Rolf Winkel
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Auf einen Blick
  • Wegen der Änderungen im Steuergesetz bleibt fast allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen 2023 netto mehr von ihrem Gehalt übrig.

  • Das gilt, obwohl die Sozialabgaben steigen – im Schnitt um 0,25 Prozentpunkte.

  • Gleichzeitig geht jedoch auch der steuerliche Grundfreibetrag nach oben und der Einkommensteuertarif verschiebt sich. Gutverdiener profitieren davon besonders.
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Für fast alle Beschäftigten steigt der Nettolohn ab diesem Jahr. Gutverdienende verzeichnen das größte Plus. Hier ein Überblick.

 

Änderungen: Was gilt 2023 für die Sozialversicherungen?

In diesem Jahr steigt der steuerliche Grundfreibetrag beträchtlich. Arbeitnehmer müssen deshalb weniger Steuern zahlen. Bei den Sozialversicherungen wird es dagegen etwas teuer. Arbeitnehmer müssen im Schnitt 0,25 Prozentpunkte mehr an Beiträgen entrichten. Insgesamt sind es nun 20,25 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommen 0,35 Prozentpunkte hinzu.

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Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung bleibt der Beitragssatz unverändert bei 18,6 Prozent. Versicherte zahlen davon 9,3 Prozent.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,40 auf 2,60 Prozent. Arbeitnehmer zahlen davon die Hälfte.

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt für Versicherte mit Kind 3,05 Prozent. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kinderlose zahlen 0,35 Prozentpunkte mehr – ohne Arbeitgeberbeteiligung. In Sachsen gelten Sonderregelungen mit höherem Arbeitnehmeranteil.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt es bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Dieser steigt 2023 im Schnitt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind nach wie vor beträchtlich. Wichtig zu wissen: Den kompletten Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.

Biallo-Tipp:

Beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung lohnt sich ein Kassenvergleich. Denn jede Kasse legt diesen Beitrag entsprechend ihrer finanziellen Situation fest. Derzeit liegt die Spannbreite beim Zusatzbeitrag zwischen 0,6 und 1,7 Prozent. Versicherte mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro zahlen bei einem Zusatzbeitrag von 0,6 Prozent monatlich neun Euro zusätzlich für die Krankenversicherung. Bei einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent sind es 25,50 Euro. Da  kann sich ein Kassenwechsel schon lohnen. 2023 werden Sie in der Regel  nicht per Brief über eine Beitragserhöhung informiert. Eine entsprechende Pflicht der Krankenkassen ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Eine genaue Kontrolle der Gehaltsabrechnung ist deshalb dringend anzuraten.

Kassenwechsel ganz simpel

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihren Beitrag erhöht, haben Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht, wobei Sie eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten immer einhalten müssen. Die Kündigung müssen sie nicht persönlich erklären. Sie können einfach eine neue Kasse wählen. Diese kümmert sich dann um die Kündigungs- und Wechselmodalitäten.

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Wie lauten die Beitragssätze zur Sozialversicherung 2023?

Im folgenden ein Überblick über die einzelnen Beitragssätze:

 

Insgesamt (in Prozent)

Anteil Arbeitnehmer (in Prozent)

Allgemeine Rentenversicherung

18,6

9,3

Arbeitslosenversicherung

2,6

1,3

Krankenversicherung, allgemein

14,6

7,3

durchschnittlicher Zusatzbeitrag

1,6

0,8

Pflegeversicherung

3,05

1,525

Insgesamt

40,45

20,225

 

 

 

Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose

0,35

0,35

zQuelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2022.

 

Sehr gut verdienende Arbeitnehmer: Beitragsbemessungsgrenze steigt

Nein, Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der jeweiligen Versicherung erhoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt diese 2023 bei 4.987,50 Euro, also bei knapp 5.000 Euro. Sie gilt in den alten wie neuen Bundesländern gleichermaßen. 2022 lag sie noch bei 4.837,50 Euro.

  • Biallo-Tipp: Für Arbeitnehmer, die monatlich 5.000 Euro oder mehr verdienen, kann sich der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung lohnen. Denn der über 4.987,50 Euro liegende Teil des Nettoeinkommens ist durch das Krankengeld der gesetzlichen Kassen nicht abgesichert.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung?

Sie ist deutlich höher. Sie steigt in diesem Jahr im Westen um 250 Euro auf 7.300 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern um 350 Euro auf 7.100 Euro. Entsprechend fallen für sehr gut verdienende Arbeitnehmer in den Sozialversicherungen 2023 auch höhere Beiträge an.

 

Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen 2023

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die jeweilge ab 2023 gültige monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

   Beitragsbemessungsgrenze West (in Euro)  Beitragsbemessungsgrenze Ost (in Euro)
Allgemeine Rentenversicherung 7.300 7.100
Arbeitslosenversicherung 7.300 7.100
Kranken- und Pflegeversicherung 4.987,50 4.987,50

Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2022.

Versorgungslücke für Arbeitnehmer mit sehr hohem Einkommen

Für den Teil des Einkommens, der 7.300 Euro (West) beziehungsweise 7.100 Euro (Ost) übersteigt, werden auch keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt. Entsprechend ist der Höchstbetrag beim Arbeitslosengeld gedeckelt. Ähnliches gilt bei der Rentenversicherung. Pro Jahr können Versicherte deshalb nur Rentenansprüche in Höhe von gut zwei Rentenpunkten (Entgeltpunkte) erwerben. Für den über der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Teil des Bruttoentgelts werden auf dem Rentenkonto keine Ansprüche gutgeschrieben. Hier ergibt sich in jedem Fall eine Versorgungslücke.

  • Biallo-Tipp: Gerade für sehr gut verdienende Arbeitnehmer ab 50 Jahren lohnt es sich besonders, Ausgleichszahlungen für zu erwartende Rentenminderungen in die Rentenkasse zu leisten. Dies ist immer dann möglich, wenn aufgrund der bis zum Einzahlungszeitpunkt auf dem Rentenkonto gespeicherten Versicherungszeiten die realistische Möglichkeit besteht, dass mit 62 Jahren (Schwerbehindertenrente) beziehungsweise 63 Jahren (Altersrente für langjährig Versicherte) Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld bestehen wird.

Alternativ dazu können Sie über ETF-Sparpläne und fondsgebundene Rentenversicherungen fürs Alter sparen.

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Versicherungspflichtgrenze 2023 steigt

Eine solche Grenze gibt es nur bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie gilt bundeseinheitlich und steigt 2023 auf 5.550 Euro (2022: 5.362,50 Euro) brutto im Monat beziehungsweise 66.600 Euro im Jahr. Wer ein höheres Arbeitsentgelt bezieht, ist in der Regel versicherungsfrei und kann sich zwischen einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden.

Die Möglichkeit zum Eintritt in die PKV nutzen immer weniger Arbeitnehmer: Inzwischen gibt es 3,07 Millionen gut Verdienende (September 2022), die (weiterhin) freiwillig gesetzlich versichert sind, obwohl die Türen der PKV für sie offen standen. 2010 waren es erst 1,72 Mio. Für diejenigen, die schon Ende 2002 privat versichert waren, liegt die für sie geltende besondere Versicherungspflichtgrenze bei 4.987,50 Euro im Monat beziehungsweise 59.850 Euro im Jahr.

  • Biallo-Tipp: Manche Privatversicherte rutschen durch die gestiegene Versicherungspflichtgrenze wieder in die Versicherungspflicht. Sie können dann in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung  wechseln – soweit sie noch nicht 55 Jahre oder älter sind. Eine Gesundheitsprüfung gibt es in der GKV nicht.
 

Wie ändert sich die Steuerbelastung von Arbeitnehmern 2023?

Neue Steuerregeln sorgen bei fast allen Arbeitnehmern  dafür, dass das Nettoeinkommen trotz höherer Sozialversicherungsbeiträge steigt.

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2023 auf 10.908 Euro und 2024 auf 11.604 Euro (gegenüber 10.347 Euro in 2022).

  • Weiterhin sind künftig die vollen Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar – bis zum Maximalbetrag von 26.527,80 Euro. Für Verheiratete und offiziell Verpartnerte gilt der doppelte Betrag. Ursprünglich sollten 2023 erst 96 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.

  • Wie in den Vorjahren werden auch die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs angepasst. Der Steuertarif wird – wenn man sich ein Koordinatensystem vorstellt – “nach rechts” verschoben. Höhere Steuersätze werden deshalb erst bei einem höheren Einkommen fällig. Hierdurch soll die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden.

 

Netto-Plus: Unterm Strich bleibt 2023 mehr vom Gehalt

Es gibt auf jeden Fall ein „Plus“. Da insbesondere sehr gut verdienende Arbeitnehmer von steuerlichen Entlastungen profitieren, verzeichnen diese mit dem Jahreswechsel ein besonders hohes Netto-Plus. Arbeitnehmer mit Steuerklasse I oder IV, die monatlich brutto 7.000 Euro verdienen, kommen immerhin – ohne weitere steuerliche Absetzbeträge – auf ein monatliches Plus von 82 Euro (mit Kind, keine Kirchensteuer, Steuerklasse IV). Zum Vergleich: Bei einem monatlichen Brutto von 2.000 Euro beträgt das Monats-Plus nur 16 Euro.

Mehr Netto vom Brutto: So verändert* sich der monatliche Nettolohn 2023

Die nachstehe Tabelle verdeutlicht, welches monatliche Plus sich im Jahr 2023 beim Nettolohn ergibt.

Bruttolohn (in €)

Nettolohn 2022 (in €)

Nettolohn 2023 (in €)

monatliches Plus (in €) in 2023

2.000

1.452

1.468

 16

3.000

2.025

2.048

 23

4.000

2.564

2.597

 33

5.000

3.079

3.117

 38

6.000

3.606

3.664

 58

7.000

4.082

4.164

 82

8.000

4.609

4.675

 66

Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2022.

* Annahmen: Steuerklasse I/IV, keine Kirchensteuer, mit Kind, gesetzlich kranken- und rentenversichert, 1,6 % Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung in 2023, berechnet nach Brutto-Netto-Rechner von Biallo.de.

  • Biallo-Tipp: Mit welchem Nettolohn Sie ab 2023 rechnen können, können Sie mit unserem Brutto Netto Rechner ermitteln.
 

Weitere Entlastung für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende, die ein steuerpflichtiges Einkommen haben, bringt 2023 eine weitere Entlastung. Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde der Entlastungsbetrag auf jährlich 4.260 Euro (355 Euro im Monat) erhöht. Dieser Betrag gilt für das erste Kind. Für jedes weitere Kind gibt es einen Erhöhungsbetrag von 240 Euro pro Jahr. Alleinerziehenden mit drei Kindern steht damit ein Entlastungsbetrag von 4.740 Euro jährlich zu.

  • Biallo-Tipp: Alleinerziehende können den Entlastungsbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Sinnvoller ist es aber, Steuerklasse 2 zu beantragen. Dann wird die Entlastung bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt.
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Über den Autor Rolf Winkel
ist unser Spezialist für alles, was mit den Sozialversicherungen und Sozialleistungen  zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 35 Jahren Sozialratgeber, unter anderem die vom DGB-Bundesvorstand herausgegebenen „111 Tipps für Arbeitslose - Arbeitslosengeld I“ und die „111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld“. Seit 2005 arbeitet er für biallo.de und betreut die Monatszeitschrift "Soziale Sicherheit".
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