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Auf einen Blick
In Deutschland ist die schriftliche Form der Kündigung Standard: Kündigungen werden im Idealfall per Einschreiben gesendet oder persönlich übergeben. Doch die immer zentralere Rolle von Messenger-Diensten wie WhatsApp bringt nun Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) auf eine neue Idee: Die Möglichkeit zur Kündigung per WhatsApp oder E-Mail soll in Zukunft möglich sein.
Noch ist in vielen Arbeitsverträgen geregelt, dass die Kündigung in schriftlicher Form zu erfolgen hat. Doch könnte es zukünftig möglich sein, die Kündigung in elektronischer Form zu übermitteln? Mithilfe des geplanten Bürokratieentlastungsgesetzes will Buschmann neue Wege gehen. Dafür hat das Bundesjustizministerium sogar die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgeschlagen.
Hintergrund der Überlegungen ist die zunehmende Verwendung von Messenger-Diensten in der Arbeitswelt und vor allem im alltäglichen Gebrauch. Die geplante Gesetzesänderung soll es den Mitarbeitern erleichtern, ihre Kündigung schnell und unkompliziert auszusprechen und dabei das Medium ihrer Wahl zu verwenden. Gleichzeitig soll gewährleistet sein, dass die Kündigung verbindlich ist und vom Arbeitgeber akzeptiert werden muss.
Mit der Änderung soll auch die Einhaltung von rechtlichen Fristen sichergestellt und erleichtert werden. Momentan müssen Sie darauf achten, dass Ihre schriftliche Kündigung für etwa Job oder Wohnung auch rechtzeitig bei dem Arbeitgeber oder Vermieter ankommt. Wenn Sie diese per Post versenden und nicht persönlich abgeben, wird die Wahrung der Frist noch einmal komplizierter. Per WhatsApp könnten Sie Ihr Schreiben als Foto pünktlich absenden. Das Original sollten Sie dennoch nicht entsorgen. Denn das könnten Arbeitgeber oder Vermieter noch anfordern.
Allerdings gibt es auch Bedenken, die in dieser Diskussion aufgeworfen werden: So könnte die Kündigung per Messenger-Dienst eine zu hohe Hürde darstellen, falls der Arbeitnehmer nicht über ein mobiles Gerät verfügt. Auch könnte der Empfänger der Kündigung nicht in der Lage sein, diese zu lesen. Ebenso ist zu bedenken, dass Kündigungen ohne Überlegungen versendet werden könnten.
Zudem stellt sich die Frage der Datensicherheit: Wenn Kündigungen über Messenger-Dienste ausgetauscht werden, besteht die Gefahr, dass die Daten in falsche Hände geraten oder unerwünscht versendet werden. Hier müssen aus Verbrauchersicht entsprechende Schutzmechanismen in die Gesetzesänderung einbezogen werden.
Insgesamt bleibt die Diskussion um die Kündigungen per Messenger-Dienst ein kontroverses Thema. Die Bundesregierung wird in den kommenden Monaten die Vor- und Nachteile einer solchen Gesetzesänderung abwägen und sich dann zu einer Entscheidung durchringen müssen. Wir sind gespannt, wie sich dieses Thema weiterentwickelt.
Wie finden Sie den Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann? Würden Sie Ihre Kündigung für Job oder Wohnung per WhatsApp versenden? Schicken Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema gern an redaktion@biallo.de. Wir empfehlen Ihnen, unseren Newsletter zu abonnieren, damit Sie keine News aus dem Finanzbereich verpassen.