

- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 19.06.2025


- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 3,00% - gültig bis 19.07.2025


- Basiszins: 1,45%
- Aktionszins: 2,95% - gültig bis 19.06.2025
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland Vermögenswerte im Wert von 121,5 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen übertragen, wie das Statistische Bundesamt bekannt gab. Das stellt den höchsten bisher verzeichneten Wert dar.
Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sei im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 19,8 Prozent gestiegen, nachdem es 2022 um 14 Prozent gesunken war.
Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg im Jahr 2023 auf insgesamt 11,4 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dabei entfielen 7,7 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer (-4,5 Prozent) und 4,1 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer. Letztere verzeichnete einen bemerkenswerten Anstieg von 24,9 Prozent im Vergleich zu 2022.
Anteile an Kapitalgesellschaften wurden mit einem Wert von 10,3 Milliarden Euro veranlagt, was einem Anstieg von 19,5 Prozent entspricht. Das Grundvermögen, bestehend aus unbebauten und bebauten Grundstücken, stieg um 18,2 Prozent auf 45,6 Milliarden Euro. Das übrige Vermögen, zu dem Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine zählen, wuchs um 7,6 Prozent auf 37,2 Milliarden Euro. Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen blieb unverändert bei 1,5 Milliarden Euro.
Durch Schenkungen wurden Vermögenswerte im Wert von 60,3 Milliarden Euro übertragen, was eine Steigerung von 44,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Ein wesentlicher Treiber dieses Anstiegs war das geschenkte Betriebsvermögen, das 24,8 Milliarden Euro ausmachte und sich damit im Vergleich zu 2022 verdoppelte (+100,7 Prozent). Darunter vervierfachten sich die übertragenen Großerwerbe beinahe.
Das durch Erbschaften und Vermächtnisse berücksichtigte steuerliche Vermögen nahm um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro zu. Dabei wurden insbesondere 32,1 Milliarden Euro an übrigen Vermögen (+8,6 Prozent) und 26,4 Milliarden Euro an Grundvermögen (+11,1 Prozent) übertragen. Das geerbte Betriebsvermögen stieg um 22,3 Prozent auf 5,0 Milliarden Euro. Innerhalb dieser Kategorie wuchs das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023.
Die Zahlen verdeutlichen den wachsenden Trend zur Vermögensübertragung innerhalb der Familie und die zunehmende Bedeutung steuerlicher Aspekte bei der Planung solcher Übertragungen. Beachtet werden muss, dass die meisten Vermögensübertragungen innerhalb der Freibeträge liegen, für die keine Steuern anfallen. Diese Vermögensübergänge werden nicht erfasst.
Sie möchten über Geld- und Verbraucherthemen auf dem Laufenden bleiben? Dann laden wir Sie herzlich ein, unseren kostenlosen biallo.de-Newsletter zu abonnieren!
Es gibt gute Gründe, eine Immobilie zu vererben und nicht zu verschenken. Dann so behalten Sie als Erblasser oder Erblasserin Flexibilität und finanzielle Freiheit. Wie Sie mit einem Testament oder einem Vermächtnis bereits zu Lebzeiten vorsorgen und künftigen Streit um die Immobilien-Erbschaft im Vorfeld vermeiden. Lesen Sie dazu einen weiteren Ratgeber auf biallo.de.
Quelle: Statistisches Bundesamt