Gesundheitsvorsorge

Kassenleistungen werden als Selbstzahlerleistungen angeboten: Was Patienten wissen sollten

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 30.10.2024

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schreibt, dass viele Patienten bei Arztbesuchen für Leistungen zahlen müssen, die eigentlich von ihrer Krankenkasse übernommen werden sollten. Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sorgen immer wieder für Verwirrung und Frustration. Der vzbv hat einen Aufruf gestartet, um dieses Problem zu beleuchten und Lösungen zu finden.

Was ist das Problem?

Normalerweise übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen. Doch immer mehr Patienten berichten, dass Ärzte Kassenleistungen als IGeL verkaufen. Das bedeutet, dass Sie plötzlich für Leistungen zahlen sollen, die eigentlich von der Krankenkasse gedeckt sind. Der vzbv hat zahlreiche Rückmeldungen von Verbrauchern gesammelt, die von solchen Erfahrungen berichten.

So mussten etwa einige Patienten für eine Ultraschalluntersuchung der Brust zahlen, obwohl ein Verdacht auf eine bösartige Veränderung bestand. Andere berichten von Augenuntersuchungen, die als Selbstzahlerleistungen abgerechnet wurden. Besonders häufig betroffen ist die Hautkrebsfrüherkennung. Patienten berichten, dass sie die Kosten selbst tragen müssen oder Zuzahlungen leisten sollen, obwohl die Krankenkasse diese Leistung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre übernimmt.

Dass dieses Prozedere über verschiedene Facharztrichtungen hinweg betrieben wird, zeigt die folgende Grafik.

Die Rückmeldungen zu den selbst gezahlten eigentlichen Kassenleistungen kamen über alle Fachrichtungen hinweg.

Biallo News

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Warum zahlen Patienten trotzdem?

Viele Patienten nehmen die zusätzlichen Kosten in Kauf, weil sie sonst lange auf einen Termin bei einem anderen Arzt warten müssten. Diese Situation schwächt ihre Verhandlungsposition und erhöht die Bereitschaft, die Kosten zu übernehmen.

Der vzbv fordert, dass finanzielle Motive keinen Einfluss auf die ärztliche Versorgung haben dürfen. Ärzte sollten verpflichtet sein, Kassenleistungen auch als solche anzubieten. Zudem sollte das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 überarbeitet werden, um Patienten besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken zu schützen.

Wie können Sie sich schützen?

Wenn Sie beim Arztbesuch unsicher sind, fragen Sie gezielt nach, welche Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und informieren Sie sich über Ihre Rechte als Patient.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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