Non Fungible Token

Prämie für Token-Besitzer: Kaufland belebt wertlose NFTs wieder

Franziska Baum
Redakteurin
Veröffentlicht am: 26.10.2023

Auf einen Blick

  • Normalerweise kaufen Sie bei Kaufland alles Mögliche – von Lebensmitteln, über Haushaltsgeräte bis hin zu Kosmetik und Schmuck.
  • Aktuell läuft bei Kaufland eine Aktion, bei der Sie etwas verkaufen (umtauschen) können. Die Rede ist von Ihren wertlosen NFTs.
  • Wie die Umtauschaktion funktioniert, was Sie für Ihr NFT als Gegenwert erhalten und was es zu beachten gibt, erfahren Sie im Artikel.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Teilnahmebedingungen und Ablauf des Eintauschs
  2. Eingereichte NFTs werden manuell überprüft

Der Krypto-Markt und seine spekulativen NFTs (Non-Fungible Token) haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher in den Bann gezogen. Viele hofften beim Kauf der NFTs auf eine Wertsteigerung. Doch die Realität sieht oft anders aus: Der Wert vieler Blockchain-basierten Kunstwerke und Sammelstücke ist drastisch gesunken.

Selbst NFTs, die einst Tausende von Euro wert waren, haben heute nur noch einen Bruchteil dieses Werts. Kaufland sorgt in diesem Zusammenhang für eine unerwartete Überraschung: Die Supermarktkette bietet an, wertlose NFTs gegen Einkaufsgutscheine einzutauschen. Wie können Sie an der Aktion teilnehmen?

 

Teilnahmebedingungen und Ablauf des Eintauschs

„Tausche deine faulen NFTs gegen frisches Obst und Gemüse.” – Das ist der Slogan, mit dem Kaufland für seine Aktion wirbt. Um an der Aktion teilzunehmen, müssen einige Regeln beachtet werden. Jeder NFT-Besitzer kann nur einmal an der Umtauschaktion teilnehmen. Demzufolge kann pro Person auch nur ein NFT eingetauscht werden, selbst wenn Sie mehrere eingereicht haben. Wichtig: Das Erstellungsdatum des betreffenden NFTs muss vor dem Beginn der aktuellen Aktion am 19. Oktober 2023 liegen. Das NFT muss älter als einen Monat sein.

Zudem müssen die übertragenen NFTs auf Basis von Polygon erstellt worden sein. Achten Sie darauf, dass das mit Ihrem NFT verknüpfte Werk frei von Rechten Dritter ist, keine geltenden Gesetze oder moralischen Standards verletzt und keine Rechte Dritter beeinträchtigt.

Damit Sie Ihre NFTs bereitstellen können, wird MetaMask benötigt. Der Aktionszeitraum geht noch bis zum 30. Oktober 2023 um 12 Uhr. Schnell sein lohnt sich also. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Webseite von Kaufland.

 

Eingereichte NFTs werden manuell überprüft

Insgesamt werden während dieser Aktion maximal 1.500 NFTs akzeptiert. Als Belohnung für das eingetauschte NFT erhalten Sie einen Einkaufsgutschein im Wert von zehn Euro. Den Gutschein können Sie in allen teilnehmenden Kaufland-Filialen einlösen. Der Einkauf im Kaufland-Online-Shop ist ausgeschlossen. Auch die Einlösung an von Kaufland betriebenen Tankstellen ist nicht möglich. Eine Auszahlung des Guthabens als Bargeld ist ebenfalls ausgeschlossen.

Alle eingereichten NFTs werden innerhalb von drei Werktagen manuell überprüft. Sobald Ihr NFT freigegeben wurde, erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Die Einkaufsgutscheine werden frühestens nach Ablauf des Aktionszeitraums innerhalb von drei Werktagen per E-Mail zugestellt.

In der „Wall of Lame" (übersetzt bedeutet das so viel wie „Wand der Langweiligen“) veröffentlicht Kaufland die eingetauschten NFTs. Derzeit sind bereits etwas mehr als 200 NFTs zu sehen. Die Bilder sind teils so kurios, dass man sich fragt, warum diese überhaupt jemand gekauft hat. Gerade diejenigen, die einen ordentlichen Wertverlust einstecken mussten, werden sich dies auch fragen. Dennoch macht Kaufland mit dieser Aktion definitiv auf sich aufmerksam. Was Kaufland selber später mit den „gekauften“ NFTs machen möchte, ist noch unklar.

Als Kaufland-Kunde sollten Sie bei unaufgefordert zugesandten E-Mails im Namen des Lebensmittelhändlers darauf achten, dass es sich nicht um Phishing-Mails handelt.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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