Der Krieg in der Ukraine sorgt weiterhin für das Voranschreiten der Krise und steigende Preise in allen Bereichen. Von den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird nach wie vor eine Entlastung gefordert. Deswegen hatten sich am Mittwoch die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit der Bundesregierung um Kanzler Olaf Scholz (SPD) zusammengesetzt. Ziel der Konferenz war es, ein weiteres Entlastungspaket zu schnüren.
Kanzler Scholz betonte in der Pressekonferenz nach der Sitzung, dass es wichtig sei, dass „die Bürgerinnen und Bürger keine Angst vor ihren Rechnungen haben müssen“. Unter anderem sprach Scholz auch über die Flüchtlinge aus der Ukraine. Der Bund möchte im kommenden Jahr 1,5 Milliarden Euro für die Länder zur Verfügung stellen, damit diese die Aufgaben in diesem Zusammenhang bewältigen können. Doch auch für jeden Einzelnen solle es eine spürbare Entlastung geben.
49-Euro-Ticket – Deutschlandticket
Nachdem es in diesem Jahr bereits das 9-Euro-Ticket gab und viele Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Maßnahme Geld sparen konnten, ist nun der Nachfolger beschlossen worden: das 49-Euro-Ticket. Neben der finanziellen Entlastung steht auch der klimatechnische Aspekt im Raum. Denn die öffentlichen Verkehrsmittel sollen attraktiver werden, sodass am Ende mehr Menschen das Auto stehen lassen.
Ministerpräsident Stephan-Peter Weil (SPD) aus Niedersachsen kündigt das Ticket nach Möglichkeit zum 1. Januar 2023 an. Das digitale und bundesweit gültige Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll es zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement geben. Der Bund will dafür ab 2023 jährlich 1,5 Milliarden Euro zum Verlustausgleich zur Verfügung stellen. Auch die Länder wollen sich in gleicher Höhe daran beteiligen.
Energiepreisbremse
Ab dem kommenden Jahr bis befristet Ende April 2024 soll eine Strom- und Gaspreisbremse greifen. Durch die Preisentwicklung seien die Bürgerinnen und Bürger stark belastet. Aber auch Handwerksbetriebe und Unternehmen sollen entlastet werden.
Strompreise bezahlbar machen
In der Presskonferenz sprach Kanzler Scholz davon, die Preise beim Strom auf 40 Cent zu deckeln. Bereits zum 1. Januar 2023 sollen Sie entlastet werden. Der Preis gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Im Industriebereich soll der Preis auf 13 Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden. Dafür soll dies aber nur für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten. Zudem sollen die Netzentgelte 2023 auf gleichem Niveau bleiben.
Gaspreise deckeln
Spätestens ab März 2023 – eventuell auch rückwirkend zu Anfang Februar – soll die Entlastung bei den Gaspreisen kommen. So sollen die Preise hier auf zwölf Cent je Kilowattstunde gedeckelt werden. Angedacht ist, dass Sie 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu diesem verminderten Gaspreis beziehen können. Für Fernwärme wurde ein Preis von 9,5 Cent festgelegt. Damit liegen die Preise deutlich unter den aktuellen Marktpreisen.
Auch für dieses Jahr soll es noch eine Soforthilfe geben. So will der Bund die Abschlagszahlungen im Dezember für Privathaushalte übernehmen.
Für die Industrie gilt die Gaspreisbremse für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Bereits ab Januar 2023 soll der Preis auf netto sieben Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
Die konkreten Regelungen sollen laut Bundeskanzler Scholz zum 18. November im Kabinett auf den Weg gebracht werden.
Wie soll die Energiepreisbremse finanziert werden?
Bei so viel Entlastungen könnten Sie sich fragen, woher die Regierung und die Länder das Geld nehmen wollen? Hier sollen Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen und Raffinerien abgeschöpft werden. Für besonders betroffene Bereiche sowie Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen solle es Härtefallregelungen geben. Weitere Hilfen sind für Sport- und Kultureinrichtungen sowie Stadtwerke vorgesehen. Dafür werden die Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds genutzt.
Wohngeldreform
Auch beim Wohngeld wurde geschraubt. Bund und Länder wollen sich die Kosten der Wohngeldreform zur Hälfte teilen. Zusätzlich bezahlt der Bund einen weiteren Heizkostenzuschuss, um besonders Betroffene zu entlasten. Anspruch auf diesen Zuschuss haben diejenigen, die auch Wohngeld erhalten. Auch Empfänger von BAföG und Berufsausbildungshilfen sollen in den Genuss des Heizkostenzuschusses kommen.
Ab dem 1. Januar 2023 wird sich der Kreis der Verbraucherinnen und Verbraucher erweitern, die Anspruch auf Wohngeld haben. Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug werden künftig rund zwei Millionen Haushalte mit niedrigen Einkommen in der Lage sein, Wohngeld zu beziehen. Derzeit beziehen 640.000 Haushalte Wohngeld.
Kindergeld und Kinderfreibetrag werden angehoben
Aufgrund der besonders hohen Inflation möchten Bund und Länder Sie vor zusätzlichen Belastungen schützen. Als Ziel sollen die Folgen der kalten Progression bei der Einkommensteuer ausgeglichen werden. Konkret heißt das, dass im Inflationsausgleichsgesetz der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unterhaltshöchstbetrag sowie Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben werden. Derzeit wird über diesen Ausgleich im Parlament noch abgestimmt. Kommt es zu einer Einigung, könnten rund 48 Millionen Menschen von der Maßnahme profitieren.
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