Steigende Preise und die Energiekrise sorgen dafür, dass nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher sparen müssen. Auch die Energieversorger setzen den Rotstift an und kündigen Verträge oder erhöhen die Abschlagszahlungen deutlich. Die meisten von Ihnen kennen sich rechtlich gesehen bei diesem Thema nicht aus. Bei den Verbraucherzentralen können Sie sich rund um das Thema Energierecht beraten lassen. Allerdings ist das nur in einigen Bundesländern kostenfrei. In anderen Bundesländern kassieren die Verbraucherschützer eine Gebühr. Doch damit nicht genug. Die Tarife für die Beratung der Verbraucherzentrale sind in Deutschland auch noch unterschiedlich.
Gestiegene Kosten können Sie nicht nur kompensieren, indem Sie Strom sparen und weniger Wasser verbrauchen. Es gibt zudem ein großes Sparpotenzial im Alltag, welches wir Ihnen in unserem großen Ratgeber mit zahlreichen Spartipps vorstellen.
Verbraucherzentrale Brandenburg prüft Vorgehen der Energiekonzerne kostenlos
Ob die Kündigungen oder Preiserhöhungen rechtens sind, prüfen die Verbraucherzentralen im Rahmen ihrer Energierechtsberatung. Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg fällt dafür normalerweise ein Eigenanteil von 15 Euro für 30 Minuten an. Doch angesichts der aktuellen Situation und des gestiegenen Informationsbedarfs hat sich die Verbraucherzentrale Brandenburg entschlossen, diese Beratung gratis anzubieten.
Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg, äußert sich wie folgt zu diesem Thema:
“Probleme rund um Energieverträge und -kosten waren bereits im vergangenen Jahr der häufigste Grund für eine Beratung bei der Verbraucherzentrale. Das hat sich mit der aktuellen Energiepreiskrise jetzt verschärft. Wir erleben einen sehr großen Informationsbedarf bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. In solch einer Lage ist es besonders wichtig, dass Menschen mit Sorgen und Problemen Zugang zu relevanten Informationen haben. Deswegen bieten wir jetzt auch die Energierechtsberatung kostenfrei an.”
Damit Sie in den Genuss der Gratis-Energierechtsberatung kommen, müssen Sie einen Termin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg vereinbaren. Das können Sie über die Terminbuchung im Internet machen oder Sie rufen unter 0331/98229995 an. Das Telefon ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr besetzt. Sie entscheiden, ob Sie eine telefonische Beratung, die persönliche Beratung oder die Beratung im Digimobil via Videochat bevorzugen.
Bieten andere Verbraucherzentralen die Energierechtsberatung auch kostenlos an?
Die Verbraucherzentralen sind in Deutschland regional organisiert. Das bedeutet, dass Sie eine Beratung nur bei der für Sie zuständigen Verbraucherzentrale erhalten. Sie können die kostenlose Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Brandenburg also nicht nutzen, wenn Sie in Sachsen oder Hessen wohnen.
Wir haben dies zum Anlass genommen und bei den anderen Verbraucherzentralen nachgehakt. Wird die Energierechtsberatung dort ebenfalls kostenfrei angeboten?
Folgende Verbraucherzentralen haben uns geantwortet:
Baden-Württemberg – kostenpflichtig
Wünschen Sie in Baden-Württemberg eine persönliche Energierechtsberatung, so kostet diese 22 Euro für 20 Minuten (danach elf Euro je weitere zehn Minuten). Auch eine schriftliche Anfrage kostet 22 Euro. Für 1,75 Euro/Minute besteht auch die Möglichkeit, sich telefonisch beraten zu lassen (mobil könnte teurer sein).
Berlin – telefonisch kostenlos
In der Landeshauptstadt kostet die persönliche und auch die telefonische (länger als zehn Minuten) Energierechtsberatung bei der Verbraucherzentrale 20 Euro. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (ALG II), BAFöG oder Grundsicherung erhalten bei Vorlage des Bescheids oder eines gleichwertigen Nachweises 50 Prozent Rabatt. Da die Beratungsnachfrage sehr stark gestiegen ist, hat die Verbraucherzentrale Berlin vor zwei Wochen eine Service-Hotline (030 214 85-200) für eine kostenfreie Energierechtsberatung eingeführt. Somit wird eine kostenfreie, kurzfristige telefonisch Beratung angeboten. Dabei soll die Beratung nicht länger als zehn Minuten dauern.
Für das persönliche Gespräch und auch die längere telefonische Beratung sollen Termine vereinbart werden.