Rolf Winkel
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Auf einen Blick
  • Was sieht der Koalitionsvertrag der neuen Regierung für Rentenhöhen, Renteneintrittsalter und Rentenniveau vor? Und was bedeutet das für die eigene Altersvorsorge?
  • Die Rentenlücke allerdings bleibt bestehen und muss gefüllt werden. Ohne Zusatzvorsorge droht Armut im Alter.
  • Wir erklären, wie Sie Ihre persönliche Rentenlücke bestimmen können und  geben Tipps wie Sie diese schließen können.
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Die Renten steigen 2022 kräftig – wenn auch nicht so stark wie zunächst verkündet. Das Renteneintrittsalter bleibt bei 67 Jahren – und das aktuelle Rentenniveau ist garantiert. Vorerst. Was sind die Konsequenzen des Koalitionsvertrags für die Altersvorsorge zwischen 20 und 60?

 

Koalitionsvertrag: Die wichtigsten Vereinbarungen zu Rente und Altersvorsorge

Der "Altersvorsorge" widmet der Koalitionsvertrag insgesamt 45 Zeilen. Der relativ größte Teil (acht Zeilen) ist dabei dem Thema „teilweise Kapitaldeckung“ gewidmet. Generell ist die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlageprinzip finanziert. Das bedeutet: Die Arbeitnehmer von heute finanzieren mit ihren Beiträgen die Leistungen an die Rentner (also die „Arbeitnehmer von gestern“).

Zaghafter Kapitalstock

Abweichend von diesem Prinzip ist nun geplant, aus Haushaltsmitteln (gemeint ist: Mitteln des Bundes) der gesetzlichen Rentenversicherung „einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuzuführen“. Dies soll dazu beitragen, das Rentenniveau und den Rentenbeitrag langfristig zu stabilisieren. Allerdings: Hier kreißte der Berg und gebar eine Maus. Wirtschaftsforscher und Sozialpolitiker haben bereits ausgerechnet, dass dies kaum eine Maßnahme zur dauerhaften Sicherstellung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sein kann. So befand das Ifo: "Mit einem Kapitalstock von nur zehn Milliarden Euro kann man jedem Rentner einmalig etwa 240 Euro auszahlen." Dennoch kann diese Maßnahme auf längere Sicht wichtiger sein, wenn man sie eben als Einstieg versteht. Fortsetzung kann also folgen.

Biallo-Tipp:

Für die Generation 50plus dürfte sich durch die Einrichtung dieses Fonds – wie immer er ausgestaltet wird – wenig ändern. Bei Jüngeren ist die Entwicklung abzuwarten. Wichtig wäre vor allem, ob der Fonds – das ist bislang nicht vorgesehen – für Einzahlungen von Versicherten geöffnet wird, ob also über den Fonds auch individuelle Ansprüche erworben werden können.

Unverändertes Renteneintrittsalter

Es wird „keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben“, formuliert der Koalitionsvertrag. Diese Festlegung gilt natürlich zunächst nur für die derzeitige Legislaturperiode, bis in die 30er-Jahre hinein ist eine Erhöhung des Renteneintrittsalters aber wenig wahrscheinlich.

  • Biallo-Tipp: Für die Generation 50plus dürfte es bei der aktuellen Regelaltersgrenze bleiben. Für die Jüngeren gilt: Es lohnt sich, für den Fall einer Erhöhung des Renteneintrittsalters Vorsorge zu treffen. Wer plant, vorzeitig in Rente zu gehen, sollte verstärkt Rücklagen bilden.

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Für langjährige EM-Rentner mehr Erwerbsminderungsrente

Relativ wenig Beachtung fand in den Medien die vielleicht klarste Festlegung im Koalitionsvertrag: „Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen.“ Hintergrund: Von den mehrfach vorgenommenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente), die „Neufällen“ vielfach ein Rentenniveau wie Altersrentnern nach Erreichen der Regelaltersrente sichern, haben „Bestandsfälle“ bislang nicht profitiert. Langjährige Erwerbsgeminderte sind damit von bis zu drei „Verbesserungsrunden“ bei der EM-Rente ausgeschlossen worden.

  • Biallo-Tipp: Das wird für viele langjährig Erwerbsgeminderte ein deutliches Rentenplus bedeuten. Es ist zu erwarten, dass dies automatisch und ohne Antragstellung gewährt wird.

Frührentner und Hinzuverdienst

Derzeit ist – Corona-bedingt – für Bezieher eines vorzeitigen Altersruhegeldes ein jährlicher Hinzuverdienst von 46.060 Euro brutto erlaubt – ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Ampelkoalition will diese Regelung „entfristen“. Möglicherweise wird danach der aktuelle Betrag auch künftig gelten, wahrscheinlicher ist jedoch, dass dieser jährlich angepasst wird – etwa durch eine Ankopplung an die Entwicklung der Bezugsgröße.

Ein Hinweis: Frührentner dürfen infolge der Corona-Krise mehr hinzuverdienen – mehr dazu verrät Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns.

Biallo-Tipp:

Die großzügige Regelung zum Hinzuverdienst kann manche Arbeitnehmer in rentennahen Jahrgängen zur Revision ihrer „Ausstiegspläne“ motivieren. Immerhin können nun viele Versicherte gleichzeitig Arbeitsentgelt und die ungekürzte (vorzeitige) Altersrente beziehen. Auf die Weise kann man in kurzer Zeit einige zehntausend Euro zurücklegen, um sich im “frühen Alter” einige Wunschträume zu erfüllen.

Nachholfaktor wird ab 2022 aktiviert

„Wir werden den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren.“ Das bedeutet: Die unterbliebene Rentenkürzung von 2021 wird teilweise mit der 2022 rein rechnerisch fälligen Rentenerhöhung verrechnet. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) steigen die Renten im Westen damit möglicherweise um 4,4 Prozent statt um 5,1 Prozent. Dies betrifft allerdings nicht nur die aktuellen Rentner, sondern auch die kommenden Rentnergenerationen. Denn die jährliche Rentenanpassung sattelt immer auf dem vorher gegebenen aktuellen Rentenwert auf.

  • Biallo-Lesetipp: Jobbende oder pflegende Ruheständler können ihre Rente aufstocken. In einem weiteren Artikel erläutern wir Ihnen wie Ruheständler mit einem Rentenplus für die Pflege belohnt werden, wie der Trick mit der Teilrente funktioniert und wie der Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit jobbenden Senioren eine Rentensteigerung bringt. 

Rentenniveau bei 48 Prozent garantiert

Nicht nur für diese Legislaturperiode, sondern „dauerhaft“ hat die Ampelkoalition „das Mindestrentenniveau von 48 Prozent“ garantiert. Dieses wird nicht unterschritten. So positiv diese Festlegung für Rentner ist, so bedeutet dies letztlich, dass die Politik möglicherweise mehrfach in die Rentenentwicklung eingreifen wird müssen. Denn grundsätzlich ist die Rentenformel gesetzlich geregelt und nach dieser Formel ist schon in dieser Legislaturperiode durchaus damit zu rechnen, dass das Rentenniveau zunächst rechnerisch unter 48 Prozent sinkt. Das wird dann durch die 48-Prozent-Garantie verhindert.

Hinweis: Rentenniveau stagniert auf zu niedrigem Niveau – Rentenlücke bleibt

Das Rentenniveau sinkt zwar nicht unter 48 Prozent – die Regeln zur Rentenberechnung werden aber auch dafür sorgen, dass das Rentenniveau auf 48 Prozent stagniert. Die zentrale – allerdings nicht klar ausgesprochene – Nachricht des Altersvorsorge-Teils lautet: Die Rentenlücke bleibt bestehen und muss gefüllt werden.

Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet nicht, dass Senioren 48 Prozent ihres vorherigen Arbeitsentgelts als Rente ausgezahlt bekommen. Beim Rentenniveau handelt es sich um eine statistische Messgröße – nämlich um das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Verglichen werden dabei jeweils die Netto-Werte ohne Berücksichtigung der Steuerabzüge. Da Rentner im Verhältnis weit weniger Steuern zahlen als Arbeitnehmer, würde das Rentenniveau bei Berücksichtigung der Steuerabzüge etwas höher liegen – im Schnitt wohl bei rund 55 Prozent. Wer früh in Rente geht oder „leere Jahre“ in seinem Rentenkonto hat, kommt auf weit geringere Werte. Eine verlässliche Info finden Versicherte ab 27 in ihrer Renteninformation.

Eine Beispielrechnung zur Rentenlücke

Wer als Arbeitnehmer zuletzt in Vollzeitarbeit 2.000 Euro netto verdient hat, sollte im Ruhestand möglichst rund 1.600 Euro netto zur Verfügung haben. Winkt dann nur eine Altersrente von 1.100 Euro (= 55 Prozent), so bleibt eine Rentenlücke von 500 Euro. Bei einem Arbeitseinkommen von 4.000 Euro netto fällt die Lücke mit 1.000 Euro doppelt so hoch aus. Wer sich im Alter seine Wünsche (Reise, Theater, Restaurant …) erfüllen will, muss diese Lücke durch Zusatzvorsorge füllen. Nach dem jüngsten Alterssicherungsbericht der Bundesregierung betreiben 34,5 Prozent der Arbeitnehmer zwischen 25 und 65 jedoch keinerlei zusätzliche Altersvorsorge. Und diejenigen, die Vorsorge betreiben, klotzen vielfach nicht, sondern kleckern nur.

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Wie viel man im Alter braucht, ist natürlich individuell verschieden. Experten setzen den Versorgungsbedarf im Ruhestand auf rund 80 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens an – dieses Ziel erreicht die gesetzliche Rente nimmer. Wie hoch die Lücke ist, damit beschäftigt sich der folgende Teil dieses Ratgebers. Zudem erhalten Sie Hinweise zur Lückenschließung.

  • Biallo-Lesetipp: In unserem Ratgeber zum Thema Grundrente erfahren Sie, welche Voraussetzungen Grundrenten-Empfänger erfüllen müssen und wie hoch der Zuschlag ausfallen kann.
 

Wie groß ist Ihre persönliche Rentenlücke?

Um Ihre persönliche Rentenlücke zu bestimmen, müssen Sie zum einen ihr erwartetes Alterseinkommen kennen und zum anderen Ihren Bedarf im Alter näherungsweise beziffern.

Zu erwartendes Alterseinkommen

Jeder Versicherte, auf dessen Rentenkonto fünf Versicherungsjahre verbucht sind, erhält ab 27 Jahren jährlich von der gesetzlichen Rentenversicherung eine recht ausführliche Renteninformation. Ab Herbst 2023 soll es online und kostenlos für alle Versicherten eine digitale Rentenübersicht geben, bei der auch betriebliche und private Renten erfasst sind. Doch so weit ist es noch nicht. Bis dahin müssen Versicherte, um einen groben Überblick über ihr Einkommen im Alter zu bekommen, einen Taschenrechner zur Hand nehmen und sich selbst eine kleine Tabelle über die zu erwartenden Alterseinkünfte erstellen. Dabei benötigen Sie folgende Unterlagen:

Von Brutto zu Netto

Was Ihnen bei der Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Standmitteilungen der privaten Versicherungen (einschließlich Betriebsrenten) zunächst einmal ins Auge fallen wird, sind die dort ausgewiesenen Bruttobeträge. Wichtig für Sie ist aber natürlich vor allem, was Ihnen tatsächlich im Alter netto zur Verfügung steht.

Abzüge für Sozialversicherungen

Auch bei Renten gilt: Brutto ist nicht gleich netto. Zunächst zu den Sozialversicherungen: Die Abzüge fallen hier deutlich niedriger aus als bei Arbeitnehmern. Für die Kranken- und Pflegeversicherung können Sie von der Bruttorente insgesamt im Schnitt elf Prozent abziehen. Bei kinderlosen Rentnern sind es ab 2022 noch 0,35 Prozentpunkte (bisher: 0,25 Prozentpunkte) mehr. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung fallen für Sie nicht mehr an. Von einer gesetzlichen Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro bleiben damit nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur etwa (1.500 – 165 =) 1.335 Euro, bei Kinderlosen nur etwa 1.330 Euro).

Höhere Sozialversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten

Knapp 60 Prozent der Arbeitnehmer sind im Alter zusätzlich durch eine – meist allerdings recht kleine – Betriebsrente abgesichert. Hierzu gehören auch die sogenannten Direktversicherungen. Alle Betriebsrenten sind sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung beitragspflichtig – bis auf einen Freibetrag von 164,50 Euro (im Jahr 2022), der allerdings nur für die Krankenversicherung gilt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie Anspruch auf eine Betriebsrente von monatlich 200 Euro brutto haben, sind davon 35,50 Euro in der Krankenversicherung beitragspflichtig. 

Hiervon gehen dann die vollen Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Insgesamt sind das für Rentenbezieher mit Kind(ern) im Schnitt 18,95 Prozent – das macht 6,73 Euro. Zusätzlich sind in der Pflegeversicherung auch die „ersten“ 164,50 Euro beitragspflichtig. Hierauf fallen dann nochmals – bei Versicherten mit Kind – monatlich 5,02 Euro als Beitrag an. Ausgezahlt werden Ihnen deshalb statt 200 Euro nur (200 minus 6,73 minus 5,02 =) 188,25 Euro. Die Beiträge führt die Versicherung oder der Pensionsfonds automatisch an die Gesetzliche Krankenversicherung ab.

Riester-Renten, Rürup-Renten und sonstige private Rentenversicherungen

Im Alter müssen Sie auf diese Renten in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie zu den wenigen Rentnern gehören, die im Alter nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, sondern in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse freiwillig versichert sind. In diesem Fall müssen Sie auch für Ihre vollen Privatrenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen.

  • Biallo-Lesetipp: Wie können Sie 50.000, 100.000 Euro oder noch mehr in eine monatliche Zusatzrente, in ein laufendes Einkommen umwandeln? Wir stellen Ihnen fünf Möglichkeiten in unserem Ratgeber zum Thema Zusatzrente vor.

Steuerbelastung

Wie sieht es nun mit der Steuer aus? Die Regeln sind komplizierter und zwischen den einzelnen Vorsorgeformen gibt es erhebliche Unterschiede. Gesetzliche Renten bis zu etwa 1.100 Euro brutto werden im Jahr 2022 bei Neurentnern nicht mit Steuer belastet – jedenfalls dann, wenn keine weiteren Einkünfte hinzukommen. In den kommenden Jahren wird die Grenze, bis zu der auf eine Bruttorente keine Steuer zu entrichten ist, aufgrund des erwartbar steigenden Grundfreibetrags in etwa auf dieser Höhe bleiben – wiederum bei Neurentnern. Bei Privatrenten sieht die Sache zum Teil noch komplizierter aus.

Wenn Sie sich nicht mit den komplizierten Details beschäftigen möchten, können Sie einen verlässlichen Rechner zur Rentenbesteuerung und Verbeitragung von Renten nutzen. Diesen bietet Ihnen die private Internetseite von Norbert Heydorn, einem Ingenieur im Ruhestand, dessen Leidenschaft darin besteht, praktikable Internetrechner zu entwickeln. Den Rechner zur näherungsweisen Bestimmung Ihres Alterseinkommens finden Sie unter www.n-heydorn.de. Hier erfahren Sie nicht nur, wie hoch in Ihrem Fall die Steuerbelastung ausfallen wird. Der Rechner zeigt zudem direkt die Nettorente an.

Wichtig ist jedoch: Achten Sie auf die korrekte Angabe Ihres Renteneintrittsjahres. Sie können mit diesem Rechner auch die Steuerbelastung kalkulieren, mit der Sie – beispielsweise – rechnen können, wenn Sie 2025 in Rente gehen. Die Werte, die dann ausgeworfen werden, sind so etwas wie „Obergrenzen“ Ihrer Steuerbelastung. Denn der Rechner kalkuliert auch für die Zukunft mit dem aktuellen Grundfreibetrag bei der Steuer.

  • Biallo-Lesetipp: Detaillierte Informationen zur Rentenbesteuerung finden Sie in einem weiteren Biallo-Ratgeber. Außerdem erfähren Sie in unserem Artikel zum Steuerformular Anlage R, wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen und was für ihre Steuererklärung gilt.

Wie ändern sich Ihre Ausgaben im Alter?

Als Faustregel sagen Verbraucherschützer vielfach: Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens reichen im Rentenalter aus. Das heißt, wenn Ihr Einkommen vor der Rente netto 2.500 Euro betrug, benötigen Sie im Alter im Schnitt etwa 2.000 Euro. Das ist aber nur ein grober Wert. Wenn Sie beispielsweise in einer eigenen Wohnung leben und der Kredit für das Eigenheim bereits voll zurückgezahlt ist, können Sie im Alter vielleicht auch mit weniger auskommen. Doch auch dann müssen Sie natürlich Modernisierungs- und mögliche Kosten für den altersgerechten Umbau einkalkulieren. Umgekehrt benötigen Sie vielleicht deutlich mehr als 80 Prozent, wenn Sie noch hohe Zins- und Tilgungsleistungen tätigen müssen.

Wichtig zudem: Kinder sind aus dem Haus und müssen in aller Regel nicht mehr finanziell unterstützt werden. Ein großer Teil der Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge für Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- und Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen sowie für Fahrten zum Arbeitsplatz entfallen. Daher ist der Versorgungsbedarf im Vergleich zur aktiven Berufsphase geringer, aber natürlich individuell höchst unterschiedlich.

Wenn Sie Ihre voraussichtlichen Ausgaben im Alter kalkulieren wollen, ist es sinnvoll, über die aktuellen Ausgaben eine Zeit lang genau Buch zu führen. Dafür können Sie sich bei der Verbraucherzentrale für 9,90 Euro ein Haushaltsbuch besorgen. Geben Sie in einer Suchmaschine im Internet die Suchbegriffe „Verbraucherzentrale“ und „Haushaltsbuch“ ein. Dann kommen Sie schon auf die passende Bestellseite. Auch mit Hilfe verschiedener Apps können Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen verschaffen.

Die folgende Übersicht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ausgaben im Alter abzuschätzen. Hier sehen Sie, welche Ausgaben wahrscheinlich wegfallen beziehungsweise neu hinzukommen. Bei den bleibenden Ausgaben haben wir eingezeichnet, ob diese im Alter vermutlich höher oder niedriger ausfallen.

So ändern sich die Ausgaben im Alter.

Biallo-Tipp: Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern


Rund fünf Millionen Deutsche leben in einer (fast) abbezahlten Immobilie und kommen nicht über die Runden, weil die Rente zu gering ist. Die Wohnung oder das Haus kann die Rettung sein. Luft verschafft ihnen in einem solchen Fall ein Verkauf gegen lebenslanges Wohnrecht plus Leibrente, ein Teilverkauf oder ein günstiges, tilgungsfreies Darlehen. Hier unser ausführliche Ratgeber zum Thema  Immobilienrente.
 

Wie Sie Rentenlücken schließen können

Hinsichtlich der Schließung der Rentenlücke gibt es nur eine Grundregel, die für alle Versicherten gleichermaßen gilt: Man sollte mit dem Sparen fürs Alter so früh wie möglich anfangen und so viel wie möglich zurücklegen. Der Finanzmathematiker und Rentenexperte Werner Siepe rät: Genauso viel wie Arbeitnehmer selbst als Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Rente einzahlen, sollten sie in ihre zusätzliche Altersvorsorge investieren – und zwar so früh wie möglich. Bei einem Bruttogehalt von 2.000 Euro also monatlich 186 Euro. Siepe ergänzt: „Natürlich nur, wer es kann.“ Verschulden sollte sich für die Altersvorsorge natürlich niemand. Für die Art der Vorsorge gibt es kein für alle gleichermaßen gültiges Rezept.

Wer jung ist, sollte neben der gesetzlichen Rente auf aktienbasierte Anlageformen setzen. In Frage kommen dabei etwa ETF-Sparpläne oder ETF-basierte Versicherungen. ETF-Fonds setzen nicht auf Einzelaktien, sondern auf die Entwicklung ganzer Marktsegmente – etwa auf den Deutschen Aktienindex (Dax). Solche Anlagen kommen aber auch noch für Arbeitnehmer jenseits der 50 in Frage – etwa wenn sie zwischen 60 und 65 mit einer Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung rechnen und deshalb ein Aktientief „aussitzen“ können.

Kinderreich und Riester

An der Riester-Rente führt für kinderreiche Versicherte kein Weg vorbei. So kann eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, die nach 2008 geboren wurden, vom Staat insgesamt 1.075 Euro an jährlicher Förderung einstreichen und muss sich dafür selbst nur mit einem Sockelbetrag von 60 Euro beteiligen. Wer jung ist und – wie Finanzexperten sagen – einen langen Anlagehorizont hat, sollte sich für einen Riester-Fondssparplan entscheiden. Solche Verträge empfiehlt die Stiftung Warentest „vor allem jüngere(n) Kunden, die etwas mehr Risiko wagen. Sie können sich die hohen Renditechancen der Aktienfonds und Mischfonds zunutze machen.“ Die Warentester raten dabei jedoch, die Entwicklung des Fonds im Blick zu haben und gegebenenfalls die Reißleine zu ziehen und das Geld in weniger risikoreiche Anlageformen umzuschichten.

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Arbeitgeberförderung

Ab Anfang 2022 müssen alle Arbeitgeber, die mit ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung abgeschlossen haben, zu den umgewandelten Verträgen 15 Prozent zuschießen. Attraktiv werden die Verträge allerdings nur bei höherer Arbeitgeberbeteiligung. Denn die Firmen sparen schon allein Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 20 Prozent des in Altersvorsorge umgewandelten Lohns ein.

Rentennah und Ausgleichszahlung

Für die meisten Versicherten ab 50 bietet die gesetzliche Rentenkasse die Chance, freiwillige Zusatzbeiträge zu zahlen. Damit sollen Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt ausgeglichen werden. Praktisch kauft man sich hierdurch zusätzliche Rentenpunkte. Wenn sich Versicherte dann doch gegen einen frühen Renteneintritt entscheiden, sorgen die erworbenen Punkte für ein schönes Rentenplus. Die Rendite dieser freiwilligen Einzahlungen ist deutlich höher als die von herkömmlichen privaten Rentenversicherungen.

Biallo-Tipp:

Inzwischen kann die Ausgleichszahlung auch monatlich per Dauerauftrag an die Rentenkasse erfolgen.


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Über den Autor Rolf Winkel
ist unser Spezialist für alles, was mit den Sozialversicherungen und Sozialleistungen  zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 35 Jahren Sozialratgeber, unter anderem die vom DGB-Bundesvorstand herausgegebenen „111 Tipps für Arbeitslose - Arbeitslosengeld I“ und die „111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld“. Seit 2005 arbeitet er für biallo.de und betreut die Monatszeitschrift "Soziale Sicherheit".
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