
Zwar ist die Wahrscheinlichkeit eines Blitzschlages äußerst gering, doch wenn es kracht, sind die Schäden meist immens. Deshalb ist eine Blitzschutzanlage ein elementarer Schutz für jedes Gebäude. Zwar gebe es laut Immobilienverband Deutschland (IVD) eine gesetzliche Installationspflicht erst bei Wohngebäuden ab einer Höhe von 20 Meter. Doch viele Versicherungen begleichen den Schaden erst, wenn eine solche Anlage nachgewiesen werden kann.
"Der finanzielle Aufwand von 2.500 Euro für eine nachträgliche Installation einer solchen Anlage ist deutlich geringer als die aufkommenden Kosten bei einem möglichen Blitzeinschlag", erklärt Sun Jensch, Geschäftsführerin des IVD.
Die Gebäudeversicherung zahlt dabei für Blitzschäden am Gebäude, so etwa am Dach oder bei eingebauten Elektroinstallationen, die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat, wie dem Fernseher oder dem Computer.
Wichtig: Überspannungsschäden müssen in der Regel mit einer Extra-Klausel abgesichert werden.
kps
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Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de