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Auf einen Blick
Ein neues Solargesetz soll die PV-Installation von Ballkonkraftwerken vereinfachen. Seit Juni 2023 fördert der Staat sogar die Anschaffung einer solchen Anlage mit einem Festbetragszuschuss von 300 Euro. Nun sind noch mehr Verbraucherinnen und Verbraucher daran interessiert, Solar-Strom vom Balkon zu bekommen. Gerade die Discounter bieten immer wieder preisgünstige Varianten an. So hatte etwa Netto ein Stecker-Solargerät für 500 Euro im Angebot.
Auch Aldi wirbt in seinem Onlineshop mit einer Balkon-PV-Anlage. Für gerade einmal 400 Euro sollen Sie den sauberen Strom direkt vom Balkon bekommen. Indessen gibt es eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Aldi-Konzern. Der Vorwurf: Irreführung bei den Angaben. Worum es genau geht? Wir verraten es Ihnen im Artikel.
Lesetipp: Neben den Balkonkraftanlagen gibt es auch Klein-Windkraftanlagen. Wir haben geschaut, ob sich die Alternative zum Solarstrom rechnet.
Je mehr Leistung eine Anlage bringt, desto mehr rechnet sich diese für den Käufer. Denn umso mehr Strom kann das Balkonkraftwerk produzieren. Der Vorteil: Sie als Käufer der Anlage nutzen diesen Strom zu Hause und reduzieren damit Ihre Stromkosten beim Stromanbieter.
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht davon aus, dass Aldi die Maximal-Leistung seines Balkonkraftwerks im Webshop zu hoch angibt. Zunächst folgte eine Abmahnung der Verbraucherschützer. Da Aldi darauf nicht reagierte, hat die Verbraucherzentrale Sachsen Klage auf Unterlassung der unzulässigen Werbung erhoben.
Aldi wirbt im Internet damit, dass seine PV-Anlage eine Ausgangsspitzenleistung von maximal 600 Watt hat. Dies ist allerdings nur die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Die maximale Leistung der beiden Solarmodule beträgt lediglich 350 Watt Peak. Die Verbraucherschützer werfen dem Discounter vor, mit einer falschen Gesamtleistung zu werben. Verbraucherinnen und Verbraucher würden durch die unwahre Tatsachenbehauptung in die Irre geführt werden.
Der Discounter sträubt sich derweil gegen die Behauptungen der Verbraucherschützer. Aldi ist überzeugt, dass die Adressaten nachvollziehen können, dass man sich bei den 600 Watt auf die Ausgangsspitzenleistung des Wechselrichters bezieht. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht das anders. Sie ist der Auffassung, dass bei diesem Angebot keine eindeutigen, nachvollziehbaren und korrekten Angaben gemacht wurden.
Doch das Landgericht Düsseldorf gibt der Verbraucherzentrale Sachsen recht. Am 5. April gab es ein Urteil gegen Aldi zur Unterlassung dieser Werbeaussage (Aktenzeichen 38 O 198/23). Das Gericht ist der Meinung, dass der Durchschnittsverbraucher zu Recht eine 600-Watt-Anlage erwarte.
Nach Aussagen von Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, hat Aldi die irreführende Werbung bereits korrieigert. "Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstreit damit beendet ist und das Unternehmen künftig rechtmäßig wirbt", so Hummel.
Wie sieht es bei Ihnen aus? Liebäugeln Sie damit, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen? Senden Sie uns gern Ihre Meinung an redaktion@biallo.de. Damit Sie keine Neuigkeiten aus dem Finanzbereich verpassen, empfehlen wir Ihnen, unseren kostenlosen Newsletter zu abonnieren.