Termine in den Behörden teils nicht gelang.

Haben Sie auch noch einen alten Papierführerschein oder einen der ersten Kartenführerscheine? Dann müssen Sie Ihr Dokument auch tauschen. Wir erklären, bis wann und wo Sie den Führerschein neu beantragen müssen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Wichtig: Die nächste Frist für den Umtausch alter Führerscheine endet bereits am 19. Januar 2023. Betroffene Führerscheinbesitzer sollten also zeitnah tätig werden, um lange Wartezeiten in den Behörden zu vermeiden.

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Führerschein und Fahrerlaubnis – was ist der Unterschied?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis häufig als Synonyme verwendet. Es gibt jedoch einen großen Unterschied, den kaum jemand kennt. Als Fahrerlaubnis wird die grundlegende Zulassung einer Fahrerin oder eines Fahrers zum Führen eines Kraftfahrzeuges bezeichnet. Die Fahrerlaubnis kann man nur in einer Fahrschule nach Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung erwerben. Danach bekommt man den Führerschein, der als Nachweis der bestehenden Fahrerlaubnis dient. Ohne eine Fahrerlaubnis ist also niemals der legale Besitz eines Führerscheins möglich.

Umgetauscht werden müssen jetzt die Führerscheine, also die Dokumente, auf denen die Fahrerlaubnis dokumentiert ist. An der Fahrerlaubnis ändert sich dadurch nichts.


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Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?

Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2006/126/EG am 19. Januar 2007 wurden alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, den Inhalt der Richtlinie bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht umzuwandeln. In Deutschland erfolgte die vollständige Umsetzung am 19. Januar 2013.

Mit der Einführung der EU-Richtlinie und der Umsetzung in nationales Recht soll eine Vereinheitlichung der Führerscheine erreicht und der sogenannte Kartenführerschein eingeführt werden. Diese Umstellung soll für mehr Sicherheit in Bezug auf Fälschungen von Führerscheinen sorgen und eine Vereinheitlichung und dadurch eine Vereinfachung der Kontrolle der Führerscheinklassen in den europäischen Mitgliedstaaten erreicht werden.

In Deutschland sind vom Umtausch alle Papierführerscheine betroffen, die vor 1999 ausgegeben wurden. Getauscht werden müssen auch alle Kartenführerscheine (ausgestellt ab dem 01. Januar 1999), die bis zum 18. Januar 2013 ausgegeben wurden.

Führerschein-Austausch findet gestaffelt statt

Damit es nicht zu einem Andrang in den Behörden kommt und somit eine Flut von Anträgen auf die dortigen Mitarbeiter einbricht, findet der Tausch der alten Führerscheine gestaffelt und auf mehrere Jahre verteilt statt. Der Umtausch aller alten Führerscheine soll bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Mit dem Umtausch der alten Führerscheine in die Kartenführerscheine wird nicht nur das Dokument erneuert. Die Kartenführerscheine werden im Zen­tra­len Fahr­er­laub­nis­re­gis­ter des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg elektronisch erfasst und gespeichert. Die alten Papierführerscheine waren nur bei den ausstellenden Fahrerlaubnisbehörden des Landratsamtes oder der kreisfeien Stadt registriert. Der Besitz des neuen Führerscheines kann dann bei einer Kontrolle durch die Polizei direkt überprüft werden.

 

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Bei der Umwandlung der EU-Richtlinie in nationales Recht wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass der Umtausch der alten Führerscheine gestaffelt erfolgen soll. Da gerade in den sehr alten Papierführerscheinen das Ausstellungsdatum nicht mehr richtig zu erkennen ist, erfolgt die Staffelung nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Mit der Staffelung sollen auch die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei entlastet werden.

Fristen für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 Vor 1953  19. Januar 2033
 1953 - 1958  19. Januar 2022*
 1959 - 1964  19. Januar 2023
 1965 - 1970  19. Januar 2024
 1971 oder später  19. Januar 2025

*Fristverlängerung bis 19. Juli 2022

Bereits im Jahr 1999 wurden die ersten Kartenführerscheine ausgegeben. Auch diese Dokumente verlieren nach der neuen Verordnung ihre Gültigkeit. Beim Umtausch gilt hier aber das Ausstellungsjahr Ihres Führerscheines. Der Umtausch erfolgt auch in diesem Fall gestaffelt und beginnt nach dem Umtausch der Papierführerscheine. Im Jahr 2033 soll der Umtausch aller Führerscheine abgeschlossen sein.

Fristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr des Führerscheines Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 1999 - 2001  19. Januar 2026
 2002 - 2004  19. Januar 2027
 2005 - 2007  19. Januar 2028
 2008
 19. Januar 2029
 2009  19. Januar 2030
 2010  19. Januar 2031
 2011  19. Januar 2032
 2012 - 18. Januar 2013  19. Januar 2033

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Häufige Fragen zum Umtausch des Führerscheins

Wir geben Ihnen Antworten auf die häuftigsten Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch:

Erste Frist verpasst – was ist zu tun?

Die erste Frist bis zum 19. Januar 2022 ist bereits abgelaufen. Betroffen sind Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und einen alten Papierführerschein besitzen, der vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der neue Führerschein hätte bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen. Doch viele Fahrerlaubnisinhaber haben diese Frist aus verschiedenen Gründen verpasst oder keinen Termin mehr bekommen. Eine Strafe haben diese Personen dennoch nicht zu befürchten.

Corona-bedingt kommt es auch in den Behörden zu Problemen bei der Terminvergabe und der Bearbeitung der bereits gestellten Anträge. Einige Ämter waren vollkommen überlastet. Angesichts dessen hat die Innenministerkonferenz (IMK) am 17. Januar 2022 beschlossen, dass von einer Ahndung, bei Feststellung eines abgelaufenen Führerscheines durch die Polizei, abgesehen werden soll. Vielmehr soll eine Fristverlängerung für die Beantragung des neuen Führerscheines bis zum 19. Juli 2022 gewährt werden. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 11. Februar 2022 der Fristverlängerung zum Führerscheinumtausch für Führerscheinbesitzer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022 zu.

Wo muss ich die Fahrerlaubnis umtauschen?

Um den alten Papier- oder Kartenführerschein umzutauschen, müssen Sie sich an die für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständige Führerscheinstelle Ihres Landratsamtes oder der kreisfreien Stadt wenden. In vielen Behörden ist es notwendig, dass Sie sich im Voraus um einen Termin kümmern. Oftmals wird dieser nur über das Internet oder telefonisch vergeben. Damit Sie sich nicht umsonst zur Fahrerlaubnisbehörde begeben, sollten Sie sich vorher nach der Vorgehensweise erkundigen.

Der Inhaber des Führerscheines muss in der Regel persönlich bei der Antragstellung anwesend sein. Da eine Unterschrift verlangt wird, kann die Antragstellung nicht von einer bevollmächtigten Person übernommen werden. Das könnte zu einem Problem für Führerscheininhaber werden, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, aber ihren Führerschein umtauschen möchten. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde gibt darüber Auskunft, ob eine digitale Beantragung möglich ist.

Welche Dokumente muss ich zum Umtausch mitbringen?

Um den neuen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den alten Führerschein im Original und ein aktuelles biometrisches Passbild. Sollten Sie nur einen Reisepass vorlegen, müssen Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes vorlegen. Diese darf nicht älter als drei Monate sein und muss bei der Antragstellung im Original vorliegen. Eine Meldebescheinigung können Sie beim Bürgerservice der Stadtverwaltung beantragen.

Darf ich den alten Führerschein behalten?

Bei der Beantragung des neuen Führerscheins wird im alten Dokument vermerkt, dass dieser Führerschein bis zur Aushändigung des neuen Führerscheins gültig bleibt. Bei der Abholung der neuen Fahrerlaubnis in der Fahrerlaubnisbehörde wird das alte Dokument meist durch Abschneiden der Ecken entwertet. Auf Wunsch können Sie die alte Fahrerlaubnis gemäß Paragraf 25 Absatz 5 Fahrerlaubnis-Verordnung wieder mitnehmen.

Ist der Umtausch kostenlos?

Nein! Zu den Kosten für das biometrische Passbild kommen noch die Verwaltungsgebühren gemäß Paragraf 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) hinzu. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr fällt grundsätzlich eine Gebühr von 24,30 Euro nach Ziffer 202.5 der GebOSt an sowie eine Gebühr von 1,00 Euro nach Ziffer 126.2 der GebOSt.

Laut der Bundesdruckerei können sich deutsche Bürger einen zusätzlichen Behördengang zur Abholung des Führerscheines ersparen. Der Führerschein kann gegen eine geringe Zusatzgebühr direkt an die Privatadresse geliefert werden. Diese Option müssen Sie bei der Beantragung auswählen. Es fallen zusätzliche Kosten von 5,10 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei an.

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht umtausche?

Ist die Frist für den Umtausch des alten Führerscheines abgelaufen, wird dieser automatisch ungültig. In einer Verkehrskontrolle kann der fehlende gültige Führerschein zu einer Ordnungswidrigkeit führen. Denn Paragraf 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt:

"Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.”

Im Rahmen einer Polizeikontrolle könnte ohne gültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden, welche ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich zieht.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Vor Ablauf dieser Zeit müssen Sie ihn wieder neu beantragen. Die Kosten für das neue biometrische Bild und die Verwaltungsgebühren fallen dann abermals an.

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Kann ich den neuen Führerschein schon vor Ablauf beantragen?

Den neuen Führerschein können und sollten Sie vor Ablauf der gesetzlichen Umtauschfristen beantragen. Es ist sogar ratsam, den Antrag auf Umtausch des Führerscheines frühzeitig zu stellen. Denn zum Ende der Frist ist erfahrungsgemäß der Andrang in den Behörden sehr groß. So war es auch im Januar 2022, wo einige Behörden teilweise keine Termine mehr anbieten konnten. Ein rechtzeitiger Umtausch erspart viel Ärger und Stress.

Welche Führerscheinklassen erhalte ich nach dem Umtausch?

Mit der Einführung des EU-Führerscheins haben sich auch die Fahrerlaubnisklassen geändert. In Deutschland gilt das sogenannte Prinzip der Besitzstandswahrung. Das bedeutet, dass Sie mit dem neuen Führerschein alle Klassen erhalten, die Ihrer alten Fahrerlaubnis entsprechen. Sie dürfen nach der Umstellung also nicht schlechter gestellt werden.

Von den Änderungen und dem Anwenden der Besitzstandswahrung sind fast alle Fahrerlaubnisklassen betroffen. So wird beispielsweise aus Ihrer alten Klasse 1 (uneingeschränkter Motorradführerschein) die neue Klasse A. Diese beinhaltet automatisch weitere Fahrerlaubnisklassen wie die Klassen A2, A1, AM, L.

Bei der Umstellung der alten auf die neuen Fahrerlaubnisklassen müssen die Fahrerlaubnisbehörden auf mehrere Umstände wie das Ausstellungsdatum oder das Geburtsjahr des Inhabers achten. In einzelnen Fällen kommt es sogar auf das Bundesland und das Ausstellungsdatum an, welche Führerscheinklasse mit dem neuen Führerschein erteilt wird. In der Anlage 3 zur Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr ist festgelegt, welche Fahrerlaubnisklasse alten Rechts der Fahrerlaubnisklasse neuen Rechts entspricht. Hier können Sie alle Berechtigungen oder Einschränkungen nachlesen und kontrollieren, ob alle Fahrerlaubnisklassen im neuen Führerschein korrekt eingetragen wurden.

Wie ist der Kartenführerschein aufgebaut?

Ein Ziel der neuen EU-Richtlinie zum neuen Kartenführerschein war die Vereinheitlichung der über 100 verschiedenen Führerscheine, die in den EU-Mitgliedstaaten verbreitet sind. Das führt gleichzeitig zu einer Erhöhung der Fälschungssicherheit der Dokumente.

Auch die Fahrerlaubnisklassen wurden angepasst. Diese sind neben den persönlichen Angaben auf der Vorderseite in Kurzform zu finden. Hier ist unter dem Buchstaben “4b” zudem die Gültigkeitsdauer des Führerscheines vermerkt.

Auf der Rückseite des Kartenführerscheines finden Sie detaillierte Angaben zu den Fahrerlaubnisklassen. Es ist, neben möglichen allgemeinen Auflagen wie der Pflicht zum Tragen einer Sehhilfe oder auch auf bestimmte Fahrzeugklassen bezogene Auflagen, auch die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen vermerkt.

Hinweis: Auf dem Führerschein stehen zwar einige persönliche Angaben, es ist aber kein Ersatz Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Der Führerschein dient also nicht zur Legitimation bei Behörden oder in Kontrollen durch berechtigte Personen.

 

Ist der neue Kartenführerschein in ganz Europa gültig?

Auch schon vor dem Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie wurden die Führerscheine, die in einem EU-Staat ausgestellt wurden, gegenseitig anerkannt. Der alte Papierführerschein, der in Deutschland ausgestellt wurde, ist in den EU-Mitgliedstaaten auch bisher schon gültig. Daran ändert sich mit dem neuen Kartenführerschein nichts.

Mit der geschaffenen EU-Richtlinie kommt eine weitere Erleichterung hinzu. Diese bezieht sich auf einen Wohnsitzwechsel innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Den alten Papierführerschein mussten Sie bisher nach einem Umzug und dem ordentlichen Begründen eines Wohnsitzes in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Ablauf einer Frist von zwei Jahren umtauschen.

Mit dem neuen EU-Kartenführerschein entfällt die Umtauschpflicht. Diesen Führerschein können Sie bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeit uneingeschränkt nutzen. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Sie den neuen Führerschein in dem Staat beantragen, in dem Sie dauerhaft wohnhaft sind. Es wird dann ein Dokument des jeweiligen Staates ausgestellt.

Quelle

Richtlinie 2006/126/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006L0126
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Über den Autor Sebastian Bauer
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