





Auf einen Blick
Jeden Monat gibt es neue Regelungen, die Sie als Verbraucherin oder Verbraucher auf dem Schirm haben sollten. Mal sind es Bonuszahlungen von Stadt und Land, die Sie erwarten und ein anderes Mal werden neue Gesetze erlassen.
Wir haben Sie bereits darüber informiert, dass ab Oktober eine neue Verordnung gilt und damit zahlreiche Immobilienbesitzer aufgrund der Spar-Verordnung aktiv werden und die Gasheizungen überprüfen lassen müssen. Das ist aber nicht die einzige Regelung, die ab Oktober 2022 gilt.
Die Regierung hatte es im Wahlkampf versprochen. Zuvor wurde der Mindestlohn bereits auf 10,45 Euro angehoben. Ab Oktober 2022 steigt der Mindestlohn nun auf die zwölf Euro, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Wahlkampfversprechen in Aussicht gestellt hatte. Gerade für Geringverdiener ist dies eine deutliche Verbesserung. Mit dem neuen Mindestlohn dürfte im Portemonnaie dieser nicht mehr so ein großes Loch klaffen.
Auch bei den sogenannten Minijobs und Midi-Jobs gibt es ab sofort die Möglichkeit, mehr zu verdienen. Bei Minijobs steigt die Verdienstobergrenze von 450 Euro auf 520 Euro. Mit einem Midi-Job wird es noch deutlicher. Hier steigt die Verdienstobergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro. Mehr zu den Erhöhungen bei Minijobs und Midi-Jobs erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Wenn noch nicht geschehen, sollten Immobilien- und Grundstücksbesitzer schnell aktiv werden. Denn noch bis zum 31. Oktober 2022 haben Sie Zeit, die Grundsteuererklärung abzugeben. Verpassen Sie diesen Termin, müssen Sie mit einem Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder gar mit Zwangsgeldern rechnen. Zwar äußerte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zu einer Verlängerung der Abgabefrist als Option. Da es dafür aber keine gesetzliche Regelung gibt, müssen dies die Länder selbst festlegen. Also lieber pünktlich sein mit der Abgabe der Erklärung als am Ende eine zu hohe Grundsteuer zu bezahlen, weil diese dann vom Land berechnet wurde.
Übrigens: Mit der besten Grundsteuersoftware erledigen Sie die Grundsteuererklärung zügig und einfach.
Nein, nicht komplett die gesamte Mehrwertsteuer. Auf sieben Prozent sinkt lediglich die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme. Die Gasumlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher dagegen wurde gekippt und soll nun doch nicht kommen. Mit einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro will die Regierung die Preise für Strom und Gas stabil halten.
Ab 1. Oktober werden die Festnetzanschlüsse der Telekom um zwei Euro teurer. Diese Änderung betrifft nicht nur Neukunden. Auch Bestandskunden sind von der Erhöhung betroffen. Über die Maßnahme wurden die Kunden bereits im August per Brief informiert. Sind Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, können Sie den Vertrag auch jetzt noch kündigen. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, laut Telekom, welches innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt des Schreibens gültig ist.
Neben diesen Änderungen, die den Finanzsektor betreffen, gibt es weitere Neuerungen. So gibt es unter anderem einen neuen Fragenkatalog für die Führerscheinprüfung. Ebenso gibt es neue Corona-Regeln, auf die wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen.
Ob Sie durch die Maßnahmen am Ende mehr oder weniger Geld in der Tasche haben, bleibt abzuwarten. Wenn das Geld aber einmal nicht reichen sollte, könnten Sie sich mit einem Ratenkredit behelfen, den es bei einigen Anbietern noch zu Niedrigzinsen gibt. Schauen Sie sich unseren Ratenkredit-Vergleich an und suchen Sie die für sich passende Bank heraus.