Festgeld ist eine verzinste Kapitalanlage bei Banken und Sparkassen. Sparer legen ihr Geld für einen bestimmten Zeitraum fest an und erhalten dafür einen garantierten Festzins. Festgeld zeichnet sich durch Kapitalsicherheit, Renditegarantie und Gebührenfreiheit aus. Dank festgeschriebener Zinsen bis zum Ende der Laufzeit ist das Sparergebnis im voraus kalkulierbar. Kursverluste sind ausgeschlossen.
Festgeld wird von der Bank mit einem garantierten Zinssatz ausgestattet. Entscheidend für die Höhe der Zinsen sind der Anlagebetrag, die Laufzeit und das allgemeine Zinsniveau. Als Faustregel gilt: Je höher der Anlagebetrag und/oder jeder länger die Laufzeit, desto höher fällt der Festzins aus. Die Festgeld-Verzinsung ist über die festgelegte Spardauer gleich hoch und kann nicht von der Bank oder Sparkasse verändert werden.
Die Sparergebnis einer Festgeld-Anlage hängt vom Zinssatz und von der Anlagedauer ab. Beträgt die Laufzeit ein Jahr und der Festzins 4 Prozent, so würde das Sparergebnis exakt dem Zinssatz von 4 Prozent gleichen. Wird das Geld ein halbes Jahr zu gleichen Konditionen festgeschrieben, so sinkt die Rendite aufs Jahr gesehen auf 2 Prozent. Bei längeren Laufzeiten hebelt der Zinseszinseffekt das Sparergebnis über den Zinssatz, vorausgesetzt das Geld verbleibt nach Jahresablauf auf dem Konto und verzinst sich erneut. Beispiel: Anlagesumme 10.000 Euro, Laufzeit 3 Jahre, Zinssatz 4 Prozent. Die Rendite im 1. Jahr beträgt 4 Prozent. Im 2. Jahr addiert sich das Sparergebnis auf 8,16 Prozent (Durchschnittsrendite 4,08 %) und im dritten Jahr auf 12,49 Prozent (Durchschnittsrendite 4,16 %).
Festgeld hat eine bestimmte Laufzeit. Üblich sind kurze Laufzeiten zwischen drei Monaten und einem Jahr. Dabei wird das Geld zumeist quartalsweise festgeschrieben, also für drei, sechs, neun oder zwölf Monate. Manche Banken bieten auch längere Festgeld-Laufzeiten, in Ausnahmefällen bis zu zehn Jahren. Aber Vorsicht: Lange Laufzeiten lohnen sich nur in Hochzinsphasen, wenn sich Sparer überdurchschnittliche Zinsen für lange Zeiträume sichern können.
Festgeld gibt es nicht als Sparplan, sondern nur als Einmalanlage. Damit überhaupt ein relevantes Sparergebnis erzielt wird, schreiben Banken und Sparkassen einen bestimmten Mindestanlagebetrag für Festgeld vor. Die Regel sind Beträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Manche Banken begnügen sich mit 500 Euro, einige wenige fordern 5.000 Euro Mindestbetrag für die Eröffnung eines Festgeld-Kontos. In Ausnahmefällen, etwa wenn mit besonders attraktiven Konditionen neue Kunden angelockt werden sollen, kann Festgeld auch Maximalbeträge vorsehen.
Um ein Festgeld-Konto zu eröffnen, benötigt man weder ein Giro- noch ein anderweitiges Sparkonto bei dem entsprechenden Geldinstitut. Die Bank legt das eingezahlte Geld auf einem separaten Konto auf den Namen des Einzahlers an. Kontoführungsgebühren oder Abschlusskosten fallen nicht an. Kurz vor Ende der Festgeld-Laufzeit informiert sie den Sparer über das Auslaufen des Geldanlage und bittet um Order, was mit dem Kapital geschehen soll. Der Sparer kann es erneut als Festgeld anlegen, auf sein Referenzkonto überweisen lassen oder eine andere Geldanlage wählen. Meldet sich der Anleger nicht, wird der Betrag in der Regel zu den aktuellen Konditionen als Festgeld weitergeführt.
Festgeld ist von Kündigung ausgeschlossen. Sparer müssen sich daher genau überlegen, welche Laufzeit sie für ihr Festgeld wählen. Einige wenige Banken bieten die Option, im Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses das Kapital vor dem regulären Laufzeitende freizugeben. Allerdings ist dies zumeist mit Zinsverlusten verbunden.
Festgeld unterliegt höchster Einlagensicherung. In Deutschland existiert ein zweistufiges Sicherheitssystem, das im Pleitefall einer Bank zum Einsatz kommt: Innerhalb der EU sind Bankeinlagen – also auch Festgeld – bis zur Höhe von 50.000 Euro zu 100 Prozent staatlich garantiert. Ab 2010 klettert der Betrag auf 100.000 Euro. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung greifen erweiterte Sicherheitssysteme von Banken und Sparkassen. Das umfangreichste ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Er sichert Festgeld in mehrstelliger Millionenhöhe pro Sparer ab. Das Gleiche gilt für die Einlagensicherung bei Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken.
Festgeld unterliegt der 25-prozentigen Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dadurch können bis zu 28 Prozent des Zinsertrags verloren gehen. Banken führen die Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt ab. Bevor es jedoch soweit ist, greift der Sparerpauschbetrag von 801 Euro je Sparer. Erteilen Anleger der Bank, bei der das Festgeld liegt, einen Freistellungsauftrag bis zu vollen Höhe des Sparerpauschbetrags, bleiben Zinseinkünfte entsprechend bis zu 801 Euro abzugsfrei, bei Ehepaaren das Doppelte.
| 1 | Bank of Scotland | 2,10%
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| 2 | 1822 direkt | 2,00%
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| 3 | ING-Diba | 2,00%
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| 4 | SKG Bank | 1,85%
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| 5 | Mbs Direkt | 1,80%
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