Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Zinswende ist mittlerweile auch bei den Neobrokern angekommen. Nachdem die ING und Consorsbank vor wenigen Wochen ihre Tagesgeldzinsen für Neukunden auf 2,0 respektive 2,10 Prozent angehoben haben, setzt nun der Neobroker Trade Republic ein dickes Ausrufezeichen: Ab sofort werden Guthaben bis 50.000 Euro auf dem Verrechnungskonto mit 2,0 Prozent pro Jahr verzinst – sowohl für Neu- als auch Bestandskunden.
Monatliche Zinsgutschrift sorgt für Zinseszinseffekt
Die Zinsberechnung können Kundinnen und Kunden live in der Trade Republic-App verfolgen. Die Zinsgutschrift erfolgt monatlich, somit profitieren Anleger von einem kleinen Zinseszinseffekt. Wie groß der Zinseszinseffekt bei Ihrem Sparbetrag tatsächlich ist, können Sie mit unserem Zinseszinsrechner genau berechnen.
Eine Zinsgarantie für Neukunden wie bei der ING oder Consorsbank gibt es allerdings nicht: „Die Zinsen gelten im aktuellen Marktumfeld bis auf Weiteres“, heißt es in der Pressemitteilung von Trade Republic.
Trade Republic begründet die Einführung der Sparzinsen mit dem aktuellen Zinsumfeld. Nach langjähriger Durststrecke mit Negativzinsen habe sich das Zinsumfeld in den vergangenen Monaten deutlich aufgehellt, sodass Zinssparen wieder attraktiver werde. Diese Möglichkeit nutze Trade Republic „als erster Broker, um das nicht investierte Vermögen für alle Kunden zu verzinsen“.
Letztere Aussage muss jedoch ein wenig relativiert werden: Denn auch bei der ING kann das verzinste Tagesgeldkonto – das „Extra-Konto“ – beispielsweise als Verrechnungskonto für das „Direkt-Depot“ genutzt werden. Die Zinsgutschrift erfolgt bei der ING allerdings nur einmal im Jahr, nämlich am Jahresende. Zudem erhalten ING-Bestandskunden mit variablen 0,30 Prozent einen deutlich niedrigeren Zinssatz als Neukunden mit 2,0 Prozent (vier Monate garantiert).
Die Besonderheit bei der Einlagensicherung von Trade Republic
In Bezug auf die Einlagensicherung gibt es bei Trade Republic aufgrund der besonderen Konstellation Besonderheiten. Diese sollten Sie vor allem dann beachten, wennn Sie mehrere Konten bei einer der Partnerbanken unterhalten.
Die Kundeneinlagen auf dem Verrechnungskonto „werden auf dem Treuhandsammelkonto bei einer unserer Partnerbanken verwahrt“, informiert Trade Republic in den FAQ auf seiner Webseite. Zu den Partnerbanken des Neobrokers zählen die heimischen Institute Solaris und Deutsche Bank sowie die Citibank Europe plc, mit Hauptsitz in Irland. Die Institute reichen laut Trade Republic die Einlagensätze weiter, die sie von der EZB erhalten.
Für Kunden mit Verrechnungskonto bei der Solaris und Deutscher Bank greift im Entschädigungsfall die deutsche Einlagensicherung. Die Deutsche Bank ist zudem freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Dadurch beläuft sich die zusätzliche Sicherungsgrenze auf aktuell fünf Millionen Euro pro Sparer. Für Kunden mit Verrechnungskonto bei der Citibank Europe ist die irische Einlagensicherung zuständig, die gesetzlich ebenfalls 100.000 Euro pro Kunde und Institut garantiert.
„Die Einlagen unserer Kunden auf den Treuhandsammelkonten sind grundsätzlich jeweils pro Kunde und pro Kreditinstitut bis zu 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt“, versichert Trade Republic gegenüber biallo.de. „Am Schutzniveau der gesetzlichen Einlagensicherung ändert die Treuhandsammelverwahrung nichts.“
Wichtige Fragen und Antworten zur Einlagensicherung bei Trade Republic
Wir wollten es genau wissen und haben eine allgemeine Anfrage an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und den Bankenverband gestellt, wie es sich mit der Einlagensicherung bei sogenannten Treuhandsammelkonten verhält.
Zunächst die Antwort der Bundesverbands deutscher Banken:
„Um sicherzustellen, dass die Bank und das Einlagensicherungssystem erkennt, dass es sich bei einer Einlage um Einlagen für Rechnung Dritter handelt, ist das Konto in der Kontobezeichnung grundsätzlich als offenes Treuhandkonto zu kennzeichnen. So kann sichergestellt werden, dass die gesetzliche Einlagensicherung grundsätzlich in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank greift.“
Bei der Bafin heißt es dazu:
„Im Rahmen der Entschädigung werden Einleger mit Geldern auf Treuhandsammelkonten nicht anders behandelt als Kunden mit einem einzelnen privaten Konto. Haben beispielsweise die Personen X,Y und Z jeweils 100.000 Euro auf dem Treuhandsammelkonto eingezahlt und tritt ein Entschädigungsfall bei der Bank ein, die das Treuhandsammelkonto führt, erhalten alle ihre Gelder von der Einlagensicherung zurück (vgl. § 7 Abs. 4a Einlagensicherungsgesetz).“
Da die Einlagenverwahrung per Treuhandsammelkonto recht ungewöhnlich ist, haben wir auch folgende Fragen unserer Leserinnen und Leser an die Bafin weitergereicht:
Wenn die verwahrende Partnerbank pleitegeht, werden dann die Kunden automatisch von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken über ihren Anspruch benachrichtigt?
Bafin: Ja. Im Rahmen der Vorbereitung des Entschädigungsverfahrens muss die betroffene Bank der Einlagensicherungseinrichtung Informationen zur Verfügung stellen, damit die Identität der Entschädigungsberechtigten und die Höhe der jeweiligen Ansprüche ermittelbar sind.
Wie verhält es sich bei einer Pleite des Brokers? Genießen die Kundeneinlagen auf dem Treuhandsammelkonto in diesem Fall besonderen Schutz, dass diese nicht zur Insolvenzmasse des Brokers gezählt werden?
Bafin: Broker sind dazu verpflichtet, die Gelder ihrer Kunden unverzüglich getrennt von den Geldern des Unternehmens auf Treuhandkonten zu verwahren (vgl. § 84 Abs. 2 Wertpapierhandelsgesetz). Im Falle der Insolvenz des Brokers fallen diese nicht in die Insolvenzmasse, sondern können nach § 47 Insolvenzordnung ausgesondert werden. In diesem Fall kommt es nicht zum Entschädigungsfall für die betroffenen Kunden, da die Gelder weiterhin verfügbar bleiben.
Falls ein Kunde bereits ein Konto bei der Partnerbank hat, werden dann die Einlagen auf dem Verrechnungskonto (bzw. Treuhandsammelkonto) des Brokers sowie die direkten Einlagen bei der Partnerbank zusammengezählt? Die Einlagensicherung gilt ja immer nur pro Kunde und Institut.
Bafin: In diesem Fall gilt die absolute Obergrenze einer Entschädigung von 100.000 Euro (Ausnahmen bis zu 500.000 Euro vgl. § 8 Abs. 2 Einlagensicherungsgesetz). Überschreitet die Summe der Gelder einer Einzelperson auf ihrem privaten Einlagenkonto und ihrer Gelder auf einem Treuhandkonto diesen Betrag, wird der überschießende Anteil nicht entschädigt.
Aufpassen müssen Anlegerinnen und Anleger also vor allem dann, wenn sie bei der Partnerbank noch andere Konten führen, beispielsweise über andere Fintech-Unternehmen wie Tomorrow oder Vivid Money.
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