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Am 1. Juli 2024 startet die zweite Hälfte des Jahres. Mittlerweile gab es schon einige Neuerungen wie etwa beim Elterngeld im April oder den höheren Löhnen für einige Branchen im Mai. Auch im Juli wird es wieder Anpassungen im finanziellen Bereich geben, die Millionen von Menschen betreffen. So wird es eine Rentenerhöhung geben, Autofahrer müssen sich umstellen und am Nebenkostenprivileg wird geschraubt. Außerdem werden Cannabisclubs und die Deckel von Getränkeflaschen thematisiert.  Einen Überblick über die neuen Regelungen gibt es hier.

Mehr Geld für Rentner ab Juli 2024

Zum 1. Juli steigen die Renten in Deutschland um 4,57 Prozent für mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Erstmals werden die Renten in Ost und West in gleichem Maße erhöht. Das bedeutet, dass eine Rente von 1.000 Euro um 45,70 Euro steigt.

Darüber hinaus erhalten ab Juli etwa drei Millionen Menschen einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente – je nach Rentenbeginn liegen die Werte zwischen 4,5 und 7,5 Prozent.  

Für diejenigen, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Rente gegangen sind, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt das Rentenplus 4,5 Prozent.   

Im Rahmen der Rentenanpassung steigen auch die Freibeträge für Hinterbliebenenrenten. Die Deutsche Rentenversicherung informiert darüber, dass der monatliche Freibetrag ab dem 1. Juli bei 1.038,05 Euro liegt (bisher 992,64 Euro). Für jedes waisenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag von 210,56 Euro auf 220,19 Euro. Eine Antragstellung ist dafür nicht erforderlich.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Lkw-Maut in Deutschland auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Bundesstraßen eingeführt. Handwerksbetriebe sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Der Bundesrat hat im Oktober 2023 einem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Änderungen für Schuldner im Juli 2024

Privatpersonen, die Schulden haben, dürfen einen gesetzlich geschützten Teil ihres Einkommens behalten. Diesen Anteil dürfen die Gläubiger nicht pfänden. Der Betrag, der als Pfändungsfreibetrag bekannt ist, wird ab dem 1. Juli 2024 erhöht. Ab diesem Zeitpunkt beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.491,75 Euro. Vorher waren es 1.402,28 Euro.

Kabelfernsehen: Gebühren nicht mehr umlagefähig

Ab Juli dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Durch das Nebenkostenprivileg war es möglich, günstigere Sammelverträge abzuschließen, die über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Nun müssen Millionen Mieter spätestens am 30. Juni geklärt haben, wie sie in ihrer Wohnung künftig fernsehen. Sind Sie betroffen, müssen Sie die Verträge nun selbst abschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie über Internet, Satellit oder Kabel Fernsehen schauen wollen.

Diäten für Bundestagsabgeordnet steigen

Diese Erhöhung könnte für Zündstoff sorgen. Ab Juli erhalten die 734 Bundestagsabgeordneten eine Gehaltserhöhung von sechs Prozent, was einer Steigerung der Abgeordnetenentschädigung um 635,50 auf 11.227,20 Euro pro Monat entspricht.

Die Diäten werden jährlich zum 1. Juli entsprechend der Nominallohnentwicklung angepasst. Zusätzlich zu diesem Betrag erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der Amtsausstattung. Diese liegt derzeit bei 5.051,54 Euro pro Monat. Mit diesem Betrag müssen die Abgeordneten alle Ausgaben decken, wie beispielsweise die Finanzierung eines Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.

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Blackbox und Assistenzsysteme werden im Auto Pflicht

Keine Panik. Sie müssen Ihr Auto nicht mit den Systemen nachrüsten. Aber wenn Sie Ihr Auto neu anmelden möchten, müssen Sie die neue Regel bereits beachten. Denn ab Juli 2024 müssen Fahrzeughalter, die ein neues Auto zulassen möchten, sicherstellen, dass es zwei Ausstattungsmerkmale gemäß der EU-Verordnung 2021/1958 aufweist. Diese Verordnung wurde bereits 2022 für neue Fahrzeugtypen beschlossen.

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neu zugelassene Pkw unter anderem mit einem sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Dieser speichert Daten ähnlich einer Blackbox. Die gespeicherten Daten können unter anderem zur Klärung von Unfällen genutzt werden.

Wie der ADAC berichtet, müssen in den neu zugelassenen Fahrzeugen eine Reihe von Fahrerassistenzsystemen integriert sein. Dazu gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).

Gasspeicherumlage steigt

Die Trading Hub Europe GmbH, die für das Marktgebiet im deutschen Gasmarkt verantwortlich ist, hat die Gasspeicherumlage ab dem 1. Juli 2024 auf 2,50 Euro pro Megawattstunde festgelegt. Zuvor betrug die Umlage 1,86 Euro pro Megawattstunde. Diese Entscheidung wurde aufgrund von Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz getroffen. Neukunden könnten durch die Erhöhung der Umlage höhere Kosten für Gasverträge erwarten. Die nächste Anpassung der Gasspeicherumlage ist für den 1. Januar 2025 geplant.

Cannabis: gemeinschaftlicher Anbau in Vereinen

Gemäß dem Cannabis-Gesetz ist es ab 1. Juli 2024 erlaubt, dass in speziellen Vereinen gemeinschaftlich Cannabis angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben wird. Jedoch ist der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz genannt werden, nicht gestattet. Die Vereine dürfen höchstens 500 Mitglieder haben und Cannabis nur in begrenzten Mengen an ihre Mitglieder abgeben, jedoch nicht verkaufen.

Verboten: lose Deckel bei Getränken

Aufgefallen sind Ihnen sicher schon die Verschlussdeckel, die an den Flaschen hängen. Für manche ein riesiges Ärgernis. Ab dem 3. Juli werden lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten, um die Menge an Müll in der Landschaft zu reduzieren. Das Verbot betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Betroffen sind etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen mit einem Volumen von bis zu drei Litern.

Was halten Sie von den neuen Änderungen im Juli 2024? Schreiben Sie uns Ihre Meinung gern per E-Mail an redaktion@biallo.de. Um in Sachen Finanzen auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir, unseren kostenlosen Newsletter zu abonnieren.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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