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Strompreise

Ungerecht: Energierechtsberatung durch Verbraucherzentralen nicht immer kostenfrei

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 01.07.2024

Auf einen Blick

  • Energieversorger kündigen Verträge oder erhöhen die Abschlagszahlungen.
  • Ob das Vorgehen rechtens ist, ist für den Laien schwer einzuschätzen.
  • Die Verbraucherzentralen bieten eine Energierechtsberatung an, teilweise sogar kostenlos. Wir haben genauer nachgefragt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Verbraucherzentrale Brandenburg prüft Vorgehen der Energiekonzerne kostenlos
  2. Bieten andere Verbraucherzentralen die Energierechtsberatung auch kostenlos an?

Steigende Preise und die Energiekrise sorgen dafür, dass nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher sparen müssen. Auch die Energieversorger setzen den Rotstift an und kündigen Verträge oder erhöhen die Abschlagszahlungen deutlich. Die meisten von Ihnen kennen sich rechtlich gesehen bei diesem Thema nicht aus. Bei den Verbraucherzentralen können Sie sich rund um das Thema Energierecht beraten lassen. Allerdings ist das nur in einigen Bundesländern kostenfrei. In anderen Bundesländern kassieren die Verbraucherschützer eine Gebühr. Doch damit nicht genug. Die Tarife für die Beratung der Verbraucherzentrale sind in Deutschland auch noch unterschiedlich.

Gestiegene Kosten können Sie nicht nur kompensieren, indem Sie Strom sparen und weniger Wasser verbrauchen. Es gibt zudem ein großes Sparpotenzial im Alltag, welches wir Ihnen in unserem großen Ratgeber mit zahlreichen Spartipps vorstellen.

 

Verbraucherzentrale Brandenburg prüft Vorgehen der Energiekonzerne kostenlos

Ob die Kündigungen oder Preiserhöhungen rechtens sind, prüfen die Verbraucherzentralen im Rahmen ihrer Energierechtsberatung. Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg fällt dafür normalerweise ein Eigenanteil von 15 Euro für 30 Minuten an. Doch angesichts der aktuellen Situation und des gestiegenen Informationsbedarfs hat sich die Verbraucherzentrale Brandenburg entschlossen, diese Beratung gratis anzubieten.

Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg, äußert sich wie folgt zu diesem Thema:

“Probleme rund um Energieverträge und -kosten waren bereits im vergangenen Jahr der häufigste Grund für eine Beratung bei der Verbraucherzentrale. Das hat sich mit der aktuellen Energiepreiskrise jetzt verschärft. Wir erleben einen sehr großen Informationsbedarf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. In solch einer Lage ist es besonders wichtig, dass Menschen mit Sorgen und Problemen Zugang zu relevanten Informationen haben. Deswegen bieten wir jetzt auch die Energierechtsberatung kostenfrei an.”

Damit Sie in den Genuss der Gratis-Energierechtsberatung kommen, müssen Sie einen Termin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg vereinbaren. Das können Sie über die Terminbuchung im Internet machen oder Sie rufen unter 0331/98229995 an. Das Telefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr besetzt. Sie entscheiden, ob Sie eine telefonische Beratung, die persönliche Beratung oder die Beratung im Digimobil via Videochat bevorzugen.

 

Bieten andere Verbraucherzentralen die Energierechtsberatung auch kostenlos an?

Die Verbraucherzentralen sind in Deutschland regional organisiert. Das bedeutet, dass Sie eine Beratung nur bei der für Sie zuständigen Verbraucherzentrale erhalten. Sie können die kostenlose Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Brandenburg also nicht nutzen, wenn Sie in Sachsen oder Hessen wohnen. 

Wir haben dies zum Anlass genommen und bei den anderen Verbraucherzentralen nachgehakt. Wird die Energierechtsberatung dort ebenfalls kostenfrei angeboten?

Folgende Verbraucherzentralen haben uns geantwortet:

Baden-Württemberg – kostenpflichtig

Wünschen Sie in Baden-Württemberg eine persönliche Energierechtsberatung, so kostet diese 22 Euro für 20 Minuten (danach elf Euro je weitere zehn Minuten). Auch eine schriftliche Anfrage kostet 22 Euro. Für 1,75 Euro/Minute besteht auch die Möglichkeit, sich telefonisch beraten zu lassen (mobil könnte teurer sein).

Berlin – telefonisch kostenlos

In der Landeshauptstadt kostet die persönliche und auch die telefonische (länger als zehn Minuten) Energierechtsberatung bei der Verbraucherzentrale 20 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (ALG II), BAFöG oder Grundsicherung erhalten bei Vorlage des Bescheids oder eines gleichwertigen Nachweises 50 Prozent Rabatt. Da die Beratungsnachfrage sehr stark gestiegen ist, hat die Verbraucherzentrale Berlin vor zwei Wochen eine Service-Hotline (030 214 85-200) für eine kostenfreie Energierechtsberatung eingeführt. Somit wird eine kostenfreie, kurzfristige telefonisch Beratung angeboten. Dabei soll die Beratung nicht länger als zehn Minuten dauern.

Für das persönliche Gespräch und auch die längere telefonische Beratung sollen Termine vereinbart werden.

Hamburg – teils kostenlos

Die Hamburger Verbraucherzentrale bietet derzeit ein extra gefördertes kostenloses Beratungsangebot zu Energiekostenabrechnungen. Die reguläre Energierechtsberatung ist weiterhin kostenpflichtig. Sie kostet 25 Euro für 20 Minuten und ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Die persönliche Kurzberatung zum Thema Energiekostenabrechnung bis zu 20 Minuten (Einschätzung zu Verbrauch, Transparenz und Plausibilität der Preise für Abrechnungen von Strom, Gas und Fernwärme im Jahr 2022) ist unentgeltlich und findet in Kooperationen mit den Hamburger Mietervereinen statt.

Die telefonische Kurzberatung ist ohne Termin unter der Rufnummer 0900 1 775 441 möglich. Sie findet donnerstags von 14 bis 18 Uhr statt. Die Kosten betragen 2,00 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, mobil kostet mehr.

Hessen – kostenfrei

Wenn Sie in Hessen wohnen, können Sie sich zu verschiedenen Energiethemen kostenfrei per Hotline beraten lassen. Dafür gibt es verschiedene Rufnummern und Sprechzeiten:

  • Steigende Energiepreise: Telefon 069 - 97 19 40 247; Montag, Mittwoch und Donnerstag: 10 bis 14 Uhr
  • Beratung bei Energieschulden: Telefon 06142 - 94 190 10; Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 9 Uhr bis 13 Uhr, Mittwoch: 9 Uhr bis 17 Uhr
  • Energie-Einsparberatung: Telefon 0800 - 809 802 400 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunkteilnehmer); Montag bis Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr, Freitag: 8 Uhr bis 16 Uhr

Niedersachsen – kostenpflichtig

Sowohl in Präsenz als auch am Telefon wird in Niedersachsen die Energierechtsberatung kostenpflichtig angeboten. Sie zahlen hier 20 Euro für 30 Minuten. Droht allerdings eine Energiesperre oder wurde bereits eine Sperre verhängt, können Verbraucherinnen und Verbraucher aus Niedersachsen eine kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen. Außerdem können sich die niedersächsischen Einwohnerinnen und Einwohner an den Bund der Energieverbraucher wenden.

NRW – kostenpflichtig

Die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW kostet 20 Euro, eine Rechtsvertretung gegenüber Anbietern kostet weitere 30 Euro. Können Sie einen Nachweis eines Transferleistungsbezugs vorlegen, ist die Beratung kostenlos. Um möglichst vielen Ratsuchenden zu helfen, bietet die Verbraucherzentrale NRW auch eine entgeltfreie Erstberatung. Geplant ist zusätzlich ein Online-Vortrag zum Energierecht als digitale Sprechstunde anzubieten.

Rheinland-Pfalz – teils kostenlos

Wenn Sie lediglich eine Kurzberatung per Telefon in Anspruch nehmen, kostet Sie die Energierechtsberatung in Rheinland-Pfalz unter der Rufnummer 0800 - 6075500 nichts. Eine individuelle und persönliche Beratung in Energierechtsfragen wird mit 20 Euro in Rechnung gestellt. Wird zudem Schriftverkehr mit der Anbieterseite geführt, kostet dies zusätzlich noch einmal 20 Euro. Auch hier findet die persönliche Energierechtsberatung ausschließlich nach Terminvereinbarung statt.

Saarland – kostenpflichtig

Im Saarland kostet die Energierechtsberatung 17,00 Euro je angefangene 20 Minuten, im Falle einer Rechtsbesorgung zahlen Sie zusätzlich 30 Euro. Für Leistungsempfänger kostet die Beratung pauschal zehn Euro. Die Rechtsbesorgung würde dann zusätzlich 15 Euro betragen.

Ferner bietet die Meldestelle zur Vermeidung von Stromsperren eine kostenlose Beratung, wenn Ihnen eine Stromsperre droht.

Sachsen – kostenpflichtig

In Sachsen wird an insgesamt 13 verschiedenen Standorten zum Thema Energierecht beraten. Für die Beratung nehmen die Sachsen 15 Euro pro 30 Minuten. 

Sachsen-Anhalt – kostenlos

Als aktuell eines der wenigen Bundesländer bietet auch Sachsen-Anhalt die Energierechtsberatung derzeit aufgrund der aktuellen Energiepreiskrise kostenfrei an.

Alle weiteren Verbraucherzentralen haben sich bis Redaktionsschluss nicht auf unserer Anfrage zurückgemeldet. 

Zusammenfassend wird aber deutlich, dass in den wenigsten Bundesländern die persönliche Energierechtsberatung kostenfrei ist. Die telefonischen Kurzberatungen werden dagegen öfter gratis angeboten, sind aber zeitlich begrenzt. Dennoch sind die Verbraucherzentralen sicher ein guter Anlaufpunkt, wenn Sie Fragen bezüglich des Energierechts haben.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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