Der Sommer ist nicht mehr fern und die Urlaubszeit kann hoffentlich bald beginnen. Reisen mit einem Wohnmobil oder dem Wohnwagen werden dabei immer beliebter. Wenn Sie ein solches Gefährt nicht Ihr Eigen nennen können, dann mieten Sie es sich doch einfach. Neben professionellen Vermietern wie dem ADAC finden Sie im Internet auch Plattformen mit privaten Wohnmobil-Vermietern, die damit die Finanzierung des eigenen Campers sichern oder sich damit sogar etwas hinzuverdienen.
Bei der Auswahl der mobilen Ferienwohnung müssen Sie allerdings einiges beachten. Hier kommt es nicht nur darauf an, wie viele Personen Sie in Ihrem Urlaub unterbringen wollen und welchen Luxus auf vier Rädern Sie genießen möchten. Die wichtige Frage vor Fahrtantritt: Dürfen Sie dieses Fahrzeug mit Ihrer Fahrerlaubnis fahren?
Welche Fahrerlaubnis benötigen Sie für ein Wohnmobil?
Bei der Wahl des Wohnmobils dürfen Sie sich nicht nur nach dem Platzangebot richten. Auch das Gewicht des Fahrzeuges und die Führerscheinklassen, die Sie besitzen, sind entscheidend. Beim Gewicht des Fahrzeuges ist nicht das tatsächliche Gewicht ausschlaggebend, sondern das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnmobils. Diese Angabe können Sie beim Vermieter erfragen oder selbst nachschauen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) finden Sie die technisch zulässige Gesamtmasse hinter dem Punkt “F.1”.
Überschreitet das zGG des Wohnmobils nicht die 3.500 Kilogramm, wie zum Beispiel beim Mooveo TEI 74EBH oder dem Carthago C-line I, können Sie das Fahrzeug mit dem Pkw-Führerschein der Klasse B führen. Einen Anhänger mit einem zGG von nicht mehr als 750 Kilogramm dürfen Sie dann auch noch anhängen. Hat der Anhänger ein höheres Gesamtgewicht, dürfen die zulässigen Gesamtgewichte von Fahrzeug und Anhänger die 3.500 Kilogramm nicht überschreiten.
Beispiel: Der Pkw hat ein zGG von 2.500 Kilogramm - dann dürfen Sie einen Anhänger mit einem zGG bis zu 1.000 Kilogramm anhängen.
Dürfen Sie mit der Klasse B einen Wohnanhänger ziehen?
Als Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B wird es schwierig, mit einem Pkw einen Wohnanhänger zu ziehen. Außer es handelt sich um einen sogenannten Mini-Caravan. Die meisten Pkw mit denen Sie einen großen Wohnanhänger ziehen würden, haben ein zGG von 2.000 - 2.200 Kilogramm (zum Beispiel VW Touran 2.110 kg, VW T6 3.080 kg, Opel Zafira 2.150 kg, Opel Vivaro 2.900 kg).
Ein Wohnwagen hat ein zGG von circa 1.500 Kilogramm (zum Beispiel Dethleffs Camper 460 EL). Um diese Fahrzeugkombination fahren zu dürfen, reicht die Klasse B nicht mehr aus. Sie benötigen zumindest den Zusatzvermerk 96 in Ihrem Führerschein. Flexibler sind Sie mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE. Was der Vermerk bedeutet und welche Fahrzeugkombinationen Sie mit der Klasse BE fahren dürfen. erklären wir Ihnen weiter unten.
Was bedeutet der Zusatz B96?
B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Es ist ein Zusatzvermerk, den Sie in Ihren Führerschein eingetragen bekommen, wenn Sie einen Kurs bei einer Fahrschule absolviert haben. Eine Prüfung müssen Sie nicht ablegen. Doch was dürfen Sie mit dem Zusatz B96 führen?
Es handelt sich um eine Erweiterung des Anhängergewichtes. Ist auf Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl B96 eingetragen, dürfen Sie einen Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 3.500 Kilogramm führen mit dem ein Anhänger mit einem zGG von mehr als 750 Kilogramm gezogen wird. Dabei darf die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger ein zGG von 4.250 Kilogramm nicht überschreiten.
Beispiel: Der Pkw hat ein zGG von 2.500 Kilogramm - dann dürfen Sie einen Anhänger mit einem zGG bis zu 1.750 Kilogramm anhängen.