Jetzt der Sammelklage gegen Audi anschließen

Diesel-Abgas-Skandal: Bis zu 14.000 Euro für Audi-Besitzer möglich

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 17.11.2021

Auf einen Blick

  • Besitzer eines Audi, VW oder Porsche mit bestimmten Motoren können wegen des Diesel-Abgas-Skandals auf einen Schadenersatz von bis zu 14.000 Euro hoffen.
  • Wir erklären, wie Sie sich auch ohne Rechtsschutzversicherung einer Sammelklage anschließen können. Ein Kostenrisiko bei negativem Ausgang gibt es nicht. Sie können also nur gewinnen.
  • Zum 31. Dezember 2021 droht Verjährung.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Durchschnittlich winken 8.000 bis 14.000 Euro Schadensersatz
  2. Keine Kosten bei negativem Urteil
  3. Teilnahme an Sammelklage schützt vor Verjährung
Video Thumbnail
Zum Aktivieren des YouTube-Videos klicken Sie bitte auf den Link unterhalb des Textes. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt und Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, um die Einbindung des Videos und die Funktionalität des Players zu realisieren. Google verarbeitet die Daten möglicherweise auch für eigene Zwecke, welche in deren Datenschutzhinweisen aufgeführt sind.
Datenschutzerklärung von Google    Datenschutzerklärung biallo.de

Zum 31. Dezember 2021 droht die Verjährung einiger Schadenersatzansprüche im Diesel-Skandal. Sie können sich jetzt ohne Kostenrisiko einer Sammelklage anschließen. Betroffen sind Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche mit einem V-TDI-Motor, welcher von Audi hergestellt wurde.

Die Anwaltskanzlei Gansel Rechtsanwälte bereitet eine Sammelklage gegen den Autohersteller vor, mit der sie die Audi AG unter Druck setzen wollen. Dr. Timo Gansel, Vorstand von Gansel Rechtsanwälte, ist der Meinung, dass Verbraucher und Verbraucherinnen mit der Sammelklage eine gute Chance auf Schadenersatz haben, da das Kraftfahrt-Bundesamt die betroffenen Motoren zurückruft. Da es bei der Sammelklage kein Kostenrisiko für die Teilnehmer gibt, ist diese vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung eine gute Chance. Mit der Sammelklage werden teure Einzel-Beweisaufnahmen umgangen und komplizierte Rechtsfragen einheitlich behandelt.

 

Durchschnittlich winken 8.000 bis 14.000 Euro Schadensersatz

Sollte das Urteil positiv ausfallen, erhalten Sie als Teilnehmer der Sammelklage etwa 15 bis 25 Prozent des individuellen Kaufpreises als Entschädigung. Die Anwaltskanzlei Gansel Rechtsanwälte hat in vergleichbaren Verfahren bisher Summen im Bereich zwischen 8.000 und 14.000 Euro erstritten. Sollte es zu einem außergerichtlichen Vergleich kommen, erhalten Sie einen Anteil der Vergleichssumme entsprechend Ihres individuellen Anspruchs. Egal, wie es für Sie ausgeht, Ihr Auto dürfen Sie laut den Rechtsanwälten in allen Fällen behalten.

Die Erfolgsaussichten schätzen die Gansel Rechtsanwälte als hoch ein. Dr. Timo Gansel: “Allein unsere Kanzlei hat bereits in hunderten VTDI-Verfahren für eine Entschädigung betrogener Fahrzeugkäuferinnen und Fahrzeugkäufer gesorgt.” Die Kanzlei rechnet mit einer kurzen und erfolgreichen Sammelklage.

 

Keine Kosten bei negativem Urteil

Die Teilnahme an der Sammelklage gegen Audi ist für Sie über die Gansel Rechtsanwälte kostenfrei und ohne Risiko. Sollte es also zu einem negativen Urteil kommen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Im Erfolgsfall wird eine Pauschale (35 Prozent) für den Kooperationspartner von Gansel Rechtsanwälte, der Firma Spreefeld, fällig. Diese finanziert den Prozess und übernimmt sämtliche Kosten der Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs.

 

Teilnahme an Sammelklage schützt vor Verjährung

Die meisten Aufforderungen an die Fahrzeughalter, ihre Dieselmotoren überarbeiten zu lassen, wurden im Jahr 2018 ausgesprochen beziehungsweise versandt. Aufgrund dessen drohen zum Jahresende 2021 die ersten Verjährungen. Eine Teilnahme an der Sammelklage kann Sie vor der Verjährung schützen. So haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Schadensersatz.

Vom offiziellen Rückruf sind einige Fahrzeuge der folgenden Auto-Modelle betroffen:

  • Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7
  • Porsche Cayenne, Panamera und Macan
  • VW Touareg (jeweils 3,0 l bis 4,2 l Hubraum)

Laut der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes sind vom Rückruf rund 250.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen.

Über die Redakteurin Franziska Baum

Alle Artikel der Redakteurin Franziska Baum ansehen
Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.